Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32 Angemessene Vergütung

(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.

(2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer, Häufigkeit, Ausmaß und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Eine pauschale Vergütung muss eine angemessene Beteiligung des Urhebers am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleisten und durch die Besonderheiten der Branche gerechtfertigt sein.

(2a) Eine gemeinsame Vergütungsregel kann zur Ermittlung der angemessenen Vergütung auch bei Verträgen herangezogen werden, die vor ihrem zeitlichen Anwendungsbereich abgeschlossen wurden.

(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 bis 2a abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

(4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1 Satz 3, soweit die Vergütung für die Nutzung seiner Werke tarifvertraglich bestimmt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

12 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

12 Artikel zitieren .

Urheberrecht: Keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

10.08.2017

Es besteht für die in § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG genannten Parteien keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln.

Urheberrecht: Revision im Streit um Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung

25.11.2016

Der Beginn der Verjährungsfrist von drei Jahren auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben.

Urheberrecht: Angemessenheit der Vergütung eines Journalisten

02.12.2015

Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.

Urheberrecht: Umfang der Vergütungselemente zwischen Urheber und Werknutzer

02.12.2015

Die Bestimmung des § 32 UrhG umfasst nach ihrem Wortlaut allein eine Vergütung, die dem Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung zusteht.

Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers

11.04.2012

Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10

Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Ermittlung eines Nachvergütungsanspruchs gegen einen Fernsehsender

07.01.2011

Ein Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender kann sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit der Gesamtvergütung von Wiederholungen ergeben - S&K Anwält ein Berlin Mitte

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bezüglich eines Filmwerks

07.01.2011

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na

Unwirksame AGB-Klauseln im Rahmenvertrag freier Fotografen

07.01.2011

Die beanstandete Klausel ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie zum Nachteil der Fotografen vom Grundsatz des § 11 S.2 UrhG abweicht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Inhaltskontrolle: Honorarvereinbarung freier Journalisten, § 32 UrhG

30.12.2010

Honorarvereinbarung unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle, sofern die beanstandeten Honorarbedingungen die im Synallagma stehenden vertraglichen (Haupt-)Leistungspflichten der Verfügungsbeklagten und des freien Mitarbeiters regeln

Urheberrechtsschutz für Fernsehserien-Vorspann

30.12.2010

§ 8 UrhG findet auf die Nachvergütungsregelungen weder unmittelbar noch analog Anwendung – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln


(1) Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereini

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers


(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung sich unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen als unverhältnismäßig niedrig im Vergl

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 69a Gegenstand des Schutzes


(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Com

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 132 Verträge


(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind mit Ausnahme der §§ 42 und 43 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind, nicht anzuwenden. § 43 gilt für ausübende Künstler entsprechend. Die §§ 40 und 41 gelten für solche Verträge m
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln


(1) Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereini

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

69 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - I ZR 98/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 98/17 Verkündet am: 21. Februar 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HHo

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2011 - I ZR 127/10

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 127/10 Verkündet am: 22. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 38/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 38/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 230/06

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 230/06 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 41/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2019 - I ZR 35/19

bei uns veröffentlicht am 28.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 35/19 vom 28. November 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:281119BIZR35.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter Prof.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 40/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 40/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 39/07

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/07 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2011 - I ZR 125/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 125/10 Verkündet am: 27. Oktober 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2011 - I ZR 175/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 175/10 Verkündet am: 27. Oktober 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2002 - I ZR 3/00

bei uns veröffentlicht am 24.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 3/00 Verkündet am: 24. Oktober 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2016 - I ZR 20/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/15 Verkündet am: 15. September 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2011 - I ZB 64/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 64/10 vom 22. Juni 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens UrhG § 36, § 36a Abs. 3 a) Das Verfahren nach § 36a Abs. 3 U

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 78/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 78/08 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 19/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/lnj/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=6&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE007201377&doc.part=S&d

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 49/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/09 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 20/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/09 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 133/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/08 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2004 - I ZR 49/03

bei uns veröffentlicht am 13.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/03 Verkündet am: 13. Oktober 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2012 - I ZR 6/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 6/11 Verkündet am: 23. Februar 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2010 - I ZR 209/07

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 209/07 Verkündet am: 12. Mai 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2000 - I ZR 244/97

bei uns veröffentlicht am 06.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 244/97 Verkündet am: 6. Juli 2000 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2012 - I ZR 145/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 145/11 Verkündet am: 10. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2012 - I ZR 73/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 73/10 Verkündet am: 31. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Landgericht München I Schlussurteil, 16. Dez. 2015 - 21 O 25511/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin 91,63%, die Beklagte zu 1) 8,37%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin alleine. Die außergerichtlichen Kosten der K

Oberlandesgericht München Urteil, 07. Juni 2018 - 29 U 2490/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 5. Juli 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urtei

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 01. Juni 2017 - 6 U 310/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 16.12.2015, Az. 21 O 25511/10, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil

Oberlandesgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - 29 U 2115/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 5. Mai 2015 werden zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/4 und d

Oberlandesgericht München Urteil, 21. Dez. 2017 - 29 U 2619/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juni 2016, berichtigt durch Beschlüsse vom 10. Juni 2016 und 27. Oktober 2016, abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 27. Feb. 2015 - 3 U 1454/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 3 U 1454/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.02.2015 3 O 3696/13 LG Nürnberg-Fürth Uhrmann, JHSekr’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit

Landgericht München I Endurteil, 05. Mai 2015 - 33 O 10898/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Kläger gegenüber dem Beklagten nicht verpflichtet ist, mit diesem über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nach § 36 UrhG über Auftragsproduktionen und/oder Koproduktionen und/oder Lizen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. April 2016 - 6 Sa 71/14 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehobe

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2017 - KZR 75/15

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. September 2015 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2017 - I ZR 45/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 45/16 Verkündet am: 2. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2017 - I ZR 46/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 46/16 vom 28. Februar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:280217BIZR46.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Februar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 3 K 2206/13

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 5 Satz 2, Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Zahlungen an e

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Sept. 2016 - 14 C 13/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor auf die mündliche Verhandlung vom 08.08.2016 durch die Richterin am Landgericht Dr. S für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, 351,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Aug. 2016 - 12 O 463/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 11.078,69 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Rechtskraft und Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft zu zahlen. Die Beklagte z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. Juli 2016 - 12 O 531/13

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.483,65 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7 %) und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen. Die Beklagte zu

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - I ZR 222/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 11. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, al

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2016 - 9 AZR 744/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 - 3 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Feb. 2016 - 4 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Klä

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 04. Feb. 2016 - 4 U 98/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10. Juni 2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) dem Kläger Auskunft zu e

Landgericht Hamburg Urteil, 14. Jan. 2016 - 308 O 360/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Antragsgegnerin jedoch nur gegen Sicherhe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Jan. 2016 - I-20 W 84/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Juli 2015 abgeändert und die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten auch für die Widerklage festgestellt. Die Kosten des Besch

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Sept. 2015 - 4 U 128/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.08.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 41.396,57 Euro nebst 7

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2015 - I ZR 62/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 62/14 Verkündet am: 21. Mai 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2015 - I ZR 39/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/14 Verkündet am: 21. Mai 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 AZR 108/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. September 2013 - 7 Sa 374/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 AZR 78/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2013 - 6 Sa 334/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel beri

Referenzen

(1) Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von...