Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 20 Außerkrafttreten früherer Bestimmungen

Soweit die Vollstreckung in Bundesgesetzen abweichend von diesem Gesetz geregelt ist, sind für Bundesbehörden und bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden; § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.

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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 1 Vollstreckbare Geldforderungen


(1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt. (2) Ausgenommen sind solche öffentlich-r

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 04. Nov. 2016 - 17 K 5903/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu volls

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 14. Juni 2016 - 24 L 866/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.420,64 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des An

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2015 - 17 K 2583/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 Abs. 1

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 05. Aug. 2015 - 2 L 1845/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5183,75 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Das vorläufige Rechtschutzbegehren des Antragstellers richtet sich bei verstä

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 L 796/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor 1.              Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 23. März 2015 wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. 2.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 17. März 2015 - 5 K 5369/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckungs

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 17. Apr. 2014 - 14 K 6859/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbe

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(1) Die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt. (2) Ausgenommen sind solche öffentlich-rechtlichen...