Zollverordnung - ZollV | § 3 Zollflugplätze

(1) Die Zollflugplätze werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

(2) Ist ein von einem Zollflugplatz unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegendes Luftfahrzeug infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt außerhalb eines Zollflugplatzes gelandet, so darf der Weiterflug aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft von diesem Landeplatz nur fortgesetzt werden, wenn die Ladung unverändert ist.

(3) Unmittelbar aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausfliegende Luftfahrzeuge sind vom Zollflugplatzzwang befreit, wenn die Luftfahrzeuge und die beförderten Waren als im Sinne der Artikel 231 und 232 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex angemeldet gelten und Verbote und Beschränkungen nicht entgegenstehen.

(4) Für die Befreiung vom Zollflugplatzzwang gilt § 2 Abs. 3 sinngemäß.

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Zollverordnung - ZollV | § 2 Zollstraßen


(1) Die Zollstraßen werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Für Zollstraßen, die an der Seezollgrenze beginnen, kann bestimmt werden, daß sie ganz oder streckenweise Zollstraßen nur für Schiffe über 50 Bruttoregistertonnen sind. (2) Vom Zollstra

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Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2014 - VII R 47/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 I. Am 9. Oktober 2011 flog der Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Pilot und Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), die gewerbliche Passagier-

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Apr. 2012 - 1 BvR 100/11

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Gründe 1 Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu; ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzu

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Sept. 2010 - VII R 45/09

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt den Flugplatz X. Dieser ist vom Beklagten und Revisionskläger (Bundesministerium der Finanzen --BM

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. März 2006 - 11 K 386/04

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Tatbestand   1  Streitig ist die Bestimmung des Fracht-Sonderflughafens X als Zollflugplatz. 2  Mit Schreiben vom 3. Februar 1997 beantragte die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die B GmbH, die Befreiung vom

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(1) Die Zollstraßen werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Für Zollstraßen, die an der Seezollgrenze beginnen, kann bestimmt werden, daß sie ganz oder streckenweise Zollstraßen nur für Schiffe über 50 Bruttoregistertonnen sind. (2) Vom Zollstraßenzwang (§ 2...
(1) Die Zollstraßen werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Für Zollstraßen, die an der Seezollgrenze beginnen, kann bestimmt werden, daß sie ganz oder streckenweise Zollstraßen nur für Schiffe über 50 Bruttoregistertonnen sind. (2) Vom Zollstraßenzwang (§ 2...