Wohngeldgesetz - WoGG | § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Wohngeldgesetz - WoGG | § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
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Wohngeldgesetz Inhaltsverzeichnis
Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten. Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbrach
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 23/07/2015 00:00
Tenor
I.
Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und
published on 14/06/2018 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 wird zurückgewiesen.
published on 26/11/2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2014 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
published on 21/11/2012 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt u.a. im Zugunstenverfahren die rückwirkende Erbringung von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfe
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