Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme

(1) Die Leistungen

1.
zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5),
2.
zur Förderung der Verständigung (§ 113 Absatz 2 Nummer 6) und
3.
zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität (§ 113 Absatz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 83 Absatz 1 Nummer 1)
können mit Zustimmung der Leistungsberechtigten als pauschale Geldleistungen nach § 105 Absatz 3 erbracht werden. Die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe regeln das Nähere zur Höhe und Ausgestaltung der pauschalen Geldleistungen sowie zur Leistungserbringung.

(2) Die Leistungen

1.
zur Assistenz (§ 113 Absatz 2 Nummer 2),
2.
zur Heilpädagogik (§ 113 Absatz 2 Nummer 3),
3.
zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse (§ 113 Absatz 2 Nummer 5),
4.
zur Förderung der Verständigung (§ 113 Absatz 2 Nummer 6),
5.
zur Beförderung im Rahmen der Leistungen zur Mobilität (§ 113 Absatz 2 Nummer 7 in Verbindung mit § 83 Absatz 1 Nummer 1) und
6.
zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 6)
können an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden, soweit dies nach § 104 für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und mit Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen im Rahmen der Gesamtplanung nach Kapitel 7.

(3) Die Leistungen nach Absatz 2 sind auf Wunsch der Leistungsberechtigten gemeinsam zu erbringen, soweit die Teilhabeziele erreicht werden können.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitszeitverordnung - AZV | § 3 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit


(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Schwerbehinderte Beamtinnen und schwerbehinderte Beamte können eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Bea

Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV | § 5 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit


(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann auf Antrag von 41 auf 40 Stunden verkürzt werden für: 1. schwerbehinderte Soldatinnen und schwerbehinderte Soldaten sowie2. Soldatinnen und Soldaten, a) die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung


(1) In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer sind zu regeln:1.Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungsvereinbarung) un

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles


(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 123 Allgemeine Grundsätze


(1) Der Träger der Eingliederungshilfe darf Leistungen der Eingliederungshilfe mit Ausnahme der Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 und § 116 Absatz 1 durch Dritte (Leistungserbringer) nur bewilligen, soweit eine s

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 141 Übergang von Ansprüchen


(1) Hat eine Person im Sinne von § 136 Absatz 1 oder der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 83 Leistungen zur Mobilität


(1) Leistungen zur Mobilität umfassen1.Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und2.Leistungen für ein Kraftfahrzeug. (2) Leistungen nach Absatz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentli

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles


(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe


(1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 78 Assistenzleistungen


(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 45/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. März 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 8 AZR 759/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Oktober 2012 - 9 Sa 214/12 - teilweise aufgehoben. Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vo

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. März 2014 - VI B 95/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nach der Herabsetzung des Grades der Behinderung weiterhin gemäß § 9 Abs. 2

Landgericht Dortmund Urteil, 22. Aug. 2013 - 4 O 124/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 418,50 € (in Worten: vierhundertachtzehn 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2011 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorge

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. März 2013 - 4 K 1032/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig sind die einkommensteuerlichen Auswirkungen e

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 5 R 56/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2010 wie folgt gefasst wird:

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Okt. 2010 - L 4 R 1641/09

bei uns veröffentlicht am 08.10.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. März 2009 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid vom 29. April 2008 abzuändern und der Klägerin Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juli 2010 - 2 C 17/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Beamter im Dienst der Beklagten. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Den Antrag des Klägers, seine regelmäßige wöchentlic

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2010 - L 1 R 468/07

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 11. Oktober 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind für beide Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird

Referenzen

(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die...