Wehrsoldgesetz - WSG 2020 | § 1 Anwendungsbereich
Wehrsoldgesetz - WSG 2020 | § 1 Anwendungsbereich
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Wehrsoldgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Wehrsold erhalten Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten.
(2) Zum Wehrsold gehören folgende Geldbezüge:
- 1.
Wehrsoldgrundbetrag, - 2.
Kinderzuschlag, - 3.
Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige, - 4.
Auslandsvergütung, - 5.
Entlassungsgeld, - 6.
Vergütung für herausgehobene Funktionen, - 7.
Vergütung für besondere Erschwernisse, - 8.
Vergütung für besondere zeitliche Belastungen, - 9.
Auslandsverwendungszuschlag.
(3) Zum Wehrsold gehören ferner folgende Sachbezüge:
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Soldatinnen und Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis können entsprechend § 81 des Soldatengesetzes zu dienstlichen Veranstaltungen zugezogen werden. § 1 Absatz 6 des Wehrsoldgesetzes gilt entsprechend.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bi
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 14/11/2017 00:00
Tenor
I. Der Bescheid des Landratsamts Aschaffenburg vom 22. Mai 2014 wird aufgehoben.
II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck
published on 18/11/2015 00:00
Tenor
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I. M. , Baufeld F. II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche
published on 28/10/2015 00:00
Tatbestand
1
Der 1959 geborene Kläger stand als Berufssoldat, zuletzt im Dienstgrad eines Oberstabsfeldwebels (Besoldungsgruppe A 9 BBesO), im Dienst der Be
published on 26/05/2015 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.925,00 Euro festgesetzt.
1Gründe:
2Der am 25. März 2015 sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers,
3die aufschiebende Wirkung der Klag
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