(1) Widerruft das Gericht die Strafaussetzung nicht, so erläßt es die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit. § 56f Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.

(2) Das Gericht kann den Straferlaß widerrufen, wenn der Verurteilte wegen einer in der Bewährungszeit begangenen vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Der Widerruf ist nur innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit und von sechs Monaten nach Rechtskraft der Verurteilung zulässig. § 56f Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Strafrecht: Höchstmaß der Bewährungsverlängerung gemäß § 56a Abs.1 S.2 StGB ist 5 Jahre

20.02.2012

Überschreitung um die Hälfte der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit ist unzulässig-OLG Jena vom 15.01.10-1 Ws 538/09
Strafzumessung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf


(1) Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. (2) Dies gilt nicht bei Verurteilungen, durch die 1. auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafrest nicht nach § 5
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe


(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 56f Widerruf der Strafaussetzung


(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,2. gegen Weisungen gröblich od

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2019 - 4 StR 318/19

bei uns veröffentlicht am 20.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 318/19 vom 20. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Diebstahl ECLI:DE:BGH:2019:201119B4STR318.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2009 - 5 StR 74/09

bei uns veröffentlicht am 26.03.2009

5 StR 74/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. März 2009 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. März 2009 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landg

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2018 - 2 ARs 50/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 50/18 2 AR 35/18 vom 28. März 2018 in der Gerichtsstandsbestimmungssache gegen wegen Diebstahls u.a. Az.: 10 Ds 23 Js 7/13-30/13 Amtsgericht Marl 302 AR 3/18 Amtsgericht Nagold 56 AR 35/14 Amtsgericht Marburg 72 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2001 - 5 StR 053/01

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

5 StR 53/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 25. April 2001 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2001 beschlossen:

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Apr. 2016 - M 16 K 15.3571

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Bescheide der Regierung von Oberbayern vom 22. Juli 2015 und vom 21. Oktober 2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über die Erteilung einer Berufserlaubnis gemäß § 8 BÄO erneut zu entscheiden und hierbei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2016 - 16a D 14.1215

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1. Der am ... 1942 geborene Beklagte ist gelernter Elektromonteurmeister und war

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1062

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Okt. 2015 - W 5 K 15.623

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 5 K 15.623 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Oktober 2015 5. Kammer gez.: F., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Nov. 2018 - 8 B 717/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlic

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Dez. 2016 - 2 Ws 360/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird der Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 8. November 2016 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte. Gründe   I. 1 Das Land

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2015 - 1 StR 562/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 562/15 vom 15. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung ECLI:DE:BGH:2015:151215B1STR562.15.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2015 beschlossen : 1. Auf die Revi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Nov. 2015 - 2 Ws 495/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Heidelberg vom 25.9.2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Bes

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2015 - 11 Sa 357/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.02.2015– 8 Ca 3794/13 d – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Verpflichtung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 08. Juli 2015 - 4 E 257/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes und die Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 08. Juli 2015 - 4 B 317/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes und die Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2014 - 3 Ws 367/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die durch Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 22. Juli 2013 bestimmte Bewährungs- und Unterstellungszeit wird um ein Jahr verlängert. Die in dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 22. Juli

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Oktober 2012 - 2 VAs 5/12 - und die Gnadenentscheidung vom 21. Dezember 2011 - 110 Gns 85/05 (2010 Js 9520/03 - 2899 VRs) - verle

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Nov. 2011 - 2 Ws 224/11

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - X. vom 18. Mai 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, a

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Feb. 2011 - I Ws 38/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Verurteilten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wurde mit s

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Jan. 2009 - 8 K 819/08

bei uns veröffentlicht am 22.01.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen waffenrechtliche Anordnungen der Stadt T.. 2 Am 04.07.1973 meldete der Kläger in seiner damaligen Woh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Juni 2007 - 2 Ws 164/07

bei uns veröffentlicht am 27.06.2007

Tenor Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 24. Mai 2007 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Gründe   I. 1

Referenzen

(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich...
(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich...
(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich...
(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich...