Zivilprozessordnung - ZPO | § 1039 Bestellung eines Ersatzschiedsrichters
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren.
(2) Die Parteien können eine abweichende Vereinbarung treffen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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20/03/2014 10:36
Vereinbaren die Parteien, dass der Schiedsspruch per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln ist, kommt es in der Regel nicht auf den Empfangswillen des Adressaten an.
SubjectsZivilprozessrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.
(2) Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nach
(1) Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beend
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8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 01/02/2001 00:00
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 57/00 vom 20. September 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) ZPO §§ 280, 1059, 1065 Der nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages
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(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.
(2) Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die...
(1) Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines...