Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 83 Aufwendungsersatz

(1) Der Versicherer hat Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach § 82 Abs. 1 und 2, auch wenn sie erfolglos bleiben, insoweit zu erstatten, als der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte. Der Versicherer hat den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers vorzuschießen.

(2) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Aufwendungsersatz nach Absatz 1 entsprechend kürzen.

(3) Aufwendungen des Versicherungsnehmers, die er gemäß den Weisungen des Versicherers macht, sind auch insoweit zu erstatten, als sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.

(4) Bei der Tierversicherung gehören die Kosten der Fütterung und der Pflege sowie die Kosten der tierärztlichen Untersuchung und Behandlung nicht zu den vom Versicherer nach den Absätzen 1 bis 3 zu erstattenden Aufwendungen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 90 Erweiterter Aufwendungsersatz


Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, ist § 83 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 entsprechend anzuwenden.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 82 Abwendung und Minderung des Schadens


(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. (2) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weis

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2008 - IV ZR 241/04

bei uns veröffentlicht am 30.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 241/04 Verkündetam: 30.April2008 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AV

Landgericht München I Endurteil, 11. Aug. 2017 - 26 O 8529/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Dez. 2017 - 10 U 811/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 15. Juni 2016 werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kl

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 13. Juli 2016 - 10 U 946/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 23.07.2015 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird über den durch das angefochtene Urteil bereits zugesprochenen Betrag hinaus verurteilt, an den Kläger weite

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Mai 2016 - 18 U 155/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7.10.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.089,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Dez. 2015 - 12 U 101/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 02.06.2015, Az. 3 O 5/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Kiel Beschluss, 08. Mai 2015 - 10 S 90/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Berufungsführerin wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Folgendes hingewiesen: Die Kammer beabsichtigt, die Berufung vom 26. November 2014 nach § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die Berufung offensic

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2014 - 9 U 22/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.01.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer  des Landgerichts Aachen  - 9 O 273/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil i

Landgericht Aachen Urteil, 17. Jan. 2014 - 9 O 273/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.812,92 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Hö

Amtsgericht Mannheim Urteil, 04. Nov. 2011 - 10 C 156/11

bei uns veröffentlicht am 04.11.2011

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 583,20 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.02.2011 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstr

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 26. Jan. 2011 - 5 U 356/10 - 57

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.6.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 12 O 107/10 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpu

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 14. Jan. 2011 - 10 U 239/10

bei uns veröffentlicht am 14.01.2011

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 3. Februar 2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.443,93 € nebst Zinsen in Höhe

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Okt. 2008 - 16 U 22/08

bei uns veröffentlicht am 30.10.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 05. Februar 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, den ausgeurteilten Betrag im H

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(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. (2) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen...