(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

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13 Artikel zitieren § 239 AO 1977.

Zivilrecht: Mitverschulden bei Nutzung des Radweges entgegen der Fahrtrichtung

05.09.2017

Ein Radfahrer, der beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 des Schadens selbst zu tragen haben.
Allgemeines

Haftungsrecht: Hälftige Haftung bei Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

03.11.2016

Voraussetzung ist, dass der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat.
andere

Verkehrsrecht: Zum Anscheinsbeweis des Rückwärtsfahrens

17.03.2016

Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann.
andere

Verkehrsrecht: Zum Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden

25.02.2016

Steht zwar fest, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren ist, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Fahrzeug bereits stand, so ist der Anscheinsbeweis ausgeschlossen.
andere

ZPO: Zu den Anforderungen an die Berufungsbegründung

14.05.2015

Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsführers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.
Zivilprozessrecht

Unfallschadenregulierung: Ausfahrt aus Grundstück als besonders gefährliches Fahrmanöver

05.06.2014

Auch nach Beendigung der Grundstücksauffahrt kann man für einen Zusammenstoß mit dem herannahenden Fahrzeug allein verantwortlich sein.
andere

Fahrlässige Tötung: Sorgfaltspflichten beim Rechtsabbiegen

28.03.2014

Ein Lkw-Fahrer muss beim Abbiegen im Kreuzungsbereich mit Fußgänger- und Radfahrerfurten Schrittgeschwindigkeit fahren.
andere

Verkehrsunfall: Verschuldensquote beim Einparken und Rechtsüberholen

27.01.2014

Stößt ein abbiegender Kraftfahrzeugführer mit einem sein Fahrzeug rechts überholenden Rollerfahrer zusammen, kann ein gleich hoher Verschuldensanteil beider Verkehrsteilnehmer vorliegen.
andere

Verkehrsunfall im Ausland: Schuldfrage richtet sich nach den Vorschriften des Landes

04.12.2012

unerheblich ist, ob die Unfallbeteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben
andere

Parkplatz: Vorsicht beim Rückwärtsfahren

04.12.2012

bei einem Unfall von zwei rückwärts fahrenden Autos sind beide Fahrzeugführer verantwortlich-OLG Hamm vom 11.09.12-Az:I-9 U 32/12
andere

Referenzen - Gesetze | § 239 AO 1977

§ 239 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 239 AO 1977 wird zitiert von 3 anderen §§ im Abgabenordnung.

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil


(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb –

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten


(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. (2) An Kreuzungen ordnet an: 1. Seitliches

Referenzen - Urteile | § 239 AO 1977

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2007 - VI ZR 58/06

bei uns veröffentlicht am 13.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 58/06 Verkündet am: 13. Februar 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2012 - VI ZR 133/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 133/11 Verkündet am: 7. Februar 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2005 - VI ZR 352/03

bei uns veröffentlicht am 11.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 352/03 Verkündet am: 11. Januar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2006 - VI ZR 75/06

bei uns veröffentlicht am 12.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 75/06 Verkündet am: 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2001 - IX ZR 404/99

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 404/99 Verkündet am: 8. November 2001 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2013 - VI ZR 175/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 175/11 Verkündet am: 22. Januar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. März 2003 - VI ZR 161/02

bei uns veröffentlicht am 25.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 161/02 Verkündet am: 25. März 2003 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Mai 2019 - 10 U 3765/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 26.10.2018 wird das Endurteil des LG München II vom 08.10.2019 (Az. 6 O 1567/18) in Nr. 1 - unter Klageabweisung im Übrigen - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten zahlen als Gesamtsch

Landgericht München I Endurteil, 04. Apr. 2017 - 20 O 3312/15

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.069,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.06.2014 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2015 - 20 ZB 15.391

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 23 K 14.5122

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor I.Die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts München vom 13. Oktober 2014 wird in Punkt 1c (Radwegbenutzungspflicht zwischen Brunnthal und Otterloh) aufgehoben. Die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts Münc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2018 - 9 BV 16.1694

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die

Landgericht Deggendorf Endurteil, 14. März 2016 - 23 O 344/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.701,29 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.06.2015 zu bezahlen. 2. Die Beklagten werden als

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Jan. 2015 - AN 11 K 13.01910

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Landgericht München I Endurteil, 12. Jan. 2016 - 17 O 14907/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger € 10.263,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.08.2014 zu bezahlen. II. Die Beklagten werden samtverbindlich ver

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 21. Dez. 2015 - 8 S 4857/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 8 S 4857/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 21.12.2015 15 C 9565/14 AG Nürnberg In dem Rechtsstreit ... - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: .

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2016 - M 10 K 15.5255

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren B

Landgericht Coburg Endurteil, 24. Juni 2016 - 32 S 5/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels vom 07.01.2016, ... wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Feb. 2016 - 10 S 15.4804

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 5) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12. März 2015 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 8. Oktober 2015 wird wiederhergestellt. Im Übrigen we

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - M 8 K 16.2434

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Apr. 2014 - 21 K 12.4452

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, der zum maßgebli

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2016 - M 10 K 15.695

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 12. März 2015 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 8. Oktober 2015 an den Kläger zu 5) wird aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. II. Von den Kosten de

Landgericht München II Endurteil, 04. Aug. 2015 - 12 O 313/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.551,06 € nebst Zinsen jeweils in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.214,40 € seit 16.08.2013 und aus 336,66 € seit

Landgericht München II Endurteil, 16. Apr. 2015 - 3 O 4327/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläu

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 10. Jan. 2017 - 5 U 176/15

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.07.2015, Az. 2 O 505/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vol

Landgericht Passau Endurteil, 27. Okt. 2016 - 1 O 315/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 5.203,10 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 13.02.2015 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 666

Landgericht Traunstein Urteil, 18. Juli 2016 - 7 O 3674/14

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 701,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten seit 11.10.2014 zu bezahlen. II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2018 - 20 ZB 18.957

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Landgericht Nürnberg-Fürth Schlussurteil, 15. Jan. 2015 - 8 O 5750/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) 275,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.06.2014 zu bezahlen. II. Die Beklagten werden als Ge

Amtsgericht Stralsund Urteil, 05. Juli 2018 - 25 C 45/17

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.078,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2016 sowie weitere 179,27 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpu

Landgericht Hamburg Urteil, 06. Juni 2018 - 331 O 452/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an den Kläger 3.177,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.10.2017 zu zahlen und b) den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Pr

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 231/17 Verkündet am: 15. Mai 2018 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Dez. 2017 - 319 O 116/17

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.007,17 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagten werde

Landgericht Hamburg Urteil, 17. Nov. 2017 - 306 S 1/17

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 16.12.2016, Az. 911 C 228/16, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil

Landgericht Hamburg Urteil, 02. Aug. 2017 - 323 S 4/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 12.01.2017, Az.: 31b C 150/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Da

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 31. Mai 2017 - 3a C 41/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 11. Mai 2017 - 3a C 19/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.703,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 21.12.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verur

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 28. März 2017 - 3 L 282/17.NW

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller betreibt in dem Anwesen G.P. in L. einen Gemü

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 02. März 2017 - 4 K 1111/16.KO

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 1. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 26. Juli 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Schülerbeförderun

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Jan. 2017 - 323 O 84/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 17. Nov. 2016 - 5 S 2105/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Oktober 2016 - 5 K 5460/16 - wird zurückgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.Der Streitwert wird

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2016 - VI ZR 66/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 66/16 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Hamm Grund- und Teilurteil, 30. Aug. 2016 - 9 U 140/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.06.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert. Der auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes nebst Zinsen gerichtete Klageantrag zu 1) is

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 05. Aug. 2016 - 3a C 143/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Amtsgericht Bergisch Gladbach Urteil, 29. Juli 2016 - 63 C 508/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor 1.       Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.462,88 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen. 2.       Die Beklagten werden gesamtschuldner

Landgericht Heidelberg Urteil, 27. Juli 2016 - 1 S 6/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 18.12.2015, Az. 27 C 124/15, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldne

Landgericht Wuppertal Urteil, 19. Juli 2016 - 4 O 174/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3160,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2015 zu zahlen. Die Beklagten werden  als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorger

Landgericht Wuppertal Urteil, 12. Juli 2016 - 7 O 34/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag in Höhe von 6.048,23 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz  liegender Zinsen seit dem 13.12.2013 zu zahlen. 2. Die Beklagten  werden verurteilt, als

Landgericht Wuppertal Urteil, 30. Juni 2016 - 4 O 262/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Die Beklagten zu 1 und zu 2 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.678,92 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2015 zu zahlen. Die Beklagten zu 1 und zu 2 werden als Gesamtschuldner

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 29. Juni 2016 - 1 U 14/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 16. Dezember 2014, Az. 2 O 218/14, wie folgt abgeändert: Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an de