Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung

(1) Die Bestellung ist zurückzunehmen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte die Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.

(2) Die Bestellung ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte

1.
eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausübt, die mit seinem Beruf nicht vereinbar ist (§ 57 Abs. 4);
2.
infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat;
3.
nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus seiner Berufstätigkeit unterhält;
4.
in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, daß dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten eröffnet oder der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist;
5.
seine berufliche Niederlassung in das Ausland verlegt, ohne daß ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz im Inland benannt worden ist. Name und Anschrift sowie jede Änderung der Person oder der Anschrift des Zustellungsbevollmächtigten sind der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich mitzuteilen. Der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte bleibt Mitglied der Steuerberaterkammer, der er bisher angehört hat;
6.
eine berufliche Niederlassung nicht unterhält oder
7.
aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben.

(3) In Verfahren wegen des Widerrufs der Bestellung nach Absatz 2 Nr. 7 ist § 40 Abs. 4 entsprechend anzuwenden. Wird das Gutachten ohne zureichenden Grund nicht innerhalb der von der zuständigen Steuerberaterkammer gesetzten Frist vorgelegt, so wird vermutet, dass der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte aus einem Grund des Absatzes 2 Nr. 7, der durch das Gutachten geklärt werden soll, nicht nur vorübergehend unfähig ist, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben.

(4) Die Bestellung als Steuerberater und als Steuerbevollmächtigter wird durch die Steuerberaterkammer zurückgenommen oder widerrufen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der beruflichen Niederlassung, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 6 nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2. § 40 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Bei beruflicher Niederlassung im Ausland richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der letzten beruflichen Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes; ist eine solche nicht vorhanden, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte bestellt wurde. Vor der Rücknahme oder dem Widerruf ist der Betroffene zu hören.

(5) (weggefallen)

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wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren


(1) Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des Dritten Teils dieses Gesetzes

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 48 Wiederbestellung


(1) Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, 1. wenn die Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erloschen ist; wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 114) verzich

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 74 Mitgliedschaft


(1) Mitglieder der Steuerberaterkammer sind außer Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die im Geltungsbereich dieses Ge

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 47 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung


(1) Mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung erlischt die Befugnis, die Berufsbezeichnung "Steuerberater" oder "Steuerbevollmächtigter" zu führen. Die Bezeichnung darf auch nicht mit einem Zusatz, der auf die frühere Berechti
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 26 Abweisung mangels Masse


(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geld

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses


(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde n
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 57 Allgemeine Berufspflichten


(1) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was in Ausübung des

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren


(1) Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nac

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46 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Nov. 2016 - M 16 K 15.4044

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 12. August 2015 wird aufgehoben II. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die beantragte Ausnahmebewilligung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer der ... Treuhandgesells

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 4 K 1990/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten, durch den sie die Bestellung des

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Aug. 2018 - 6 K 204/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Der am ... geborene Kläger war seit 1986 oder 1987 als Steuerberater bestellt. Seit 1995 war er als se

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 6 K 32/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater. 2 Der am ... geborene Kläger ist seit dem ... 1997 als Steuerberater (damals von der Finanzbehörde Hamburg) bestellt. Seit 2015 hatte er seine berufliche

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 6 K 199/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Der am ... 1967 geborene Kläger war seit 1998 als Steuerberater bestellt. Durch den Bescheid vom 7. Se

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Nov. 2017 - VII R 30/15

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. September 2015  14 K 2097/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Nov. 2017 - 6 K 70/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung der Klägerin als Steuerberaterin zu Recht widerrufen hat. 2 Die Klägerin ist ... und wurde am ... 2004 als Steuerberaterin bestellt. Seit 2006 ist sie als selb

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 K 53/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2016 teilte das Finanzamt Hamburg-1 der Finanzbehörde Hamburg mit, dass der Kläger seinen steuerlichen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Aug. 2017 - VII B 23/17

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Januar 2017 7 K 4112/15 StB wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 48/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2014  11 K 922/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Okt. 2016 - 2 K 1461/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Wiederbestellung des Klägers als Steuerberater. 3Über das Vermögen des am ... geborenen Klägers wurde durch das Amtsgericht

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Aug. 2016 - VII B 59/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. März 2016  9 K 1614/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Jan. 2016 - VII B 119/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Der Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. August 2015  3 V 65/15 wird aufgehoben und der Antrag abgelehnt.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Jan. 2016 - VII B 97/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Juni 2015  6 K 337/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Dez. 2015 - 3 A 518/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine Nachzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsrente. 2 Am 3.6.2013 stellte die Steuerberaterin A. beim Beklagten einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente (Bl. 30 der Gerichtsakte) und erklärte, wegen einer Krebserk

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2015 - VII B 113/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juli 2015  2 K 2062/14 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Nov. 2015 - VII B 91/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 2015  2 K 2537/14 wird als unzulässig verworfen.

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 1505/08

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen. 3Der Kläger w

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juni 2015 - VII B 181/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. September 2014  13 K 472/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. März 2015 - VII B 3/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2014  2 K 4148/13 StB wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. März 2015 - VII B 167/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2014  1 K 301/13 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Beschluss, 13. Okt. 2014 - 10 V 2123/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. Die Antragstellerin zu 1. ist eine Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, die Dienstleistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts (Hilfeleistung

Finanzgericht Hamburg Urteil, 02. Okt. 2014 - 1 K 301/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tatbestand 1 Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater. 2 Der Kläger ist seit dem ... 1995 als Steuerberater bestellt. Am ... 2013 wurde der Kläger aufgrund ... verschiedener Verfahren wegen der Nichtabgabe der Ve

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Sept. 2014 - VII B 101/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde 1988 als Steuerberater bestellt. Diese Bestellung wurde mit Bescheid vom … Mai 1998 wegen Vermögensverfall

Finanzgericht Hamburg Urteil, 30. Juni 2014 - 1 K 149/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater. 2 Der ... geborene Kläger wurde 1966 als Steuerbevollmächtigter und 1969 als Steuerberater bestellt. 3 Für das Amtsgericht (AG)

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Juni 2014 - VII B 183/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Mit Bescheid vom 31. August 2010 widerrief die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) die Bestellung des Klägers und Beschwerdeführers (Kl

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 02. Apr. 2014 - 2 K 464/13 StB

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Der Kläger wurde 1993 als Steuerberater bestellt. 3Er hatte zunächst seine Tätigkeit als Steuerberater in einem Büro in A ausgeübt. 4Nachdem die Generalstaat

Bundesfinanzhof Urteil, 18. März 2014 - VII R 14/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde 1997 durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen als Steuerberaterin bestellt.

Finanzgericht Köln Urteil, 20. Feb. 2014 - 11 K 922/09

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand2Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO. 3Die Bestellung des Klägers als Steuerberater wurde im Jahr 2000 gemäß

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Feb. 2014 - VII B 109/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tatbestand 1 I. Mit Bescheid vom 5. April 2012 widerrief die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes die

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Dez. 2013 - VII B 40/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss des Amtsgerichts … vom … Februar 2010 wurde über das Vermögen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) das Insolvenzverfahren eröffnet. M

Finanzgericht Köln Gerichtsbescheid, 02. Dez. 2013 - 9 K 2644/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu Recht als Bevollmächtigte nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen wurde. 3Die

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Okt. 2013 - 2 K 3644/12 StB

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand2Der Kläger wurde 2008 als Steuerberater bestellt. Von 2008 bis 2011 war er als Syndikus-Steuerberater als Leiter der Steuerabteilung der E GmbH & Co. KG tätig.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Aug. 2013 - VII R 15/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) streitet um ihre Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft durch die Beklagte und Revisionsbeklagte (die

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Apr. 2013 - VII B 172/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 I. Der als Steuerberater bestellte Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war ab April 2007 neben seiner steuerberatenden Tätigkeit in eigener Praxis als Prok

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Sept. 2012 - 8 C 6/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit 1978 Steuerberater, zuletzt in einer Steuerberatungsgesellschaft, und Mitglied der Beklagten. Er begehrt die Erteilung einer Ausnahmegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Sept. 2012 - 8 C 26/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, möchte Honorarforderungen anderer Steuerberater im Wege des Inkasso eintreiben. Sie begehrt die Feststellung

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Aug. 2012 - VII B 108/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2012

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensver

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Dez. 2011 - VII B 110/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 de

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Nov. 2011 - VII B 110/09

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Steuerberater und war zugleich Geschäftsführer einer Unternehmensberatungs-GmbH. Da er nicht bereit war, sei

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Sept. 2011 - VII B 121/11

bei uns veröffentlicht am 21.09.2011

Tatbestand 1 I. Die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 de

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Apr. 2010 - VII B 235/09

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tatbestand 1 I. Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde im Juni 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet, woraufhin die Beklagte und Beschwerd

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Juni 2005 - 4 K 49/05

bei uns veröffentlicht am 20.06.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Mit Schreiben vom 12.10.2004 zeigte die ...-Versicherung der Beklagten an, dass auf

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 17. Mai 2005 - 13 K 267/04

bei uns veröffentlicht am 17.05.2005

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht wegen Vermögensverfalls widerrufen worden ist. 2  Der Kläger war im Zuständigkeitsbereich der beklagten Berufskammer

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 07. Juli 2004 - 13 V 24/04

bei uns veröffentlicht am 07.07.2004

Tatbestand   1  Streitig ist, ob die Vollziehung eines Bescheids über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen der dagegen erhobenen Klage auszusetzen ist. 2  I. Der Antragsteller wurde mit Urkun

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. März 2004 - 13 K 34/03

bei uns veröffentlicht am 03.03.2004

Tatbestand   1  Streitig ist, ob die Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls zu widerrufen ist. 2  Der Kläger wurde mit Urkunde des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. November 1973 al

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(1) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der...