Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

(1) Für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und der nach § 19 Absatz 2 auszulegenden Unterlagen im Internet richten Bund und Länder zentrale Internetportale ein. Die Zugänglichmachung erfolgt im zentralen Internetportal des Bundes, wenn die Zulassungsbehörde eine Bundesbehörde ist. Für den Aufbau und Betrieb des zentralen Internetportals des Bundes ist das Umweltbundesamt zuständig.

(2) Die zuständige Behörde macht den Inhalt der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und die in § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Unterlagen über das einschlägige zentrale Internetportal zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

(3) Der Inhalt der zentralen Internetportale kann auch für die Zwecke der Berichterstattung nach § 73 verwendet werden.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln:

1.
die Art und Weise der Zugänglichmachung nach den Absätzen 1 und 2 sowie
2.
die Dauer der Speicherung der Unterlagen.

(5) Alle in das zentrale Internetportal einzustellenden Unterlagen sind elektronisch vorzulegen.

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Umweltinformationsgesetz - UIG 2005 | § 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verf

Raumordnungsverordnung - RoV | § 1 Anwendungsbereich


Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes für die nachfolgend aufg

Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV | § 6 Auslegung von Antrag und Unterlagen


(1) Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts des Vorhabens zur Einsicht während der Dienststunden auszulegen 1. der Antrag,2. der Sicherheitsbericht nach § 3 Abs. 1 Nr

Verordnung über das Genehmigungsverfahren - BImSchV 9 | § 8 Bekanntmachung des Vorhabens


(1) Sind die zur Auslegung (§ 10 Absatz 1) erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, i

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Mai 2019 - 22 B 17.1299

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2016 - 1 BvL 10/14

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Die Vorlage ist unzulässig. Gründe 1 Die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Aug. 2014 - 20 A 1923/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen E2.        und L1.       -V1.          vom

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Nov. 2011 - 8 S 1281/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2011

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 - geändert. Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Antragsteller zu 14 bis 17 we

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Aug. 2010 - 1 S 975/10

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. April 2010 - 5 K 755/10 - geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufsch

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(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, in dem die...