Vertretung durch Vereinigungen
Urheber können sich bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32f nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Prozessordnungen durch Vereinigungen von Urhebern vertreten lassen.
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- Urheberrecht & AbmahnungBild weiterverkauft: was steht mir als Künstlerin zu? (Folgerecht, § 26 UrhG)Wird das Original über einen Kunsthändler oder eine Auktion weiterverkauft, steht dem Urheber ein Anteil zu — bei 10.000 € sind das 400 €. Die Staffel des § 26 Abs. 2 UrhG arbeitet wie ein Steuertarif, und ein Verzicht im Voraus ist unwirksam (Abs. 3).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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