Die Bundesnetzagentur kann mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Gruppe für Frequenzpolitik zusammenarbeiten, um unter Berücksichtigung der von den Marktteilnehmern vorgebrachten Interessen gemeinsame Aspekte einer Frequenzzuteilung festzulegen und gegebenenfalls gemeinsam ein Vergabeverfahren gemäß § 100 durchzuführen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1 WpÜG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 1 WpÜG

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen | § 1 WpÜG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1 WpÜG.

1 Artikel zitieren § 1 WpÜG.

Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen

20.12.2011

Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11

Referenzen - Gesetze | § 1 WpÜG

§ 1 WpÜG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1 WpÜG zitiert 1 andere §§ aus dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 100 Vergabeverfahren


(1) Hat die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 9 angeordnet, dass der Zuteilung von Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat, kann sie nach Anhörung der betroffenen Kreise das Versteigerungsverfahren nach Absatz 5 oder das Ausschreibungsverfa

Referenzen - Urteile | § 1 WpÜG

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 WpÜG.

Amtsgericht Bonn Urteil, 26. Nov. 2013 - 104 C 146/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des beizutreibenden Betrages, sofern

Referenzen

(1) Hat die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 9 angeordnet, dass der Zuteilung von Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat, kann sie nach Anhörung der betroffenen Kreise das Versteigerungsverfahren nach Absatz 5 oder das Ausschreibungsverfahren nach...