Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

(1) Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer.

(2) Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Fall der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. Die wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden kann.

(3) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung.

(4) Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss, genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in § 24 Absatz 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind.

(5) Abweichungen von den Absätzen 1 bis 3 sind nicht zulässig.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

8 Artikel zitieren .

WEG: Zur Abdingbarkeit des Kopfprinzips

16.09.2015

Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden.
Immobilienrecht

WEG: Bei Verschmelzung des Verwalters gilt Gesamtrechtsnachfolge

23.07.2014

Bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.
Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht: Zum Übergang von Organstellung und Verwaltervertrag bei Verschmelzung

14.05.2014

Bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.

WEG: Rückforderungsansprüche gegen den Ex-Verwalter

05.03.2014

Bei unberechtigter Entnahme von Geldern vom Konto der Gemeinschaft.
Immobilienrecht

WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer

10.04.2012

den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
Immobilienrecht

WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar

26.01.2012

Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
Immobilienrecht

WEG: Auch geringe Abrechnungsfehler berechtigen zur Anfechtung von WEG-Beschlüssen

01.07.2011

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch angefochten werden, wenn die zugrunde liegend
Immobilienrecht

WEG: Die sechs häufigsten Fragen zur Durchführung der Eigentümerversammlung

12.04.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift


(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrig

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

69 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2019 - V ZR 324/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 324/17 Verkündet am: 18. Januar 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - II ZR 55/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 55/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2011 - V ZR 253/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 253/10 Verkündet am: 28. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2012 - V ZB 2/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 2/12 vom 11. Oktober 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 12 Abs. 1, 3; BGB § 878 Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2019 - V ZR 278/17

bei uns veröffentlicht am 05.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 278/17 Verkündet am: 5. Juli 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2005 - V ZB 32/05

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 32/05 vom 2. Juni 2005 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 1 a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2002 - V ZB 39/01

bei uns veröffentlicht am 20.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 39/01 vom 20. Juni 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 26, 43 Abs. 1 Nrn. 2 und 4; AGBG § 11 Nr. 12 lit. a a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerb

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2012 - V ZR 105/11

bei uns veröffentlicht am 10.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 105/11 Verkündet am: 10. Februar 2012 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Apr. 2011 - V ZR 96/10

bei uns veröffentlicht am 01.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/10 Verkündet am: 1. April 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2011 - V ZR 146/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 146/10 Verkündet am: 10. Juni 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2015 - V ZR 114/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 114/14 Verkündet am: 27. Februar 2015 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 26 Die Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2001 - V ZB 10/01

bei uns veröffentlicht am 23.08.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/01 vom 23. August 2001 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHR ja BGHZ: ja WEG §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 4 Satz 1, 24 Abs. 6 Satz 1; ZPO § 265 a) Die Veräußerung des Wohnungseigentums während

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - III ZR 299/02

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 299/02 Verkündet am: 13. März 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WoVermittG § 2

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - IX ZR 106/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 106/02 Verkündet am: 10. April 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) Ausgaben der Zw

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2006 - V ZR 289/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 289/05 Verkündet am: 13. Oktober 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2003 - V ZB 11/03

bei uns veröffentlicht am 17.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 11/03 vom 17. Juli 2003 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 45 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1 Die Wohnungseigentümer, die der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses im Verfahren nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2008 - V ZB 89/08

bei uns veröffentlicht am 23.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/08 vom 23. Oktober 2008 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 30 Abs. 2 Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Be

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2012 - V ZR 190/11

bei uns veröffentlicht am 22.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 190/11 Verkündet am: 22. Juni 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. März 2018 - 20 B 17.1378

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. November 2015 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 10. März 2014 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 28. März 2015 wird in den Ziffern I.3.1, I.6.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Amtsgericht München Endurteil, 16. Jan. 2019 - 485 C 15894/18 WEG

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor 1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.07.2018 zu TOP 5 (Entlastung der Hausverwaltung Frommhold für das Wirtschaftsjahr 2017) wird für ungültig erklärt, 2. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreit

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Nov. 2015 - W 6 K 14.324

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 6 K 14.324 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 540 Hauptpunkte: Vollzug des Infektionsschutzgese

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Juli 2014 - 6 S 14.485

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 10. März 2014 wird bezüglich der Anordnung in Nr. I.3.1 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt; bezüglich der Anordnungen unter Nr

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 09. Apr. 2018 - 13 U 4710/16

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 04.11.2016, Az. 54 O 2361/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich

Landgericht München I Urteil, 12. März 2015 - 36 S 24746/13 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten zu 2) und der Nebenintervenientin hin wird das Endurteil des Amtsgerichts München vom 10.10.2013 aufgehoben. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Kläger tragen samtverbin

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2016 - 34 Wx 305/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 bildet die Gemeinschaft der Wohnungs-

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - 34 Wx 371/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt - vom 29. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festges

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2018 - 34 Wx 304/17

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 5. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist als Eigentümer von Wohnungsei

Amtsgericht München Endurteil, 04. Sept. 2015 - 481 C 3812/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor 1. Folgende Beschlüsse der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 15.01.2015 zu TOP 3 Nr. 2. Wahlgang Bestellung des Verwalters „Firma R. C. Verwaltung Inhaber Günter K. wird für die Zeit vom 01.02.2015 bis 31.12.201

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - 34 Wx 386/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird au

Amtsgericht Würzburg Urteil, 22. Jan. 2015 - 30 C 1212/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe Amtsgericht Würzburg Az.: 30 C 1212/14 WEG IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 22.01.2015 gez. N., JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Mai 2014 - 34 Wx 195/14

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 7. April 2014 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, den Eintragungsantrag nicht aus dem in der Zwischenverfügung vom 24. Februa

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2014 - 34 Wx 346/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 10. Juli 2013 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Eintragung eines Sondernutzungsrechts an einem Abstellraum im Keller de

Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 23. Jan. 2015 - 14 C 4961/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 03.06.2014 zu den Tagesordnungspunkten TOP 20, TOP 21, TOP 23, TOP 24, TOP 25, TOP 27, TOP 28, TOP 29 werden für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. I

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 62/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Jan. 2014 - 34 Wx 469/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. November 2013 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist Teileigentümerin von zwei Garagen

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2018 - IV R 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2018 - V ZR 125/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/17 Verkündet am: 8. Juni 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2018 - V ZR 202/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 202/16 Verkündet am: 20. April 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Hamburg Beschluss, 20. Sept. 2017 - 318 T 49/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 06.09.2017, Az. 539 C 24/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet. Gr

Landgericht Hamburg Beschluss, 16. Nov. 2016 - 318 S 54/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07.04.2016, Az. 303b C 17/15, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Der Kläger kann hierzu binne

Landgericht Dortmund Urteil, 24. Juni 2016 - 17 S 303/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 19.11.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 05.08.2014 zu den TOP 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse werden für ungültig

Landgericht Dortmund Beschluss, 25. Feb. 2016 - 1 S 416/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor weist die Kammer darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. 1Gründe: 2I. 3Die Berufung zeigt keine Aussicht auf Erfolg. 41. 5Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts fehlt dem Kläger nic

Landgericht Karlsruhe Urteil, 17. Nov. 2015 - 11 S 46/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 25.02.2015, Az. 9 C 152/14, wird unter Aufhebung der Entscheidung im Kostenpunkt zurückgewiesen.2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen ein

Amtsgericht Brühl Urteil, 12. Nov. 2015 - 29 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand: 2Die Parteien sind Wohnungseigentümer in der X-S

Amtsgericht Essen Urteil, 26. Aug. 2015 - 196 C 37/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2015 - V ZR 198/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 198/14 Verkündet am: 10. Juli 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 26. März 2015 - 1 K 4535/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist Verwalterin der Liegenschaften der Wohnungseigentümergemeinschaft 0 (WEG 0) G.         -L.    -Straße 000 bis 000 und O.------straße 000 bi

Referenzen

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. (2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann...