Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 45 Erlöschen der Bestellung

(1) Die Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter erlischt durch

1.
Tod,
2.
Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer,
3.
rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf,
4.
rechtskräftige Rücknahme der Prüfungsentscheidung oder der Entscheidung über die Befreiung von der Prüfung nach § 39a Abs. 1.
Der Verzicht nach Nummer 2 ist zu Protokoll oder schriftlich gegenüber der Steuerberaterkammer zu erklären, die für die berufliche Niederlassung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten örtlich zuständig ist. Ein im berufsgerichtlichen Verfahren gegenüber dem Berufsgericht erklärter Verzicht gilt als gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer abgegeben.

(2) Die Bestellung als Steuerbevollmächtigter erlischt ferner durch die Bestellung als Steuerberater.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 48 Wiederbestellung


(1) Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, 1. wenn die Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erloschen ist; wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 114) verzich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 39a Rücknahme von Entscheidungen


(1) Die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung ist von der zuständigen Steuerberaterkammer, die Prüfungsentscheidung ist von der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde, vertreten durch die zuständige Steuerberat

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - I ZR 89/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 89/02 Verkündet am: 30. September 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Dez. 2015 - 3 A 518/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine Nachzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsrente. 2 Am 3.6.2013 stellte die Steuerberaterin A. beim Beklagten einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente (Bl. 30 der Gerichtsakte) und erklärte, wegen einer Krebserk

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 23. Nov. 2015 - 3 B 672/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Gründe I. 1 Der am 11..19.. in Osterwald geborene Antragsteller wurde 1983 zum Steuerbevollmächtigten und am 3.2.1989 in Niedersachsen zum Steuerberater bestellt. Seit 1999 war er in Sachsen-Anhalt tätig. 2 Mit Urteil vom 19.10.2012 - Az.: 15

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2011 - VII R 46/10

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer. Er möchte auch als Steuerberater zugelassen werden. Auf seine frühere Bes

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2011 - VII R 2/11

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) übt eine Angestelltentätigkeit als Steuerreferent bei der X-AG aus und nimmt dort Aufgaben im Bereich Controlling

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2010 - 2 K 1529/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Beruf als Steuerberater allein durch eine Angestelltentätigkeit (Syndikus-S

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Juli 2004 - 13 V 24/04

bei uns veröffentlicht am 07.07.2004

Tatbestand   1  Streitig ist, ob die Vollziehung eines Bescheids über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen der dagegen erhobenen Klage auszusetzen ist. 2  I. Der Antragsteller wurde mit Urkun

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(1) Die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung ist von der zuständigen Steuerberaterkammer, die Prüfungsentscheidung ist von der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde, vertreten durch die zuständige Steuerberaterkammer...