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Amtlich · § 5 UrhG

§ 11 WettschVerstV

Zeitreise: 14.12.1984

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Soweit im vorstehenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetze.

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Ende des Gesetzes