Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 178

Gegen die Entscheidungen des ersuchten oder beauftragten Richters oder des Urkundsbeamten kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden, das endgültig entscheidet. Die §§ 173 bis 175 gelten entsprechend.

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Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 173


Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Sozialgericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen; § 181 des Gerichtsverfassungsgesetzes bleibt unberührt. Die Beschwerdefrist i

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Sept. 2016 - L 18 SO 123/16 RG

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2016 (L 18 SO 65/18 B PKH) werden als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nich

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2015 - S 6 R 910/15 RG

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 24. September 2015 - S 6 R 394/14 - wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen den Beschluss der Kammer vom 2

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Sept. 2018 - L 5 SF 294/17 B E

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 7. November 2017 geändert. Die Vergütung der Beschwerdegegnerin für ihre Tätigkeit im Verfahren S 40 AS 12/14 wird auf insgesamt 362,95 EUR festg

Bundessozialgericht Beschluss, 22. März 2018 - B 12 KR 12/17 C

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. April 2017 - B 12 KR 92/16 B - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - B 6 SF 3/17 S

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Auf die Erinnerung wird in dem Verzeichnis der Pauschgebühren des Bundessozialgerichts für das Quartal IV/2016 vom 11. Januar 2017 die Feststellung, dass die Erinnerungsführerin für das Revis

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. März 2017 - L 4 AS 141/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1403/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Feb. 2017 - L 4 AS 140/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1339/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Sept. 2015 - L 16 KR 716/14 B

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe, der im Rahmen der Beiordnung des Beschwerdeführer

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Apr. 2015 - L 12 KO 1307/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Auf die Erinnerung wird die Entscheidung der Kostenbeamtin vom 30.01.2013 insoweit aufgehoben, als darin ein nachzuentrichtender Betrag in Höhe von 1.031,62 EUR von der Erinnerungsführerin gefordert wird. Gründe  I.1 Die Erinnerungsführerin (

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2014 - B 10 ÜG 8/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. März 2013 aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 17. März 2014 - L 5 SF 43/14 B E

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 13. Januar 2014 geändert. Die von der Staatskasse zu erstattenden Kosten werden auf 321,30 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Okt. 2013 - L 18 R 396/13 B

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Erinnerungsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.3.2013 geändert. Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 606,90 festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei

Landessozialgericht NRW Beschluss, 21. Aug. 2013 - L 19 AS 1328/13 B ER RG

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 10.07.2013 - L 19 AS 1047/13 B ER wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Durch Beschluss vom 27.05.2013 lehnte das Sozialgericht Köln den Antr

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. April 2012 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 11. N

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Okt. 2012 - L 5 SF 24/12 B KO

bei uns veröffentlicht am 01.10.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 2. April 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 In dem Rechtsstreit des Antragstellers vor d

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Sept. 2012 - L 5 AS 44/10 B

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Januar 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über die Höh

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Sept. 2012 - L 5 SF 79/12 B KO

bei uns veröffentlicht am 03.09.2012

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 3. Februar 2012 wird als unzulässig verworfen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Mit

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. Aug. 2012 - L 5 SF 2/09 E

bei uns veröffentlicht am 09.08.2012

Tenor Der Prozesskostenhilfe-Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. November 2008 in dem Verfahren L 2 B 125/08 AS ER wird geändert. Die dem Erinnerungsführer von dem Erinnerungsg

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2012 - L 5 AS 136/12 B

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich mit seinen Beschwerden zum einen gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. Februar 2012

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Jan. 2011 - L 1 B 266/09 SF E

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 15. September 2009 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller war in dem

Bundessozialgericht Beschluss, 09. Sept. 2010 - B 11 AL 4/10 C

bei uns veröffentlicht am 09.09.2010

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 26. März 2010 - B 11 AL 192/09 B - wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht für das Saarland Beschluss, 29. Jan. 2009 - L 1 B 16/08 R

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

Tenor Die Beschwerde der Beklagten vom 04.11.2008 gegen den Beschluss des Sozialgerichts für das Saarland (SG) vom 17.10.2008 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 17. Juli 2008 - L 6 B 93/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 22. März 2007 wird zurückgewiesen. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Der Besch

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 15. Feb. 2008 - L 7 AS 619/08 A

bei uns veröffentlicht am 15.02.2008

Tenor Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 29. Januar 2008 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Mai 2007 - L 1 B 436/07 KR

bei uns veröffentlicht am 04.05.2007

Tenor Die Beschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Kiel vom 20. Oktober 2006 werden zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligten stritten in den Hauptverfahren S 4 KR 167/05, S 4 KR 200/05, S 4 KR 207/05, S 4 KR 209