Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

(1) Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5, 8 und 10 kann bestimmt werden,

1.
unter welchen Voraussetzungen die Indirekteinleitung anstelle einer Genehmigung nach Satz 1 nur einer Anzeige bedarf,
2.
dass die Einhaltung der Anforderungen nach Absatz 2 auch durch Sachverständige überwacht wird.
Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder, die den Maßgaben des Satzes 2 entsprechen oder die über Satz 1 oder Satz 2 hinausgehende Genehmigungserfordernisse vorsehen, bleiben unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Rechtsvorschriften der Länder, nach denen die Genehmigung der zuständigen Behörde durch eine Genehmigung des Betreibers einer öffentlichen Abwasseranlage ersetzt wird.

(2) Eine Genehmigung für eine Indirekteinleitung darf nur erteilt werden, wenn

1.
die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden,
2.
die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
3.
Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.

(3) Entsprechen vorhandene Indirekteinleitungen nicht den Anforderungen nach Absatz 2, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

(4) § 13 Absatz 1 und § 17 gelten entsprechend. Eine Genehmigung kann auch unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV | § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen


(1) Diese Verordnung gilt, soweit nicht anders bestimmt, 1. für die Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen im Sinne von Absatz 2, die zu Industrieanlagen im Sinne von Absatz 3 gehören,2. für die Erteilung von Genehmigungen für Anlagen nac
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen


(1) Dem Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen stehen Abwassereinleitungen Dritter in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen, gleich. (2) Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen nach

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 103 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.ohne Erlaubnis und ohne Bewilligung nach § 8 Absatz 1 ein Gewässer benutzt,2.einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Absatz 1, auch in Verbindung mita)§ 58 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung


(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen. (2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere 1. Anf

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns


(1) In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn 1. mit einer Entscheidung zugunsten des Be

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2014 - 4 N 12.2074

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor I. § 17 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie § 17 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Antragsgegnerin vom 21. Oktober 2011 werden für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt. II. Die Antragstellerin

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Nov. 2017 - 7 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 15. Dezember 2028 erteilte wasser

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Feb. 2016 - 7 B 36/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Gründe I 1 Der Beklagte verpflichtete den Kläger mit einer in erster Linie auf §§ 4 und 10 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 13/15

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Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 5/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 8/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 11/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 3/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 7/15

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Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 12/15

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Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück des Klägers verlaufende Schmu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 4/15

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 6/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Klägerin verlaufende Schm

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Jan. 2016 - 7 B 10/15

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Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Grundstück der Kläger verlaufende Schmut

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Nov. 2015 - 2 L 119/13

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Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten darüber, wer im Hinblick auf das vom Einkaufszentrum (...) in den G-Teich eingeleitete Niederschlagswasser Gewässerbenutzer und damit berechtigt ist, die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2015 - 4 A 16/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 75.028,84 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.1.2014 zu zahlen. Die Beklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. D

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Sept. 2015 - 20 A 2660/12

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert beträgt im Berufungszulassungsverfahren 5.000,-- Euro. 1G r ü n d e 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Er ist zulässig. 4Bei sachdienliche

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juli 2015 - 7 B 23/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Gründe I 1 Das Grundstück des Klägers wird vom Grünauer Bach, einem Gewässer 2. Ordnung, gequer

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 29. Mai 2015 - 12 K 2906/14

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2015 - 2 B 104/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Dez. 2014 - 2 B 55/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. April 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Nov. 2014 - 2 B 24/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2014 - 3 PKH 3/14, 3 PKH 3/14 (3 B 25/14)

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 25.14 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. Januar

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 22. Jan. 2014 - 5 A 155/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung einer Sonderbetriebsplanzulassung. 2 Die Klägerin ist ein Bergbauunternehmen. Sie betreibt eine Grube zur Gewinnung von Kieselgur in D. Zudem gewinnt sie den als Abraum anstehenden Kie

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Mai 2013 - 7 B 46/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

Gründe I. 1 Die Klägerin hat eine noch von der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2011 - 7 B 43/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Gründe I. 1 Die Klägerin betreibt ein großes Textilveredelungsunternehmen, das Stoffe i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 9 B 99/10

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. 2 Die klagende Ge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2011 - 3 S 2668/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. Juli 2007 - 7 K 732/05 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 D

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(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaatlicher...
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