Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 57 Schriftform
Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 57 Schriftform
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
21/11/2013 13:18
Zur Zuständigkeit eines Landesministers, im Wege des Selbsteintritts die Haftung eines Bürgen für die Rückforderung von Fördermitteln zu beschränken.
SubjectsWirtschaftsrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
24 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 18/05/2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 396/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 276 a.F. Fa;
published on 28/03/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 47/02 Verkündet am: 28. März 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe
published on 20/03/2019 00:00
Tenor
I. Das Vorbehaltsurteil vom 21. April 2015 wird für vorbehaltlos erklärt.
II. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist weg
published on 15/02/2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschl
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.