Wehrsoldgesetz - WSG 2020 | § 1 Anwendungsbereich

(1) Wehrsold erhalten Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten.

(2) Zum Wehrsold gehören folgende Geldbezüge:

1.
Wehrsoldgrundbetrag,
2.
Kinderzuschlag,
3.
Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige,
4.
Auslandsvergütung,
5.
Entlassungsgeld,
6.
Vergütung für herausgehobene Funktionen,
7.
Vergütung für besondere Erschwernisse,
8.
Vergütung für besondere zeitliche Belastungen,
9.
Auslandsverwendungszuschlag.

(3) Zum Wehrsold gehören ferner folgende Sachbezüge:

1.
Unterkunft,
2.
Dienstkleidung und Ausrüstung,
3.
Heilfürsorge,
4.
Verpflegung.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Reservistengesetz - ResG | § 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen


Soldatinnen und Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis können entsprechend § 81 des Soldatengesetzes zu dienstlichen Veranstaltungen zugezogen werden. § 1 Absatz 6 des Wehrsoldgesetzes gilt entsprechend.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatengesetz - SG | § 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement


(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bi

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Nov. 2017 - W 4 K 17.827

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Aschaffenburg vom 22. Mai 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 A 3048/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I.    M.     , Baufeld F.         II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 23/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der 1959 geborene Kläger stand als Berufssoldat, zuletzt im Dienstgrad eines Oberstabsfeldwebels (Besoldungsgruppe A 9 BBesO), im Dienst der Be

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Mai 2015 - 17 L 1099/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.925,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 25. März 2015 sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klag

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2011 - 6 C 1/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten zu einer Geldzahlung für die Deckung seines Unterkunftsbedarfs während seines Zivildienstes.

Referenzen

(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17...
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17...
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17...
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17...
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17...