Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 14 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

(1) Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, sind die Landgerichte ausschließlich zuständig.

(2) Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird, ist außerdem das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen wurde. Satz 2 gilt nicht für

1.
Rechtsstreitigkeiten wegen Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien oder
2.
Rechtsstreitigkeiten, die von den nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten geltend gemacht werden,
es sei denn, der Beklagte hat im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand.

(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Bezirke mehrerer Landgerichte eines von ihnen als Gericht für Wettbewerbsstreitsachen zu bestimmen, wenn dies der Rechtspflege in Wettbewerbsstreitsachen dienlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können außerdem durch Vereinbarung die den Gerichten eines Landes obliegenden Klagen nach Absatz 1 insgesamt oder teilweise dem zuständigen Gericht eines anderen Landes übertragen.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 richtet sich die Zuständigkeit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch nach § 9 Absatz 2 Satz 1 geltend gemacht wird, nach den allgemeinen Vorschriften.

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Internetrecht: Zur Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über Hotelbewertungsportal

24.09.2015

Die Verantwortlichkeit des Betreibers ist grds. eingeschränkt, so kommt eine Haftung für eine von Nutzern abgegebene Bewertung nur bei einer Verletzung von spezifischen Prüfungspflichten in Betracht.

Referenzen - Gesetze | § 14 UWG 2004

§ 14 UWG 2004 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 15 Einigungsstellen


(1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird (Einigungsstellen). (2) Die Einigungs
§ 14 UWG 2004 zitiert 2 andere §§ aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 8 Beseitigung und Unterlassung


(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwider

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 9 Schadensersatz


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige g

Referenzen - Urteile | § 14 UWG 2004

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - I ZR 166/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 166/15 vom 18. Oktober 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:181016BIZR166.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Oktober 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - I ZR 46/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 46/07 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2006 - I ZR 217/03

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 217/03 Verkündet am: 19. Januar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2006 - XI ZR 384/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 384/03 Verkündet am: 24. Januar 2006 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - I ZR 161/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 161/99 Verkündet am: 17. Januar 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2002 - I ZR 296/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 296/99 Verkündet am: 25. April 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2002 - I ZR 103/00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 103/00 Verkündet am: 27. Juni 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2004 - I ZR 98/02

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 98/02 Verkündet am: 12. August 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Verw

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 10. Jan. 2017 - 2 HK O 16/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.01.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Landgericht Würzburg Beschluss, 13. Sept. 2018 - 11 O 1741/18 UWG

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird untersagt, für ihre berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin die unverschlüsselte Homepagewww.... ohne Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO 2016/679) vom 27.04.2016 i

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 10. Mai 2016 - 2 HK O 12/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecke

Landgericht München I Endurteil, 19. Mai 2016 - 17 HK O 1061/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger € 5.000,- zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.09.2014 zu bezahlen. II. Der Beklagte zu 2) wird weiter

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 08. Mai 2018 - 1 HK O 118/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 M

Landgericht München II Endurteil, 03. Dez. 2015 - 2 HK O 3089/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 12326/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines vom Gericht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder von Ordnungshaf

Landgericht München I Endurteil, 13. Aug. 2015 - 11 HK O 12224/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits. III. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstrec

Landgericht München I Urteil, 18. März 2015 - 37 O 19570/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,- ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaf

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. März 2015 - 34 AR 35/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht Ingolstadt. Gründe Der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 19.1.2015 entbehrt einer Rechtsgrundlage. Er ist ausnahmsweise (vgl. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO; dazu Reichold in Thom

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 09. Aug. 2016 - 2 HK O 43/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 19. Okt. 2017 - 2 HK O 31/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollzieh

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Jan. 2019 - 6 U 131/18

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 27.06.2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 231/17 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Dieses Urteil und das genannte U

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 24. Juli 2018 - 1 HK O 16/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen a

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Apr. 2018 - 308 O 507/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger Schadenersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des PKWs VW Golf VI 2,0 l TDI, FIN... durch die Beklagte zu 2) resultieren. 2. Im Übrigen wi

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2018 - IV ZR 104/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 104/17 Verkündet am: 4. April 2018 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Reisea

Landgericht Hamburg Beschluss, 02. Nov. 2017 - 411 HKO 119/17

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen durch den Vorsitzenden allein und ohne vorhergehende mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung fe

Landgericht Hamburg Urteil, 09. März 2017 - 327 O 276/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2016 - I-20 U 107/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. Juli 2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 38 O 133/14, abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägeri

Landgericht Köln Urteil, 29. Juni 2016 - 84 O 52/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die einstweilige Verfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 22.03.2016 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1T A T B E S T A N D: 2Die P

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Juni 2016 - 3 W 49/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 07.06.2016 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 01.06.2016 abgeändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit halber ohne mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 100/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 100/15 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Landgericht Hamburg Urteil, 18. Feb. 2016 - 327 O 399/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen den Betrag in Höhe von 2.229,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.11.2014 zu zahlen. II. Der Beklagte wird weiter verurteilt

Landgericht Bielefeld Urteil, 18. Nov. 2015 - 16 O 58/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bielefeld vom 29. September 2015 wird bestätigt. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. 1Tatbestand 2Der Verfügungskläger ist ein bei dem Amtsgericht Charlotte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Juni 2015 - 32 SA 29/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Essen vom 12.03.2015 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach der

Landgericht Mannheim Beschluss, 28. Apr. 2015 - 2 O 46/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Der Rechtsstreit wird an die Kammer für Handelssachen - im Hause - verwiesen. Gründe   I. 1 Die

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2015 - I ZR 94/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 9 4 / 1 3 Verkündet am: 19. März 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2015 - 38 O 60/14

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 400,00 Euro abwenden, wenn ni

Landgericht Essen Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 O 97/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Den Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwe

Landgericht Köln Urteil, 23. Sept. 2014 - 33 O 29/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, die Klägerin von den Kosten der Rechtsanwälte A für die Abmahnung gegen den Beklagten vom 2.12.2013 in Höhe von 413,90 € freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die

Landgericht Münster Beschluss, 29. Aug. 2014 - 023 O 107/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor wird auf den Antrag der Antragstellerin vom 26.08.2014 im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit des Falls nach §§ 937 Abs. 2, 944 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden angeordnet:

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Aug. 2014 - X ARZ 275/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 275/14 vom 26. August 2014 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. August 2014 durchden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den Richter Gröning, di

Landgericht Köln Urteil, 24. Juli 2014 - 81 O 41/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 28.4.2014 – 81 O 41/14 – wird unter Zurückweisung des Widerspruchs der Antragsgegnerin bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Urteil ist vorläufig volls

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Juni 2014 - 8 AR 68/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Divergenzentscheidung gemäß § 36 Abs. 3 ZPO vorgelegt. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Klägerin macht Ansprüche auf eine Vertragsstrafe von 1.500 EUR geltend aus einer auf eine wettbewerbliche Abmahnung hin abg

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. März 2014 - 6 W 43/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln – 33 O 271/13 SH I – vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 1G r ü n d e : 2Die Gläubigeri

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 11. März 2014 - I-20 U 151/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 17. Juli 2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass die Verurteilung zur Unterlassung der Werbung mit dem Vo

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2013 - 12 O 558/11 U.

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung. 12T a t b e s t a n d :

Landgericht Karlsruhe Urteil, 16. Dez. 2011 - 14 O 27/11 KfH III

bei uns veröffentlicht am 16.12.2011

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzgeschäften über Spielwaren im Internet, Verbrauchern in Deutschland, bei der Belehrung über deren Widerrufsrecht a)

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Feb. 2011 - 2 U 104/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2010 (Az.: 17 O 136/10) in Ziff. 1 seines Tenors abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.200 EUR nebst 5

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Feb. 2011 - 2 U 65/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 19. Mai 2010 (Az.: 4 O 281/09), ergänzt durch Beschluss vom 06.08.2010, wird z u r ü c k g e w i e s e n. II: Auf die Berufung des Klägers

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2010 - 6 U 5/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tenor I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23.12.2009 - 5 O 415/09 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt neu gefasst: Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstwei

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 20. Juli 2009 - 2 W 41/09

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 10.06.2009, Az. 6 O 22/09, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 5.000 Euro.

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(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...
(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...
(1) Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen...
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche...