(1) Der Bundesanstalt stehen die Befugnisse nach Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unter den dort genannten Voraussetzungen, mit Ausnahme der Voraussetzungen nach Artikel 42 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, entsprechend für Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes zu. Die Bundesanstalt kann Maßnahmen nach Satz 1 und Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gegenüber jedermann treffen, soweit die Verordnung nicht unmittelbar anwendbar ist.

(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 und Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 haben keine aufschiebende Wirkung.

(3) Bei der Durchführung von Prüfungen nach Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und nach Absatz 1 hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Produktinterventionsmaßnahme, kann sich die Bundesanstalt externer Wirtschaftsprüfer und anderer sachverständiger Personen und Einrichtungen bedienen.

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10 Artikel zitieren § 4 AÜG.

Zur deliktischen Außenhaftung von leitenden Organmitgliedern in GmbH und AG

15.01.2015

Die Leitung eines Unternehmens erfordert eine vielseitige Interessenberücksichtigung, dies birgt Haftungsgefahren – auch ggü. Personen, die nicht in einer organschaftlichen Beziehung zur Gesellschaft stehen.

Gesellschaftsrecht: Zur Barabfindung beim Delisting

26.12.2013

Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung.

Kapitalmarktrecht: Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen

17.06.2013

Vorlagebeschluss zum EuGH, ob Schadensersatz bei verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden besteht.
Wertpapiere

Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

14.12.2011

BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
Wertpapiere

Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung

30.10.2011

Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen

13.01.2011

Vorstandsmitglieder haften für falsche Pflichtmtteilungen - BGH vom 19.07.2004 - Az: II ZR 218/03 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Schutzgesetzeigenschaft von § 88 BörsG und § 15 WpHG

13.01.2011

Zum Einsichtsrecht des Rechtsanwalts in staatsanwaltliche Ermittlungsakten bei Vertretung von Schadensersatz fordernden Aktionären wegen Insiderhandels und Kursbetrugs - BVerG-Beschluss vom 24.09.2002 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Verbotener Aktienhandel durch Primärinsider

17.09.2010

Zur Strafbarkeit eines Primärinsiders nach dem Wertpapierhandelsgesetz - AG München vom 27.05.2002 - Az: 1124 Ls 302 Js 50240/01 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Referenzen - Gesetze | § 4 AÜG

§ 4 AÜG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 4 AÜG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vermögensanlagengesetz - VermAnlG | § 8 Billigung des Verkaufsprospekts


(1) Ein Verkaufsprospekt darf vor seiner Billigung nicht veröffentlicht werden. Die Bundesanstalt entscheidet über die Billigung vorbehaltlich Absatz 4 Satz 4 nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Verkaufsprospekts einschließlich einer Prü
§ 4 AÜG wird zitiert von 3 anderen §§ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung


(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss die organisatorischen Pflichten nach § 25a Absatz 1 und § 25e des Kreditwesengesetzes oder, sofern es sich um ein Wertpapierinstitut handelt, nach § 28 Absatz 1 und 2 und § 41 des Wertpapierinstitutsg

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt


(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit Finanzinstrumenten oder von Wertpap

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung


(1) Ordnungswidrig handelt, wer1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt,2.eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,3.eine Mitteilung entgegen § 26 Absatz
§ 4 AÜG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vermögensanlagengesetz - VermAnlG | § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen


(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. Es gilt nicht für ein öffentliches Angebot, das von einem im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktob

Referenzen - Urteile | § 4 AÜG

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 AÜG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2013 - II ZB 7/09

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/09 vom 23. April 2013 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 37b a) Bei einem zeitlich gestreckten Vorgang wie der

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2005 - II ZR 287/02

bei uns veröffentlicht am 09.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 287/02 Verkündet am: 9. Mai 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2010 - II ZB 7/09

bei uns veröffentlicht am 22.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/09 vom 22. November 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 13 Abs. 1; Richtlinie 2003/6/EG Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 2003/124/EG Art. 1 Abs. 1 und 2 Dem Gerichtshof d

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2008 - II ZB 9/07

bei uns veröffentlicht am 25.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 9/07 vom 25. Februar 2008 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 13 Abs. 1 Satz 3 (Fassung: 28. Oktober 2004); ZPO §§ 138 Abs. 3, 139, 286 A a) Veröffentlichungspflichtige I

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2007 - II ZR 173/05

bei uns veröffentlicht am 04.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 173/05 Verkündet am: 4. Juni 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2007 - II ZR 147/05

bei uns veröffentlicht am 04.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 147/05 Verkündet am: 4. Juni 2007 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2011 - XI ZR 51/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 51/10 Verkündet am: 13. Dezember 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2001 - II ZB 15/00

bei uns veröffentlicht am 12.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/00 vom 12. März 2001 in dem Verfahren, an dem beteiligt sind: Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Abs. 1 Ca; AktG §§ 304, 305 a) Das Recht der außenstehenden Aktionäre auf Festsetzun

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2018 - II ZB 24/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 24/14 vom 10. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WpHG § 37b in der bis 29. Oktober 2004 geltenden Fassung a) Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflic

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 402/02

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 402/02 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangstellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (nur zu

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 218/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 218/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 217/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 217/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZB 26/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 Abs. 1; SpruchG § 1; BörsenG § 39 Abs. 2; AktG § 119 Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2006 - II ZR 206/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 206/05 vom 26. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 26. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Str

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2000 - I ZR 128/98

bei uns veröffentlicht am 29.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/98 Verkündet am: 29. Juni 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ad-ho

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2010 - II ZB 18/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/09 vom 19. Juli 2010 in dem Spruchverfahren, an dem beteiligt sind: Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja STOLLWERCK AktG § 327b Abs. 1 a) Der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Bör

Landgericht München I Beschluss, 08. Feb. 2017 - 5HK 7347/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der A. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 33,37 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 17.3.2015 mit 5 Prozent

Oberlandesgericht München Musterentscheid, 15. Dez. 2014 - Kap 3/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor A. Auf Antrag des Musterklägers wird Folgendes festgestellt: I. Feststellungsziele zu Komplex I Ziff. 1 und 2 1. Die Ad-hoc-Mitteilung der Musterbeklagten zu 1) vom 11. Juli 2007, 11.47 Uhr, enthält eine In

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 30. Jan. 2018 - 6 O 373/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin weiteren Schadenersatz, der über einen Minderungsbetrag von 4.250,00 € hinausgeht, zu zahlen, für Schäden, die aus der Manipulation des

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2017 - XI ZB 13/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 13/14 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 8, 9, 11 Abs. 1 Satz 1, §§ 20, 22 ZPO §§ 66 ff., 66 Abs. 1, § 67 Halbs. 2, § 72 Abs. 1, § 73 Satz

Landgericht Halle Urteil, 09. Mai 2017 - 4 O 427/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Aug. 2015 - 20 L 2589/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 200.000,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Antragst

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. März 2015 - 2 U 102/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Berufungen der Berufungsklägerinnen gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. März 2014 (Az.: 28 O 183/13), berichtigt durch Beschluss vom 01. August 2014, werden, z u r ü c k g e w i e s e n.

Landgericht Hamburg Beschluss, 21. März 2014 - 404 HKO 72/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor 1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen. 2. Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters und die außergerichtlichen Kosten d

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Mai 2013 - 1 AktG 1/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Freigabeanträge der Antragstellerin vom 14.02.2013 werden zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt mit dem vorliegenden Antrag auf Feststellung

Bundesfinanzhof Urteil, 23. März 2011 - X R 45/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr 2001 mit seiner damaligen Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Er hielt 71,18 % de

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Nov. 2010 - 20 U 2/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.05.2010, Az. 31 O 56/09 KfH, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin Ziffer 1) trägt ein Viertel, die Klägerin Ziffer 2) trägt drei Viertel der Gerichtsko

Landgericht Stuttgart Urteil, 28. Mai 2010 - 31 O 56/09 KfH

bei uns veröffentlicht am 28.05.2010

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe auf Beklagtenseite tragen 21 % die Klägerin zu 1, 71 % die Klägerin zu 2 und 8 % der Streithelfer auf Klägerseite. 3. Das Urteil is

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Mai 2009 - 20 W 13/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2009

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1) bis 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2008 - Az. 32 O 108/07 KfH AktG -, berichtigt durch Beschluss vom 04.12.2008, werden zurückgewiesen. 2. Die Anschlussb

Landgericht Stuttgart Beschluss, 10. Sept. 2008 - 21 O 408/05

bei uns veröffentlicht am 10.09.2008

Tenor 1. Der Antrag der Kläger vom 22.08.2008 auf Erweiterung des Vorlagebeschlusses des Gerichts vom 03.07.2006 in Gestalt des berichtigten Beschlusses vom 20.07.2006 wird zurückgewiesen. 2. Eine öffentliche Bekanntmachung des Erweiterungs

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Feb. 2007 - 901 Kap 1/06

bei uns veröffentlicht am 15.02.2007

Tenor Es wird festgestellt, dass durch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Musterbeklagten, Prof. S., eine Insiderinformation im Sinne des § 37 b Abs. 1 WpHG erst am 28.7.2005 um ca.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 08. Feb. 2006 - 20 U 24/04

bei uns veröffentlicht am 08.02.2006

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.09.2004 - Aktenzeichen: 12 O 553/03 wird z u r ü c k g e w i e s e n.

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(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. Es gilt nicht für ein öffentliches Angebot, das von einem im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über...
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. Es gilt nicht für ein öffentliches Angebot, das von einem im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über...