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§ 162Amtlich · § 5 UrhG

Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

Zeitreise: 25.09.2026

Für die Berechnung der Deckungsrückstellung von Renten in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Unfallversicherung sowie der Allgemeinen Unfallversicherung ohne Rückgewähr der Prämie sind § 141 Absatz 1 bis 3, 5 und 6 Nummer 1 sowie § 145 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.

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