Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 40 Gefahrzeichen

(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).

(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.

(4) Ein Zusatzzeichen wie

kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.

(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.

(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 1.

(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus der Anlage 1 Abschnitt 2.

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Verkehrssicherungspflichtverletzung: Land muss für nicht griffigen Fahrbahnbelag haften

08.04.2016

Das Land kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 39 Verkehrszeichen


(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 3 Geschwindigkeit


(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften v

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 26. Juli 2018 - RN 5 K 16.1733

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 31.07.2015 auf Erlass einer geeigneten, erforderlichen und angemessenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 StVO zur Begrenzung von Lärm- und Abgasim

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - 11 K 13.5300

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Sept. 2016 - AN 9 K 15.01468

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Landgericht München I Endurteil, 10. Nov. 2015 - 12 O 2088/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3,.834,67 € nebst Zinsen jeweils in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.330,50 € seit 29.11.2011 und aus 1.604,1

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 23 K 15.178

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2017 - 8 C 16.1648

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Vollstreckungsgläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Gegenstandswert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 1.000 Euro festgesetzt. G

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2017 - 7 A 10737/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Jan. 2017 - 7 U 46/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor I. Die Beklagten werden gem. § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die Berufung vom 4. Mai 2016 gegen das angefochtene Urteil offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortb

Landgericht Bielefeld Urteil, 29. Sept. 2016 - 6 O 111/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.826,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 auf einen Betrag von 1.382,77 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 18. Dez. 2015 - 11 U 166/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.09.2014 verkündete               Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold               unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Das b

Landgericht Aachen Urteil, 01. Okt. 2015 - 12 O 87/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Das c M wird verurteilt, an den Kläger 2.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.4.2014 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass das c M weiter verpflichtet ist, dem Kläger den hälftigen weiteren Schaden zu

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 21. Juli 2015 - 1 K 814/15.TR

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. Feb. 2015 - I-1 U 41/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 27. Februar 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt ne

Landgericht Arnsberg Urteil, 15. Jan. 2015 - 4 O 260/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 2Tatbestand: 3Die Kläge

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Mai 2014 - 1 L 37/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Gründe 1 Der zulässige Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 6. März 2014 hat in der Sache keinen Erfolg. 2 Die gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemachten e

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 04. Juli 2013 - 4 U 65/12 - 19

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.01.2012 (Aktenzeichen 4 O 262/09) abgeändert:Die Klage ist dem Grunde nach mit einer Haftungsquote der Be

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 24. Apr. 2012 - 4 U 131/11 - 40

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 29. März 2011 – 14 O 296/10 abgeändert: a. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpfli

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2011 - 5 S 2285/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. Oktober 2008 - 4 K 1514/08 - geändert. Das vom Landratsamt Karlsruhe 1991 oder 1992 im Kreuzungsbereich Karlsruher Straße/Albgaustraße auf Gemarkung der Bek

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 03. Nov. 2009 - 4 U 185/09 - 50

bei uns veröffentlicht am 03.11.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 5. März 2009 – 4 O 383/08 – verurteilt, an die Klägerin 2.157,79 EUR nebst 5 Prozent Zinsen hieraus seit dem 10.9.2008 zu zahlen.

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 10. Aug. 2009 - 4 K 122/09.KO

bei uns veröffentlicht am 10.08.2009

Tenor Der Bescheid vom 23. Juni 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Januar 2009 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbesta

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(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug...