Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 1 (weggefallen)

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 1 (weggefallen)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Inhaltsverzeichnis

-

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. i

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken

(1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland und die in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete erstrecken, sind die Streckenanteile in den in § 1 Abs. 3 d
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 26/09/2012 00:00

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus der Vergütung und den Auslagen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
published on 21/09/2007 00:00

Gründe   I. 1  Streitig ist in der Hauptsache der Ort von über Internet erbrachten Leistungen der Antragstellerin. 2  Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellsc
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.