(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

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Zivilrecht: Behinderung eines Überholvorgangs durch Lenken nach Links

24.05.2017

Gehen einem Unfallgeschehen beiderseitige, eskalierende Verkehrsverstöße der Unfallbeteiligten voraus, sind für die Haftungsquote die Umstände des jeweiligen Einzelfalls maßgebend.
Allgemeines

Haftungsrecht: Hälftige Haftung bei Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

03.11.2016

Voraussetzung ist, dass der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat.
andere

Fahrtenbuch: Stinkefinger berechtigt nicht zur Fahrtenbuchauflage

05.10.2016

Die Fahrtenbuchauflage nach der StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten.
andere

Unfallschadensregulierung: Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig

03.09.2015

Wenn unfallbedingte Verschmutzungen zu beseitigen sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten dafür erstatten.
andere

Unfallschadenregulierung: Ausfahrt aus Grundstück als besonders gefährliches Fahrmanöver

05.06.2014

Auch nach Beendigung der Grundstücksauffahrt kann man für einen Zusammenstoß mit dem herannahenden Fahrzeug allein verantwortlich sein.
andere

Verkehrsunfall: Verschuldensquote beim Einparken und Rechtsüberholen

27.01.2014

Stößt ein abbiegender Kraftfahrzeugführer mit einem sein Fahrzeug rechts überholenden Rollerfahrer zusammen, kann ein gleich hoher Verschuldensanteil beider Verkehrsteilnehmer vorliegen.
andere

Haftungsrecht: Hälftige Haftung für Streifunfall in einer Autobahnbaustelle

28.10.2013

Die Beteiligten eines sogenannten Streifunfalls beim Überholvorgang in einer Autobahnbaustelle haften jeweils zur Hälfte für den eingetretenen Schaden.
andere

Referenzen - Gesetze | § 348 ZPO

§ 348 ZPO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 348 ZPO wird zitiert von 2 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 16 Warnzeichen


(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder2. wer sich oder Andere gefährdet sieht. (2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, mus

Referenzen - Urteile | § 348 ZPO

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2005 - VI ZR 68/04

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 68/04 Verkündet am: 13. Dezember 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - 4 StR 328/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 328/08 vom 20. November 2008 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 222, § 228, § 229 1. Die Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremd

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Mai 2019 - 10 U 3765/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 26.10.2018 wird das Endurteil des LG München II vom 08.10.2019 (Az. 6 O 1567/18) in Nr. 1 - unter Klageabweisung im Übrigen - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten zahlen als Gesamtsch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Mai 2016 - Au 3 K 15.1218

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 11 ZB 14.189

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Oberlandesgericht München Endurteil, 24. Feb. 2017 - 10 U 4448/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers vom 15.01.2016 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 11.10.2016, Az.: 31 O 266/16, abgeändert und wie folgt neugefasst: 1. Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 6.

Landgericht Regensburg Endurteil, 28. März 2017 - 4 O 1200/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 13. Juli 2017 - 2 O 8806/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.685,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2016 zu bezahlen. 2. Die Beklagten werden gesamtschuldn

Landgericht München II Endurteil, 04. Aug. 2015 - 12 O 313/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.551,06 € nebst Zinsen jeweils in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.214,40 € seit 16.08.2013 und aus 336,66 € seit

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 21. Nov. 2014 - 10 U 1889/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 14.05.2014 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 09.04.2014 (Az. 6 O 392/12) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Die Kläge

Landgericht Bayreuth Endurteil, 26. Nov. 2014 - 31 O 256/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.473,90 € (i. W.: zwölftausendvierhundertdreiundsiebzig 90/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.721,

Amtsgericht Regensburg Urteil, 04. Dez. 2014 - 41 C 177/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 723,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2.

Amtsgericht Miesbach Urteil, 20. Mai 2014 - 41 OWi 53 Js 9471/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Der Betroffene ist schuldig einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille oder zu einer A

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2018 - 4 StR 469/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 469/17 vom 15. März 2018 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. ECLI:DE:BGH:2018:150318B4STR469.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gener

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. Jan. 2018 - 12 U 155/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 1 das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 18.08.2017, Az. 3 O 77/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:(1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.256,33 EUR nebst Zinsen in Höhe

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. Dez. 2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 4. April 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung un

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 2 LB 22/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichterin - vom 7. August 2012 geändert.

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 31. Mai 2017 - 3a C 41/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 11. Mai 2017 - 3a C 19/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.703,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 21.12.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verur

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2017 - 4 StR 61/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 61/17 vom 27. April 2017 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum versuchten Raub u.a. ECLI:DE:BGH:2017:270417B4STR61.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 24. März 2017 - 7 U 73/16

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) 9.448,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2009 und die Beklagten zu 1 und 2 zusätzlich nebst Zinsen in Höh

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 31. Jan. 2017 - 3a C 335/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Jan. 2017 - 323 O 84/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Nov. 2016 - 5 S 1476/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. Juli 2016 - 8 K 137/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - 4 StR 501/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 501/16 vom 22. November 2016 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:221116B4STR501.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Landgericht Rottweil Urteil, 19. Aug. 2016 - 1 S 57/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar vom 31.03.2016, Az. 1 C 47/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Amtsgericht Bergisch Gladbach Urteil, 29. Juli 2016 - 63 C 508/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor 1.       Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.462,88 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen. 2.       Die Beklagten werden gesamtschuldner

Landgericht Wuppertal Urteil, 30. Juni 2016 - 4 O 262/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Die Beklagten zu 1 und zu 2 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.678,92 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2015 zu zahlen. Die Beklagten zu 1 und zu 2 werden als Gesamtschuldner

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Juni 2016 - 323 O 46/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.845,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurte

Oberlandesgericht Düsseldorf Grundurteil, 21. Juni 2016 - I-1 U 158/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 28.08.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der in

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 13. Juni 2016 - 12 U 1127/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23.09.2015 abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamts

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 03. Juni 2016 - 7 U 14/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Paderborn (4 O 308/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden v

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Mai 2016 - 9 U 115/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30.04.2015 gemäß § 522 Absatz 2 ZPO. Die Parteien erhalten vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.

Landgericht Köln Urteil, 23. Mai 2016 - 113 KLs 34/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Der Angeklagte ist der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen

Landgericht Kiel Urteil, 13. Mai 2016 - 1 S 2/15

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Rendsburg vom 04.12.2014, Az. 41 C 177/14, wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Rendsburg vom 04.12.2014, Az. 41 C 1

Landgericht Hamburg Urteil, 10. Mai 2016 - 302 O 115/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 28.03.2015 bis zum 16.06.2015 auf 1.728,54 € und für die Zeit vom 17.06.2015 bis zum 17.12.2015 auf 1.372,08 € zu zahl

Landgericht Heidelberg Urteil, 27. Apr. 2016 - 1 S 42/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 28.08.2015, Az. 24 C 230/14, wird zurückgewiesen.2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe  I.1

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. März 2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 13. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 19. Oktober 2015 mit den zugrundeliegenden

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 09. Feb. 2016 - I-1 U 50/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 5. März 2015 verkündete Grund- und Teilurteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die gesamtschuldnerische Verurteilung der Beklagten bezü

Landgericht Paderborn Urteil, 21. Jan. 2016 - 4 O 308/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 856,87 € zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2015. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesam

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 17. Nov. 2015 - I-1 U 159/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2014 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers und der Anschlussberufung der Beklagten teilweise abgeän

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Sept. 2015 - 11 A 27/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt, den die Klägerin jährlich auf Schloss M.          durchführt, nicht nach § 29 Abs. 2 StVO erlaubnispflichtig ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahre

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 11. Aug. 2015 - I-1 U 177/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Dieses Urt

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 10. Juli 2015 - 5 U 67/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Gründe 1 Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24.04.2014 - Az. 4 O 26/14 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Apr. 2015 - 19 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.11.2014 - 7 O 92/14 - gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stel

Landgericht Aachen Beschluss, 27. Feb. 2015 - 95 Qs 4/15 - 702 Js 7/15 -

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des AG Aachen vom 26.01.2015 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt. 1Gründe: 2Die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrer

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Feb. 2015 - I-1 U 55/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. März 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil und

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 19. Sept. 2014 - 19 U 83/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 07.05.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 221/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Die Beklagt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Aug. 2014 - I-1 U 151/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 2. September 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt

Landgericht Düsseldorf Urteil, 25. Juni 2014 - 2b O 165/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 821,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen. Auf die Widerklage werden