Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen.

(2) Die Versammlung der Wohnungseigentümer muss von dem Verwalter in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen, im Übrigen dann einberufen werden, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird.

(3) Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, so kann die Versammlung auch durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden.

(4) Die Einberufung erfolgt in Textform. Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen.

(5) Den Vorsitz in der Wohnungseigentümerversammlung führt, sofern diese nichts anderes beschließt, der Verwalter.

(6) Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, auch von dessen Vorsitzenden oder seinem Vertreter zu unterschreiben.

(7) Es ist eine Beschluss-Sammlung zu führen. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut

1.
der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung,
2.
der schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung und
3.
der Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß § 43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien,
soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem 1. Juli 2007 ergangen sind. Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren. Sind sie angefochten oder aufgehoben worden, so ist dies anzumerken. Im Fall einer Aufhebung kann von einer Anmerkung abgesehen und die Eintragung gelöscht werden. Eine Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn sie aus einem anderen Grund für die Wohnungseigentümer keine Bedeutung mehr hat. Die Eintragungen, Vermerke und Löschungen gemäß den Sätzen 3 bis 6 sind unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen. Einem Wohnungseigentümer oder einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer ermächtigt hat, ist auf sein Verlangen Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu geben.

(8) Die Beschluss-Sammlung ist von dem Verwalter zu führen. Fehlt ein Verwalter, so ist der Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung verpflichtet, die Beschluss-Sammlung zu führen, sofern die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit keinen anderen für diese Aufgabe bestellt haben.

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WEG: Zur Verweisung auf den Abrechnungsschlüssel

21.07.2016

In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung einer Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist.
Immobilienrecht

ZPO: Zur "demnächst"-Zustellung bei fehlender Gerichtskostenanforderung

21.01.2016

Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an, beginnt der i.R.d. Prüfung des § 167 ZPO zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage.
Zivilprozessrecht

WEG: Fehlende Einladung macht Beschlüsse „nur“ anfechtbar

09.11.2012

es liegt jedoch keine Nichtigkeit der Beschlüsse vor-BGH vom 20.07.12-Az: V ZR 235/11
Immobilienrecht

WEG: Zum Formerfordernis einer Teilungserklärung

06.06.2012

ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen-BGH: Urteil vom 30.03.12-Az:V ZR 178/11
Immobilienrecht

WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer

10.04.2012

den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
Immobilienrecht

WEG: Die 16 häufigsten Fragen zur Einberufung der Eigentümerversammlung

07.04.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 7 Grundbuchvorschriften


(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränku

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters


(1) Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer. (2) Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Fall der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchste
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 43 Zuständigkeit


(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden.

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2013 - V ZR 241/12

bei uns veröffentlicht am 05.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 241/12 Verkündet am: 5. Juli 2013 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 235/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 235/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2005 - V ZB 32/05

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 32/05 vom 2. Juni 2005 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 1 a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2019 - V ZR 286/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 286/18 Verkündet am: 18. Oktober 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2002 - V ZB 39/01

bei uns veröffentlicht am 20.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 39/01 vom 20. Juni 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 26, 43 Abs. 1 Nrn. 2 und 4; AGBG § 11 Nr. 12 lit. a a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerb

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2012 - V ZR 105/11

bei uns veröffentlicht am 10.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 105/11 Verkündet am: 10. Februar 2012 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Apr. 2011 - V ZR 96/10

bei uns veröffentlicht am 01.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/10 Verkündet am: 1. April 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 37/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 37/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 23 a) Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluß nichts anderes geregelt ist, kann der

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2011 - V ZR 222/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 222/10 Verkündet am: 10. Juni 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2001 - V ZB 10/01

bei uns veröffentlicht am 23.08.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/01 vom 23. August 2001 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHR ja BGHZ: ja WEG §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 4 Satz 1, 24 Abs. 6 Satz 1; ZPO § 265 a) Die Veräußerung des Wohnungseigentums während

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2011 - V ZR 66/10

bei uns veröffentlicht am 11.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 66/10 Verkündet am: 11. Februar 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2012 - V ZR 178/11

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 178/11 Verkündet am: 30. März 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2015 - V ZR 203/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 203/14 Verkündet am: 25. September 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja B

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Landgericht München I Urteil, 12. März 2015 - 36 S 24746/13 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten zu 2) und der Nebenintervenientin hin wird das Endurteil des Amtsgerichts München vom 10.10.2013 aufgehoben. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Kläger tragen samtverbin

Amtsgericht München Endurteil, 24. März 2017 - 481 C 15671/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor 1. Der Beschluss unter TOP 6 der Eigentümerversammlung vom 27.06.2016 wird für ungültig erklärt. 2. Der Beschluss unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 27.06.2016 wird für ungültig erklärt. 3. Die Beklagten haben a

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2016 - 34 Wx 305/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 bildet die Gemeinschaft der Wohnungs-

Landgericht München I Beschluss, 17. Nov. 2015 - 36 T 15903/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.8.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwerde

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. März 2016 - M 7 K 15.3546

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der am ... 2015 gegenüber dem Kläger ausgesprochene Platzverweis rechtswidrig war. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vo

Amtsgericht München Endurteil, 05. Juli 2016 - 484 C 28968/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages IV. Der Streitwer

Amtsgericht München Endurteil, 04. Sept. 2015 - 481 C 3812/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor 1. Folgende Beschlüsse der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 15.01.2015 zu TOP 3 Nr. 2. Wahlgang Bestellung des Verwalters „Firma R. C. Verwaltung Inhaber Günter K. wird für die Zeit vom 01.02.2015 bis 31.12.201

Landgericht München I Endurteil, 06. Nov. 2014 - 36 S 25536/13 WEG

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Gründe Landgericht München I Az.: 36 S 25536/13 WEG IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 06.11.2014 2 C 842/11 WEG AG Miesbach ..., Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit ... - Klägerin un

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 62/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gründe

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2018 - IV R 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2018 - V ZR 125/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/17 Verkündet am: 8. Juni 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2018 - V ZR 101/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL und URTEIL V ZR 101/16 Verkündet am: 23. Februar 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 11 U 43/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 13.03.2017 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.286,41

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2017 - V ZR 138/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. Mai 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Sept. 2016 - 318 S 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 29.04.2016, Az. 980b C 62/15 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläuf

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2016 - V ZR 261/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 261/15 Verkündet am: 8. Juli 2016 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2016 - V ZB 15/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/14 vom 7. Juli 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 49 Abs. 2 Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gem

Landgericht Dortmund Urteil, 14. Juni 2016 - 1 S 455/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 27.11.2015 – Az. 20 C 33/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft E-Straße der Eigentümerversammlung vom 18.06.2015

Landgericht Hamburg Urteil, 08. Juni 2016 - 318 S 18/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 02.01.2015, Az. 303b C 20/13, abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.521,08 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - V ZR 104/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 104/15 Verkündet am: 8. April 2016 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht Köln Urteil, 07. März 2016 - 202 C 132/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 13. August 2015        zu TOP 3 (Gesamtabrechnung 2013 und Einzelabrechnung 2013);        zu TOP 7 (Entziehung des Wohnungseigentums und Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Erstellung

Landgericht Karlsruhe Urteil, 17. Nov. 2015 - 11 S 46/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 25.02.2015, Az. 9 C 152/14, wird unter Aufhebung der Entscheidung im Kostenpunkt zurückgewiesen.2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen ein

Amtsgericht Brühl Urteil, 12. Nov. 2015 - 29 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand: 2Die Parteien sind Wohnungseigentümer in der X-S

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Okt. 2015 - 318 S 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 23.12.2014, Az. 751 C 9/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision gegen dieses U

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 25. Sept. 2015 - V ZR 203/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, 13. Zivilkammer, vom 16. Juli 2014 aufgehoben.

Amtsgericht Bottrop Urteil, 18. Sept. 2015 - 20 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.5.2015 zu TOP 4a insoweit nichtig ist, als die Wartungspflicht der Rauchwarnmelder den Eigentümern auferlegt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklag

Amtsgericht Brühl Urteil, 03. Sept. 2015 - 29 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagten

Amtsgericht Essen Urteil, 26. Aug. 2015 - 196 C 37/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages

Landgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2015 - 10 S 10/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 29.01.2015, Az. 11 C 1242/14 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, das mit Schreiben vom 3.6.201

Amtsgericht Krefeld Urteil, 05. Aug. 2015 - 14 C 23/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 3, der da lautet: "Die Immobilienverwaltung OQ, L wird mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31.12.2019 zum Verwalter der WEG St-U-Straße 261-271 und T Stra

Landgericht Karlsruhe Urteil, 21. Juli 2015 - 11 S 118/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 19.09.2014, Az. 1 C 83/14 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 24. März 2015 - 120 C 3378/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1 Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Landgericht Dortmund Urteil, 21. Okt. 2014 - 1 S 371/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts C4 vom 18.10.2013 -Az.: 20 C ##/## - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 09.06.2013 zur Beauftragung der Firma Dähn mit der

Landgericht Karlsruhe Urteil, 07. Okt. 2014 - 11 S 8/14

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 23. Dezember 2013, Az. 12 C 82/13, abgeändert und wie folgt gefasst:Die in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft ... vom 14. August 2013 unt

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(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das...