(1) Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln auf. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen die Umstände des jeweiligen Regelungsbereichs berücksichtigen, insbesondere die Struktur und Größe der Verwerter. In Tarifverträgen enthaltene Regelungen gehen gemeinsamen Vergütungsregeln vor.

(2) Vereinigungen nach Absatz 1 müssen repräsentativ, unabhängig und zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln ermächtigt sein. Eine Vereinigung, die einen wesentlichen Teil der jeweiligen Urheber oder Werknutzer vertritt, gilt als ermächtigt im Sinne des Satzes 1, es sei denn, die Mitglieder der Vereinigung fassen einen entgegenstehenden Beschluss.

(3) Ein Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln vor der Schlichtungsstelle (§ 36a) findet statt, wenn die Parteien dies vereinbaren. Das Verfahren findet auf schriftliches Verlangen einer Partei statt, wenn

1.
die andere Partei nicht binnen drei Monaten, nachdem eine Partei schriftlich die Aufnahme von Verhandlungen verlangt hat, Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln beginnt,
2.
Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln ein Jahr, nachdem schriftlich ihre Aufnahme verlangt worden ist, ohne Ergebnis bleiben oder
3.
eine Partei die Verhandlungen endgültig für gescheitert erklärt hat.

(4) Die Schlichtungsstelle hat allen Parteien, die sich am Verfahren beteiligt haben oder nach § 36a Absatz 4a zur Beteiligung aufgefordert worden sind, einen begründeten Einigungsvorschlag zu machen, der den Inhalt der gemeinsamen Vergütungsregeln enthält. Er gilt als angenommen, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Empfang des Vorschlages keine der in Satz 1 genannten Parteien widerspricht.

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9 Artikel zitieren § 308a ZPO.

Urheberrecht: Keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

10.08.2017

Es besteht für die in § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG genannten Parteien keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln.

Urheberrecht: Revision im Streit um Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung

25.11.2016

Der Beginn der Verjährungsfrist von drei Jahren auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben.

Urheberrecht: Angemessenheit der Vergütung eines Journalisten

02.12.2015

Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.

Urheberrecht: Umfang der Vergütungselemente zwischen Urheber und Werknutzer

02.12.2015

Die Bestimmung des § 32 UrhG umfasst nach ihrem Wortlaut allein eine Vergütung, die dem Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung zusteht.

Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers

11.04.2012

Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10

Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Ermittlung eines Nachvergütungsanspruchs gegen einen Fernsehsender

07.01.2011

Ein Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender kann sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit der Gesamtvergütung von Wiederholungen ergeben - S&K Anwält ein Berlin Mitte

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bezüglich eines Filmwerks

07.01.2011

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na

Urheberrechtsschutz für Fernsehserien-Vorspann

30.12.2010

§ 8 UrhG findet auf die Nachvergütungsregelungen weder unmittelbar noch analog Anwendung – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

KG: Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

30.12.2010

Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen Vergütungsanpassungsanspruch nach § 36 I UrhG a. F. / § 32a I 1 UrhG geltend machenden Klägers – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Referenzen - Gesetze | § 308a ZPO

§ 308a ZPO zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 308a ZPO wird zitiert von 6 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32 Angemessene Vergütung


(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vere

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers


(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung sich unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen als unverhältnismäßig niedrig im Vergl

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 69a Gegenstand des Schutzes


(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Com

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung


(1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts dieses Recht nicht oder nur unzureichend aus, so kann der Urheber entweder nur die Ausschließlichkeit des Nutzungsrechts oder das Nutzungsrecht insgesamt zurückrufen. Dies gilt nicht, wenn die
§ 308a ZPO zitiert 4 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32 Angemessene Vergütung


(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vere

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers


(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung sich unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen als unverhältnismäßig niedrig im Vergl

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 36a Schlichtungsstelle


(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlicht

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten


(1) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt ent

Referenzen - Urteile | § 308a ZPO

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Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2011 - I ZR 127/10

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 127/10 Verkündet am: 22. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 38/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 38/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 230/06

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 230/06 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 41/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 40/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 40/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 39/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2016 - I ZR 20/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/15 Verkündet am: 15. September 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2011 - I ZB 64/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 64/10 vom 22. Juni 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens UrhG § 36, § 36a Abs. 3 a) Das Verfahren nach § 36a Abs. 3 U

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2001 - I ZR 283/98

bei uns veröffentlicht am 19.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 283/98 Verkündet am: 19. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 78/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 78/08 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2001 - I ZR 245/98

bei uns veröffentlicht am 21.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 245/98 Verkündet am: 21. Juni 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 19/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/lnj/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=6&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE007201377&doc.part=S&d

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 49/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/09 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 20/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/09 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 133/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/08 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2008 - I ZR 49/06

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/06 Verkündet am: 4. Dezember 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2001 - I ZR 44/99

bei uns veröffentlicht am 13.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 44/99 Verkündet am: 13. Dezember 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2001 - X ZR 72/98

bei uns veröffentlicht am 23.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 72/98 Verkündet am: 23. Oktober 2001 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:ja BGHZ: nein Wetterfüh

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2012 - I ZR 145/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 145/11 Verkündet am: 10. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - I ZR 73/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 73/10 Verkündet am: 31. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2015 - 34 SchH 9/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Als Vorsitzender der Schlichtungsstelle für das Verfahren zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für Eigenproduktionen des Antragsgegners wird bestellt: Präside

Landgericht München I Urteil, 19. Dez. 2014 - 21 O 28220/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Gründe Landgericht München I Az.: 21 O 28220/12 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 19.12.2014 gez. ..., JAng. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: ..

Oberlandesgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - 29 U 2115/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 5. Mai 2015 werden zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/4 und d

Oberlandesgericht München Urteil, 21. Dez. 2017 - 29 U 2619/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juni 2016, berichtigt durch Beschlüsse vom 10. Juni 2016 und 27. Oktober 2016, abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 27. Feb. 2015 - 3 U 1454/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 3 U 1454/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.02.2015 3 O 3696/13 LG Nürnberg-Fürth Uhrmann, JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit

Landgericht München I Endurteil, 05. Mai 2015 - 33 O 10898/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Kläger gegenüber dem Beklagten nicht verpflichtet ist, mit diesem über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nach § 36 UrhG über Auftragsproduktionen und/oder Koproduktionen und/oder Lizen

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2017 - I ZR 45/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 45/16 Verkündet am: 2. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Aug. 2016 - 12 O 463/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 11.078,69 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Rechtskraft und Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft zu zahlen. Die Beklagte z

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - I ZR 222/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 11. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, al

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Feb. 2016 - 4 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Klä

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 04. Feb. 2016 - 4 U 98/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10. Juni 2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) dem Kläger Auskunft zu e

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Sept. 2015 - 4 U 128/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.08.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 41.396,57 Euro nebst 7

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2015 - I ZR 62/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 62/14 Verkündet am: 21. Mai 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2015 - I ZR 39/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/14 Verkündet am: 21. Mai 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Sept. 2014 - 6 U 74/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin wird im Umfang der Aufhebung der Sache und Zurückverweisung an den Senat durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des

Landgericht Bochum Urteil, 07. Aug. 2014 - 8 O 59/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 412,58 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 10. Juni 2014 - 6 O 21/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. Feb. 2014 - 6 U 146/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 17. Juli 2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 1129/13 – wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den K

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(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte...
(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung sich unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen als unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den...
(1) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. § 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der...
(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens...