Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 94 Schutz des Filmherstellers

(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.

(2) Das Recht ist übertragbar. Der Filmhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Bildträger oder Bild- und Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Bildträger oder Bild- und Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.

(4) § 10 Abs. 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 sind entsprechend anzuwenden.

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Urheberrecht: Zur Haftung des Teilnehmers einer Internettauschbörse

26.02.2018

Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, haftet als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin

Gemeinschaftsantenne: Eigentümergemeinschaft muss keine GEMA-Gebühren zahlen

31.03.2016

Bei der Übertragung von über Satellit ausgestrahlten Fernsehsignalen handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts.
Immobilienrecht

Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar

09.06.2010

Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen


(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach § 27, § 54 Absatz 1, § 54c Absatz 1, § 77 Absatz 2, § 85 Absatz 4, § 94 Absatz 4 oder § 137l Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller R
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG


(1) Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so erlischt der Schutz mit dem Ablauf der Schutzdauer nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Vorschrifte

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten 1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG


(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. (

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 128 Schutz des Filmherstellers


(1) Den nach den §§ 94 und 95 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Bildträger oder Bild- und Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs.
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 31 Einräumung von Nutzungsrechten


(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eing

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft


(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gil

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 20b Weitersendung


(1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms weiterzusenden (Weitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für 1. Rechte

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 38 Beiträge zu Sammlungen


(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. J

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen


(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch k

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten


Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2016 - I ZR 154/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 154/15 Verkündet am: 6. Oktober 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Afterlife EU-Grun

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - I ZR 43/07

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 43/07 Verkündet am: 17. September 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2014 - I ZR 86/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 86/12 Verkündet am: 6. Februar 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Peter Fechter UrhG §

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Aug. 2012 - I ZR 96/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 96/09 Verkündet am: 16. August 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2009 - I ZR 128/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/07 Verkündet am: 19. November 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - I ZR 44/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 44/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:120516UIZR44.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2004 - I ZR 49/03

bei uns veröffentlicht am 13.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/03 Verkündet am: 13. Oktober 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2010 - I ZR 122/08

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 122/08 Verkündet am: 25. März 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2010 - I ZR 130/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 130/08 Verkündet am: 25. März 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2017 - I ZR 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 15/16 Verkündet am: 30. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:300317UIZR15.16.0

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 77/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büsche

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - I ZR 112/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/knx/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=4&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE006400315&doc.part=S&d

Landgericht München I Endurteil, 16. Nov. 2017 - 7 O 8946/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 16 K 15.5333

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... März 2015 und der Widerspruchsbescheid vom ... Oktober 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidu

Finanzgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - 1 K 3521/11

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor 1. Unter Änderung des geänderten Bescheids für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG vom 1. April 2011 in Gestalt der Einspruchsentsc

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Apr. 2017 - 6 U 3515/12

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 08. August 2012, Az. 21 O 18481/07, abgeändert. Die Klage wird hinsichtlich Antrag a(1) auch insoweit insgesamt abgewiesen, als das begehrte Ver

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Apr. 2018 - 1 BvR 1213/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2017 - I ZR 186/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 186/16 Verkündet am: 6. Dezember 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Konferenz der Ti

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 08. Nov. 2017 - 3c C 169/17

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%

Landgericht Hamburg Urteil, 07. Sept. 2017 - 308 O 287/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nic

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 30. März 2017 - I ZR 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 3. Dezember 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage hinsichtlich der Abmahnkost

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 22. Juli 2016 - 6 S 22/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. Januar 2015 (3a C 256/14) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 15. Juni 2016 - 6 O 134/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Gegenstandswert wird auf 10.000.- € festgesetzt. Gründe I. 1 Die..

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - I ZR 272/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 272/14 Verkündet am: 12. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:120516UIZR272.14.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - I ZR 1/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 1/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tannöd UrhG §§ 19a, 9

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 12. Mai 2016 - I ZR 44/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 5. Februar 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin erkannt word

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 10. März 2016 - 3a C 286/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 03. März 2016 - 3a C 290/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Jan. 2016 - 2 W 31/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 18.12.2013, Az. 3 O 692/13 (4), aufgehoben. Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - I ZR 21/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 21/14 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Königshof UrhG §

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - I ZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 69/14 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2015 - I ZR 228/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Berichtigt durch Beschluss vom 15. Dezember 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 228/14 Verkündet am: 17. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamt

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Sept. 2014 - 57 C 425/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerseite kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre

Landgericht Magdeburg Urteil, 30. Apr. 2014 - 7 O 1088/13, 7 O 1088/13 (016)

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, I. es gegenüber der Klägerin bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnun

Oberlandesgericht Köln Urteil, 18. Okt. 2013 - 6 U 93/13

bei uns veröffentlicht am 18.10.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.05.2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln (14 O 348/12) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2013 - 1 O 147/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klägerische Partei. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1Die klägerische Part

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. März 2012 - 5 K 1815/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Tenor I. Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidungen vom 1. Juni 2010 werden der geänderte Bescheid über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2005, sowie der geänderte Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2005

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 23. Aug. 2010 - 1 BvR 1443/10

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird ei

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Sept. 2009 - 6 W 47/09

bei uns veröffentlicht am 01.09.2009

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17.06.2009 (Az. 2 O 113/09) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte. 3. Gegenstandswert des Bes

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Jan. 2008 - 2 Ws 328/07; 2 Ws 328/2007

bei uns veröffentlicht am 21.01.2008

Tenor 1. Die weitere Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 24. August 2007 wird als unbegründet v e r w o r f e n . 2. Der Angeschuldigte trät die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Juli 2003 - 4 W 32/03

bei uns veröffentlicht am 22.07.2003

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2003 in der Fassung des Beschlusses vom 12.06.2003, Az.: 17 O 162/03, wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussbeschwerde der Verfügu

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(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden...
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden...
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Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.
(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Jedoch darf der...
(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Jedoch darf der...
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für...
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für...
(1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms weiterzusenden (Weitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für 1. Rechte an einem Werk...
(1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms weiterzusenden (Weitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für 1. Rechte an einem Werk...
(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht...
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