Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 48 Wiederbestellung

(1) Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden,

1.
wenn die Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erloschen ist; wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 114) verzichtet, kann die Wiederbestellung nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen, es sei denn, dass eine Ausschließung aus dem Beruf nicht zu erwarten war;
2.
wenn im Falle des Erlöschens der Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 die rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind;
3.
wenn die Bestellung nach § 46 widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

(2) Die Vorschriften des § 40 gelten vorbehaltlich des Absatzes 3 entsprechend für die Wiederbestellung.

(3) Für die Bearbeitung des Antrags auf Wiederbestellung hat der Bewerber eine Gebühr von einhundertfünfundzwanzig Euro an die zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist.

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Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung


(1) Die Bestellung ist zurückzunehmen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte die Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig war

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren


(1) Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nac

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 45 Erlöschen der Bestellung


(1) Die Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter erlischt durch 1. Tod,2. Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer,3. rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf,4. rechtskräftige Rücknahme der Prüfungsentscheidung oder d

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 79 Beiträge und Gebühren


(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung zu leisten. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung. Für die Verjährung des Ansp

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 6 K 199/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Der am ... 1967 geborene Kläger war seit 1998 als Steuerberater bestellt. Durch den Bescheid vom 7. Se

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 K 53/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2016 teilte das Finanzamt Hamburg-1 der Finanzbehörde Hamburg mit, dass der Kläger seinen steuerlichen.

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Okt. 2016 - 2 K 1461/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Wiederbestellung des Klägers als Steuerberater. 3Über das Vermögen des am ... geborenen Klägers wurde durch das Amtsgericht

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 22. Okt. 2014 - 1 BvR 1815/12

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 7. April 2010 - FA-VwR -, das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Juli 2011 - 1 AGH 22/11 - und das Urteil d

Finanzgericht Hamburg Urteil, 02. Okt. 2014 - 1 K 301/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tatbestand 1 Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater. 2 Der Kläger ist seit dem ... 1995 als Steuerberater bestellt. Am ... 2013 wurde der Kläger aufgrund ... verschiedener Verfahren wegen der Nichtabgabe der Ve

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2011 - VII R 46/10

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer. Er möchte auch als Steuerberater zugelassen werden. Auf seine frühere Bes

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2011 - VII R 2/11

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) übt eine Angestelltentätigkeit als Steuerreferent bei der X-AG aus und nimmt dort Aufgaben im Bereich Controlling

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 07. Juni 2011 - 1 BvR 194/11

bei uns veröffentlicht am 07.06.2011

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Hessischen Finanzgericht - 13 K 820/05 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2011 - VII R 47/10

bei uns veröffentlicht am 17.05.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit März 1992 als Steuerberater bestellt. Aufgrund Verzichts erlosch die Bestellung zum 31. März 2007.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2010 - 2 K 1529/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Beruf als Steuerberater allein durch eine Angestelltentätigkeit (Syndikus-S

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