(1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.

(3) Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

(4) Ein Wohnungseigentümer ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 rechtskräftig verurteilt ist.

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9 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 6 URüV.

9 Artikel zitieren § 6 URüV.

WEG: Eigentümer muss nicht an Versammlung teilnehmen

29.10.2015

Ein Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet an einer Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen oder in dieser bis zum Ende zu bleiben.
Immobilienrecht

WEG: Zur Abdingbarkeit des Kopfprinzips

16.09.2015

Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden.
Immobilienrecht

WEG: Stimmverbot für Eigentümer, der einen Rechtsstreit gegen die Gemeinschaft führt

30.05.2014

Ein Eigentümer unterliegt einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.
Immobilienrecht

ZPO: Zur Einberufung einer Gläubigerversammlung nach SchVG 2009

20.03.2014

Die Vorschriften gelten auch dann, wenn bei Schuldverschreibungen eine Gläubigerminderheit die Beschlussfassung über ein Opt-in nach § 24 II SchVG herbeiführen will.
Zivilprozessrecht

WEG-Sondernutzungsrecht: Stellplatzberechtigung für nur einen Miteigentümer der Wohnung

28.08.2012

Sondernutzungsrechte können nicht nur einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit insgesamt zugeordnet werden-BGH vom 10.05.12-Az: V ZB 279/11
Immobilienrecht

WEG: Zum Formerfordernis einer Teilungserklärung

06.06.2012

ein Wohnungseigentümer kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen-BGH: Urteil vom 30.03.12-Az:V ZR 178/11
Immobilienrecht

WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar

26.01.2012

Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
Immobilienrecht

WEG: Zum Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs.5 Alt.2 WEG

05.12.2011

Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung de
Immobilienrecht

WEG: Die fünf häufigsten Fragen zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung

12.04.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze | § 6 URüV

§ 6 URüV zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 6 URüV wird zitiert von 1 anderen §§ im Unternehmensrückgabeverordnung.

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss


(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßig
§ 6 URüV zitiert 1 andere §§ aus dem Unternehmensrückgabeverordnung.

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 17 Entziehung des Wohnungseigentums


(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit

Referenzen - Urteile | § 6 URüV

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60 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 URüV.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2019 - V ZR 324/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 324/17 Verkündet am: 18. Januar 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2013 - V ZR 85/13

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 85/13 Verkündet am: 6. Dezember 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 25 Abs. 5 Ei

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2011 - V ZR 56/11

bei uns veröffentlicht am 14.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 56/11 Verkündet am: 14. Oktober 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 2

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2011 - V ZR 253/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 253/10 Verkündet am: 28. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2019 - V ZR 250/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 250/18 Verkündet am: 28. Juni 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2005 - V ZB 32/05

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 32/05 vom 2. Juni 2005 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 1 a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2019 - V ZR 286/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 286/18 Verkündet am: 18. Oktober 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 37/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 37/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 23 a) Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluß nichts anderes geregelt ist, kann der

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - V ZB 51/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 51/03 vom 22. Januar 2004 In der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1 u. Nr. 3 Selbst bei vorhandenem Kabelanschluß kann das besondere Informationsint

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2009 - III ZR 333/08

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 333/08 Verkündet am: 2. Juli 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2013 - V ZR 109/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 109/12 Verkündet am: 19. Juli 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2004 - V ZB 22/04

bei uns veröffentlicht am 07.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 22/04 vom 7. Oktober 2004 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 8, 16 Abs. 2; BGB § 242 (Ba) Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftli

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2018 - V ZR 279/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 279/17 Verkündet am: 26. Oktober 2018 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2008 - V ZB 85/07

bei uns veröffentlicht am 05.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 85/07 vom 5. Juni 2008 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 16 Abs. 2 Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflas

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2012 - V ZR 178/11

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 178/11 Verkündet am: 30. März 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2012 - V ZR 211/11

bei uns veröffentlicht am 27.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 211/11 Verkündet am: 27. April 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12, § 25 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - V ZB 279/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 279/11 vom 10. Mai 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 10 Abs. 3 Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungsoder Teileigentums

Amtsgericht München Endurteil, 31. Aug. 2016 - 481 C 53/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor 1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 02.12.2015 unter TOP 3 c „Der Verwalter ist bevollmächtigt, mit den bereits unter TOP 3 b beauftragten Unternehmen Nachträge bis zu einem Betrag von max. 15% der Grundau

Landgericht München I Endurteil, 07. Apr. 2016 - 36 S 17586/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 04.09.2015, Az. 481 C 8691/15 WEG, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Versäumnisurteil vom 15.06.2015 mit der Maßgabe aufrechterhalten wird, dass d

Landgericht München I Endurteil, 01. Feb. 2016 - 1 S 12786/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Landgericht München I Az.: 1 S 12786/15 1 C 2925/14 WEG AG Erding (Anschluss an BGH Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 246/14 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer) L

Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz Urteil, 20. Aug. 2015 - 4 C 5/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Gründe AG Neumarkt 4 C 5/14 WEG Urteil Entscheidungsdatum: 20.08.2015 Leitsatz Tenor I. Die Beschlüsse der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 04.06.2014 zu TOP 1 b „Wahl je eines

Landgericht Nürnberg-Fürth Hinweisbeschluss, 05. Juli 2016 - 14 S 6933/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neumarkt i.d. OPf. vom 20.08.2015, Az. 4 C 5/14 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtli

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2018 - 34 Wx 304/17

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 5. Juli 2017 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist als Eigentümer von Wohnungsei

Amtsgericht München Endurteil, 03. Juni 2015 - 482 C 23982/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vo

Landgericht München I Schlussurteil, 02. Juni 2014 - 1 S 3223/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.11.2011, Az. 482 C 33052/10 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Landgericht München I Urteil, 04. Dez. 2014 - 36 S 5969/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Gründe 201507506 Landgericht München I Verkündet am 04.12.2014

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2018 - 318 S 71/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten zu 1) - 10) gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 12.06.2017, Az. 22a C 388/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten zu 1) - 10) haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urte

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 11 U 43/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 13.03.2017 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.286,41

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2017 - V ZR 290/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 6. Dezember 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf TOP 3 und TOP 4 be

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2017 - V ZR 138/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. Mai 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Sept. 2016 - 318 S 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 29.04.2016, Az. 980b C 62/15 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläuf

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2016 - V ZB 15/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/14 vom 7. Juli 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 49 Abs. 2 Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gem

Landgericht Hamburg Beschluss, 10. März 2016 - 318 S 79/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor 2. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 22.07.2015, Az. 539 C 1/15, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 3. Die Beklagten können hie

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2016 - V ZR 116/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 116/15 Verkündet am: 22. Januar 2016 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:220116UVZR116.15.0

Amtsgericht Brühl Urteil, 03. Sept. 2015 - 29 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagten

Amtsgericht Krefeld Urteil, 05. Aug. 2015 - 14 C 23/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 3, der da lautet: "Die Immobilienverwaltung OQ, L wird mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31.12.2019 zum Verwalter der WEG St-U-Straße 261-271 und T Stra

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2015 - V ZR 198/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 198/14 Verkündet am: 10. Juli 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543

Amtsgericht Essen Urteil, 04. Mai 2015 - 196 C 255/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Die zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 der Eigentümerversammlung vom 14.10.2014 getroffenen Beschlüsse, den Klägern durch Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung bekannt gegeben, werden für ungültig erklärt. 2. Die Kosten d

Landgericht Hamburg Urteil, 11. März 2015 - 318 S 133/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.08.2014, Az. 22a C 15/14, abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gründe I.

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Dez. 2014 - 318 S 5/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 08.01.2014, Az. 102b C 30/13, dahingehend abgeändert, dass auch der Beschluss der Wohnungseigentümer zu TOP 5 der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 17.06.2013

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 03. Sept. 2014 - 2 B 318/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Juni 2014 – 5 L 854/14 – die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin wiederhergestellt, soweit sich

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 03. Sept. 2014 - 2 B 319/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Juni 2014 – 5 L 857/14 – die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin wiederhergestellt, soweit sich

Landgericht Hamburg Urteil, 23. Juli 2014 - 318 S 106/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 04.09.2013, Az. 539 C 8/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Amtsgericht Bonn Urteil, 21. Feb. 2014 - 27 C 115/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Der in der WEG-Versammlung vom 31.05.2012 unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss "Risse im Granitboden des Wohnbereichs in der Wohnung ####/#####" wird für ungültig erklärt. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verpflichtet, die Sch

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 10. Dez. 2013 - 2 W 82/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 18. Oktober 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Flensburg - Registergericht - vom 3. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich

Landgericht Dortmund Urteil, 05. Nov. 2013 - 1 S 316/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hattingen zum Aktenzeichen 28 C 34/10 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstre

Amtsgericht Nürtingen Urteil, 08. Okt. 2012 - 19 C 972/12 WEG

bei uns veröffentlicht am 08.10.2012

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft TW vom 26. April 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 nichtig ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits insgesamt werden der Verwalter

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 19. Juli 2012 - 5 S 8/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom 07.12.2011 – 9 C 5/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Amtsgerichts Wernigerode vom 07.12.2011 – 9 C 5

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(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht...