Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 107 Gegenstand der Urteilsfindung

(1) Zum Gegenstand der Urteilsfindung können nur die Pflichtverletzungen gemacht werden, die in der Anschuldigungsschrift und ihren Nachträgen dem Soldaten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden.

(2) Nach Anhörung des Wehrdisziplinaranwalts kann das Truppendienstgericht solche Pflichtverletzungen aus dem gerichtlichen Disziplinarverfahren ausklammern, die für die Art und Höhe der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht oder voraussichtlich nicht ins Gewicht fallen. Die ausgeklammerten Pflichtverletzungen können nicht wieder in das gerichtliche Disziplinarverfahren einbezogen werden, es sei denn, die Beschränkungsvoraussetzungen entfallen nachträglich. Eine Verfolgung der ausgeklammerten Pflichtverletzungen ist nach dem unanfechtbaren Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht mehr zulässig.

(3) Der Urteilsfindung können auch die Beweise zu Grunde gelegt werden, die nach § 106 Abs. 2 Gegenstand der Hauptverhandlung waren.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 106 Beweisaufnahme


(1) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. (2) In der Hauptverhandlung können Niederschriften über Beweiserhebung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Sept. 2017 - 2 WDB 4/17

bei uns veröffentlicht am 01.09.2017

Tatbestand 1 Die Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft richtet sich gegen die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2014 - 2 WD 5/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tatbestand 1 Der 19... geborene Soldat wurde nach dem Erwerb des Hauptschulabschlusses und der Ausbildung zum Call-Center-Agenten im Jahr 2000 zur Ableistung des Grundwe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Jan. 2014 - 2 WD 31/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tatbestand 1 Der 1948 geborene frühere Soldat trat 1968 den Dienst in der Bundeswehr als Offizieranwärter an. Er wurde 1971 in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Okt. 2013 - 2 WD 33/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2013

Tatbestand 1 Der 19.. geborene und Ende Februar 2013 aus dem Dienst der Bundeswehr ausgeschiedene frühere Soldat verfügt über den Hauptschulabschluss. Er durchlief erfol

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. März 2012 - 2 WD 9/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tatbestand 1 Der am ... 1960 geborene frühere Soldat absolvierte erfolgreich eine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten. 1980 wurde er zum Grundwehrdienst einberufen un

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Feb. 2012 - 2 WD 1/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

Tatbestand 1 1. Der 1984 geborene Soldat zu 1 verfügt seit Juli 2001 über die Fachoberschulreife und seit Februar 2005 über den Gesellenbrief als Metallbauer. Nachdem er

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - 2 WD 15/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tatbestand 1 Der 1964 geborene Soldat trat nach dem Hauptschulabschluss und einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann 1984 in die Bundeswehr ein. Im Januar 1985 wurde e

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. März 2011 - 2 WD 40/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tatbestand 1 Der jetzt 48 Jahre alte Soldat mit Hauptschulabschluss trat nach erfolgreicher Ausbildung zum Kellner und anschließender Tätigkeit in seinem Beruf am 1. Apr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Jan. 2011 - 2 WD 20/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tatbestand 1 Der jetzt .. Jahre alte Soldat mit Hauptschulabschluss trat nach erfolgreicher Ausbildung zum "Kaufmann im Einzelhandel" als Eignungsübender mit dem vorläuf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2010 - 2 WD 13/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

Tatbestand Der Soldat war vom Truppendienstgericht zu einer Disziplinarbuße verurteilt worden, die in gleichen monatlichen Raten vollstreckt werden sollte. Zugrunde lag dem zum einen die anschuldig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2010 - 2 WD 43/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Der nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums zum 30. Juni 2010 aus dem Dienst ausgeschiedene (frühere) Soldat erhält gegenwärtig Übergangsgebührnisse. Er hat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Nov. 2010 - 2 WD 25/09

bei uns veröffentlicht am 18.11.2010

Tatbestand 1 1. Der Soldat wurde nach erfolgreichem Realschulabschluss zum "Feinblechner" ausgebildet. In der Ausbildungsfirma war er anschließend bis zum Antritt des Gr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Okt. 2010 - 2 WD 35/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

Tatbestand Der 1966 geborene frühere Soldat trat 1986 als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr ein und schied 1990 aus dem aktiven Dienst im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers aus. In der Folgezeit

Referenzen

(1) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. (2) In der Hauptverhandlung können Niederschriften über Beweiserhebungen aus einem...