Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten

(1) Für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Die §§ 25, 26 und 28 des Handelsgesetzbuchs sowie § 125 in Verbindung mit § 22 bleiben unberührt; zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung beteiligte Rechtsträger verpflichtet, gegen den sich der Anspruch richtet.

(2) Für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 125 in Verbindung mit § 23 haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Bei Abspaltung und Ausgliederung können die gleichwertigen Rechte im Sinne des § 125 in Verbindung mit § 23 auch in dem übertragenden Rechtsträger gewährt werden.

(3) Diejenigen Rechtsträger, denen die Verbindlichkeiten nach Absatz 1 Satz 1 im Spaltungs- und Übernahmevertrag nicht zugewiesen worden sind, haften für diese Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach der Spaltung fällig und daraus Ansprüche gegen sie in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird; bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts. Die Haftung der in Satz 1 bezeichneten Rechtsträger ist beschränkt auf den Wert des ihnen am Tag des Wirksamwerdens zugeteilten Nettoaktivvermögens. Für vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die in Satz 1 genannte Frist zehn Jahre.

(4) Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers nach § 125 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206, 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden.

(5) Einer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art bedarf es nicht, soweit die in Absatz 3 bezeichneten Rechtsträger den Anspruch schriftlich anerkannt haben.

(6) Die Ansprüche nach Absatz 2 verjähren in fünf Jahren. Für den Beginn der Verjährung gilt Absatz 4 Satz 1 entsprechend.

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Handelsvertreterrecht: Zur Haftung des übertragenden Unternehmens nach Ausgliederung

05.11.2015

Geht ein Agenturverhältnis durch eine Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen über und wird dessen Beendigung herbeigeführt, so haftet das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger.
Vertragsbeendigung

Handelsrecht: Zur Haftung nach § 89b HGB bei Übergang des Agenturverhältnisses

24.09.2015

§ 133 Abs. 1 UmwG ordnet eine Haftung für diejenigen Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers an, welche vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden seien.

Steuerrecht: Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

13.01.2010

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zitiert oder wird zitiert von 17 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Stabilisierungsfondsgesetz - FMStFG | § 8a Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten


(1) Die Anstalt kann auf Antrag der übertragenden Gesellschaft teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, auf die bis zum 31. Mai 2014 erworbene Risikopositionen sowie auf die nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche der übertrag
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 125 Anzuwendende Vorschriften


(1) Soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Zweiten Buches auf die Spaltung mit folgenden Ausnahmen entsprechend anzuwenden:1.mit Ausnahme des § 62 Absatz 5,2.bei Aufspaltung mit Ausnahme der § 9 Absatz 2 und § 12

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen


(1) Spaltet ein Rechtsträger sein Vermögen in der Weise, daß die zur Führung eines Betriebes notwendigen Vermögensteile im wesentlichen auf einen übernehmenden oder mehrere übernehmende oder auf einen neuen oder mehrere neue Rechtsträger übertragen w
zitiert 10 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung


(1) Die Verjährung wird gehemmt durch1.die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,1a.die Erhebung einer Musterfeststellungsklage für einen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist


(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen,2.Herausgabeansprüche

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 212 Neubeginn der Verjährung


(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn1.der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder2.eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorge

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen


(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbesc

Handelsgesetzbuch - HGB | § 25


(1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des frühere

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt


Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen


Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über d

Handelsgesetzbuch - HGB | § 125


(1) Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. (2) Im Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß alle oder mehrere Gesellschafter n

Handelsgesetzbuch - HGB | § 28


(1) Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter oder als Kommanditist in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein, so haftet die Gesellschaft, auch wenn sie die frühere Firma nicht fortführt, für alle im Betriebe des Geschäfts entstandenen Ver

Handelsgesetzbuch - HGB | § 26


(1) Ist der Erwerber des Handelsgeschäfts auf Grund der Fortführung der Firma oder auf Grund der in § 25 Abs. 3 bezeichneten Kundmachung für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten haftbar, so haftet der frühere Geschäftsinhaber für diese Verbindlich
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung


(1) Die Verschmelzung darf in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger eingetragen worden ist. Die Eintragung im Register des Sitzes jedes

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 125 Anzuwendende Vorschriften


(1) Soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Zweiten Buches auf die Spaltung mit folgenden Ausnahmen entsprechend anzuwenden:1.mit Ausnahme des § 62 Absatz 5,2.bei Aufspaltung mit Ausnahme der § 9 Absatz 2 und § 12

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 22 Gläubigerschutz


(1) Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Ab

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 23 Schutz der Inhaber von Sonderrechten


Den Inhabern von Rechten in einem übertragenden Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genußrechten, sind gleichwert

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2013 - IX ZR 221/12

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2019 - IX ZR 215/16

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2004 - II ZR 302/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 302/02 Verkündet am: 20. September 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2000 - XII ZR 219/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 219/98 Verkündet am: 6. Dezember 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Mai 2016 - 21 BV 14.158

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Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Voll

Oberlandesgericht München Urteil, 08. März 2018 - U 3497/16 Kart

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Tenor I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 2) wird das Teilend- und -grundurteil des Landgerichts München I vom 27. Juli 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Klageantrag ist hinsichtlich der Beklag

Landgericht München I Teil-Grund- und Teil-Endurteil, 27. Juli 2016 - 37 O 24526/14

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Tatbestand Die Klägerin macht gegen die sieben Beklagten Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Absprachen geltend. Die Klägerin, die Landeshauptstadt München, beschafft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Oberbaumaterialien. D

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - XI ZR 548/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 548/16 Verkündet am: 15. Mai 2018 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:150518UXIZR548.16.0 Der XI.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2017 - XI ZR 443/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 443/16 Verkündet am: 10. Oktober 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 495 Abs.

Landgericht Hamburg Urteil, 20. Juli 2017 - 333 O 210/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Landgericht Hamburg Urteil, 17. März 2017 - 329 O 265/15

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Tenor I) Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, 1) an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von EUR 735.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,

Landgericht Hamburg Urteil, 17. März 2017 - 329 O 270/15

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Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 157.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Üb

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Nov. 2016 - 1 S 1245/15

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2015 - 4 K 1272/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 7 U 97/15

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Tenor Auf die Berufung des klagenden Landes wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.06.2015 (16 O 231/14) mit dem zu Grunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Re

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Sept. 2016 - 30 U 9/16

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Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, die gemäß Mietvertrag vom 22.09./04.10.2005 ange

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 05. Aug. 2016 - 8 U 1091/15

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Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 7. September 2015, Az. 5 O 237/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verur

Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. Juli 2016 - 12 O 531/13

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.483,65 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7 %) und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen. Die Beklagte zu

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2016 - 4b O 7/15

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Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle

Landgericht Hamburg Urteil, 16. März 2016 - 332 O 282/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2014 zu zahlen; Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der Beteiligung d

Landgericht Hamburg Urteil, 16. März 2016 - 332 O 333/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 31.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 zu zahlen; Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der Beteiligung

Landgericht Hamburg Urteil, 17. Nov. 2015 - 328 O 24/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 1. an den Kläger zu 1) 10.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.2.2014 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übertragung seiner Rechte und P

Landgericht Hamburg Urteil, 17. Nov. 2015 - 328 O 12/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. 1. die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 52.500 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.10.2013 Zug um Zug gegen Abtretung de

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Aug. 2015 - VII ZR 90/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 90/14 Verkündet am: 13. August 2015 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2015 - 333 O 249/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin zu tragen. 3) Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits gegen.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2014 - II ZR 361/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 3 6 1 / 1 3 Verkündet am: 7. Oktober 2014 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlage

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Apr. 2014 - VI-U (Kart) 23/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten wird das am 23. Mai 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin abgeändert und insgesamt wie

Oberlandesgericht Köln Urteil, 28. März 2014 - 19 U 143/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.07.2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 274/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Anspruch des Klägers auf Ausgleichszahlung nach § 89 b HGB ist

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Jan. 2014 - 6 U 111/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das 28. Mai 2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 413/08 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses Urteil und das genannte Urteil des

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 909/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 478/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 908/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 482/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 912/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 483/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 419/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 1141/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 427/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 611/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 428/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 1144/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 910/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 2011 - 6 Sa 481/11 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - 3 AZR 426/11

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 - 6 Sa 1148/10 - wird zurückgewiesen. Aus Gründen der Klarstellung wird de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Dez. 2012 - I R 28/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe Pensionsverpflichtungen in der Eröffnungs- und in der ersten Schlussbilanz einer zur Neugründung ausgeg

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. März 2011 - 1 ABR 97/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2008 - 4 TaBV 68/08 - aufgehoben.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Dez. 2008 - 8 U 672/07 - 188

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.12.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 16 O 275/07 – teilweise abgeändert: Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin weder ein Anspruch auf Erstattung des

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Dez. 2004 - 8 K 971/04

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.386,25 EUR zu bezahlen. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. 2. Die Beklagten tragen ihre eigenen Kosten jeweils selbst sowie die Gerichtskosten und die Kost

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(1) Die Verjährung wird gehemmt durch1.die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,1a.die Erhebung einer Musterfeststellungsklage für einen Anspruch, den...
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.
(1) Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt...
Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass...
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn1.der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder2.eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder...
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen,2.Herausgabeansprüche aus Eigentum...