(1) Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Orbitpositionen und Frequenzen durch Satelliten nutzen, unterliegen den Verpflichtungen, die sich aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ergeben.

(2) Jede Ausübung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte bedarf neben der Frequenzzuteilung nach § 91 Absatz 1 der Übertragung durch die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur führt auf Antrag Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen bei der Internationalen Fernmeldeunion durch und überträgt dem Antragsteller die daraus hervorgegangenen Orbit- und Frequenznutzungsrechte. Voraussetzung für die Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte ist, dass

1.
Frequenzen und Orbitpositionen verfügbar sind,
2.
die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sowie anderen Anmeldungen von Satellitensystemen gegeben ist und
3.
öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt werden.

(3) Für vorhandene deutsche Planeinträge und sonstige ungenutzte Orbit- und Frequenznutzungsrechte bei der Internationalen Fernmeldeunion kann ein Vergabeverfahren aufgrund der von der Bundesnetzagentur festzulegenden Bedingungen durchgeführt werden.

(4) Die Übertragung kann widerrufen werden, wenn

1.
die Orbit- und Frequenznutzungsrechte länger als ein Jahr nicht ausgeübt wurden oder
2.
die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 nicht mehr erfüllt sind.

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Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen

20.12.2011

Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11

Referenzen - Gesetze | § 1 TelekomSZV 2013

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§ 1 TelekomSZV 2013 zitiert 1 andere §§ aus dem Telekom-Sonderzahlungsverordnung.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 91 Frequenzzuteilung


(1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist. Die Frequenzzuteilung erfolgt zweckgebunden nach Maßgabe des Frequenzplanes und nichtdiskriminierend auf der Grundlage nachvollzi

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - III ZR 200/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 200/11 vom 16. Februar 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 2002/58/EG Art. 6 Abs. 2, 5; TKG § 97 Abs. 1 Satz 3, 4 Dem Gerichtshof der Europäischen Uni

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2014 - VI ZR 135/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIZR 135/13 vom 28. Oktober 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Richtlinie) Art. 2 a, Art. 7 f; TMG §§ 12, 15 Dem Gerichtshof der Europäisch

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2013 - III ZR 200/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 200/11 Verkündet am: 7. Februar 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 200

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2018 - III ZR 196/17

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 196/17 Verkündet am: 1. Februar 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - VI ZR 135/13

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 135/13 Verkündet am: 16. Mai 2017 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja TMG § 12 Abs. 1 und 2,

Landgericht Offenburg Beschluss, 17. Apr. 2008 - 3 Qs 83/07

bei uns veröffentlicht am 17.04.2008

Tenor Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 20.07.2007 wird als unbegründet mit der Maßgabe verworfen, dass der Antrag auf Anordnung der Auskunftserteilung gem. §§ 100 g, 162 StPO als unzulässi

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(1) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist. Die Frequenzzuteilung erfolgt zweckgebunden nach Maßgabe des Frequenzplanes und nichtdiskriminierend auf der Grundlage nachvollziehbarer und...