Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 15 Pflichten Dritter

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:

1.
die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums, die ihm rechtzeitig angekündigt wurde; § 555a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend;
2.
Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, die spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform angekündigt wurden; § 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Absatz 2 bis 4 und § 555d Absatz 2 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.

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WEG: Eigentümer müssen nachträglichem Einbau eines Personenaufzugs zustimmen

14.09.2017

Ein Wohnungseigentümer kann einen Personenaufzug nachträglich auf eigene Kosten nur einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.
Immobilienrecht

WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft muss nicht jede Baumaßnahme am Sondereigentum hinnehmen

06.06.2017

Die Eigentümergemeinschaft muss nicht jede bauliche Maßnahme eines einzelnen Miteigentümers an seinem Sondereigentum hinnehmen.
Immobilienrecht

WEG: Big Brother unerwünscht: Wohnungseigentümer muss Videokamera im Türbereich entfernen

28.07.2016

Wird Gemeinschaftseigentum durch eine Kameraanlage überwacht, so kann von dem betreffenden Wohnungseigentümer verlangt werden, dass er die Kameraanlage beseitigt.
Immobilienrecht

WEG: Unwirksamer Eigentümerbeschluss, die Haustür nachts zu verschließen

01.10.2015

Der Eigentümerbeschluss, nachts die Haustür zu verschließen, ist wegen des dadurch versperrten Fluchtwegs problematisch. Er entspricht daher nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Immobilienrecht

WEG: Zur zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit

16.09.2015

Eine Teileigentumseinheit darf jedenfalls dann nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten genutzt werden, wenn das maßgebliche Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen untersagt.
Immobilienrecht

WEG: Keine Verjährung bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

23.06.2015

Wird eine Teileigentumseinheit zweckwidrig als Wohnraum genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer nicht, solange diese Nutzung anhält.
Immobilienrecht

WEG: Zum Schallschutz bei Austausch des vorhandenen Bodenbelag

24.04.2015

Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag durch einen anderen ersetzt, richtet sich der Schallschutz nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109.
Immobilienrecht

WEG: Zur Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

20.02.2015

Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.
Immobilienrecht

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Sonderkündigungsrecht einer Wohnungseigentumseinheit

05.02.2014

Ein Sonderkündigungsrecht kann dem Ersteher auch bei einem Wohnungseigentum als Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und vermieteten Objekts zustehen.
Zwangsvollstreckung

Baurecht: Zum Wasserschadensausgleich bei Sondereigentum

02.01.2014

Dem betroffenen Wohnungseigentümer kann ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 II 2 BGB zustehen.
Nachbarrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen


(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:1.die Art und den voraussichtliche

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist


(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555a Erhaltungsmaßnahmen


(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerhe

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164 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2010 - V ZR 78/10

bei uns veröffentlicht am 25.08.2021

Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste  

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZR 138/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 138/18 vom 10. Januar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:100119BVZR138.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinne

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2011 - V ZR 176/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 176/10 Verkündet am: 8. Juli 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2019 - V ZR 330/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 330/17 Verkündet am: 8. März 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2019 - V ZR 339/17

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 339/17 Verkündet am: 5. April 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2012 - V ZR 204/11

bei uns veröffentlicht am 13.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 204/11 Verkündet am: 13. Juli 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2011 - V ZR 56/11

bei uns veröffentlicht am 14.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 56/11 Verkündet am: 14. Oktober 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 2

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2019 - V ZR 112/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 112/18 Verkündet am: 12. April 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 265/10

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 265/10 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2017 - V ZR 96/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/16 Verkündet am: 13. Januar 2017 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2019 - V ZR 149/18

bei uns veröffentlicht am 05.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 149/18 Verkündet am: 5. Juli 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2010 - V ZR 78/10

bei uns veröffentlicht am 12.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 78/10 Verkündet am: 12. November 2010 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2005 - V ZR 328/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 328/03 Verkündet am: 17. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 40/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 40/09 Verkündet am: 15. Januar 2010 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 72/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 72/09 Verkündet am: 15. Januar 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2012 - V ZR 246/11

bei uns veröffentlicht am 16.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 246/11 Verkündet am: 16. November 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 203/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/18 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - IV ZR 226/00

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS-URTEIL IV ZR 226/00 Verkündet am: 17. April 2002 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2010 - V ZB 130/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 130/09 vom 4. März 2010 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1004 Abs. 1 Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2019 - V ZR 271/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/18 Verkündet am: 25. Oktober 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2011 - V ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 74/11 Verkündet am: 2. Dezember 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 13 Abs. 2 De

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - V ZB 51/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 51/03 vom 22. Januar 2004 In der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1 u. Nr. 3 Selbst bei vorhandenem Kabelanschluß kann das besondere Informationsint

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 94/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2007 - V ZR 276/06

bei uns veröffentlicht am 28.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 276/06 Verkündet am: 28. September 2007 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2001 - V ZB 4/01

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 4/01 vom 10. Mai 2001 in der Wohnungseigentumssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. Mai 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel, die Richterin Dr. Lambert-Lang und die Richter Tropf, Dr. L

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2006 - V ZB 17/06

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 17/06 vom 30. März 2006 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG §§ 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentü

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2011 - V ZR 82/10

bei uns veröffentlicht am 18.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 82/10 Verkündet am: 18. Februar 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 22 Abs. 2 Satz 1

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2013 - V ZR 230/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 230/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 906 Abs. 2 S

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2013 - XII ZR 113/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 113/12 Verkündet am: 30. Oktober 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2018 - V ZR 328/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 328/17 Verkündet am: 26. Oktober 2018 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2013 - V ZR 88/12

bei uns veröffentlicht am 18.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 88/12 Verkündet am: 18. Januar 2013 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - V ZR 20/07

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 20/07 vom 3. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Dr. Stresemann und die R

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2012 - V ZR 161/11

bei uns veröffentlicht am 09.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 161/11 Verkündet am: 9. März 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2006 - V ZR 289/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 289/05 Verkündet am: 13. Oktober 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2010 - V ZR 193/09

bei uns veröffentlicht am 18.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 193/09 Verkündet am: 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2000 - V ZB 46/99

bei uns veröffentlicht am 29.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 46/99 vom 29. Juni 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG § 15 Abs. 2 Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehe

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99

bei uns veröffentlicht am 20.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 58/99 vom 20. September 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 23 Abs. 1 und Abs. 4 a) Ein Sondernutzung

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2012 - V ZR 195/11

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 195/11 Verkündet am: 1. Juni 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2012 - V ZR 73/11

bei uns veröffentlicht am 22.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 73/11 Verkündet am: 22. Juni 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2012 durch den Vorsitz

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2003 - V ZR 217/02

bei uns veröffentlicht am 26.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 217/02 Verkündet am: 26. September 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2000 - V ZB 45/00

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/00 vom 21. Dezember 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen,

Amtsgericht Schweinfurt Endurteil, 26. Okt. 2017 - 10 C 444/17 WEG

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 30.03.2017 zu Tagesordnungspunkt 12 wird für ungültig erklärt. 2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist

Landgericht München I Endurteil, 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 25.05.2016, Az. 10 C 1216/15 WEG (2), teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1.Zwischen den Eigentümern d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. März 2015 - M 8 SN 15.592

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgeset

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 92/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 21. Februar 2018 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Landgericht München I Endurteil, 12. Mai 2016 - 36 S 6246/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 06.03.2015, Az. 483 C 7837/14 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger zu 1) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urtei

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

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(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen...
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