Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 90 Erweiterter Aufwendungsersatz

Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, ist § 83 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.

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Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 83 Aufwendungsersatz


(1) Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Der Versicherer hat den für di

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht München I Endurteil, 11. Aug. 2017 - 26 O 8529/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Dez. 2017 - 10 U 811/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 15. Juni 2016 werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kl

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Mai 2016 - 18 U 155/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7.10.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.089,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2014 - 9 U 22/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer  des Landgerichts Aachen  - 9 O 273/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil i

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 26. Jan. 2011 - 5 U 356/10 - 57

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.6.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 12 O 107/10 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpu

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 14. Jan. 2011 - 10 U 239/10

bei uns veröffentlicht am 14.01.2011

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 3. Februar 2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.443,93 € nebst Zinsen in Höhe

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(1) Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Der Versicherer hat den für die Aufwendungen...