Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 32 Heilmittel

(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. Ein Anspruch besteht auch auf Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden. Für nicht nach Satz 1 ausgeschlossene Heilmittel bleibt § 92 unberührt.

(1a) Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in seiner Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 das Nähere zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit langfristigem Behandlungsbedarf. Er hat insbesondere zu bestimmen, wann ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt, und festzulegen, ob und inwieweit ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Ist in der Richtlinie ein Genehmigungsverfahren vorgesehen, so ist über die Anträge innerhalb von vier Wochen zu entscheiden; ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Soweit zur Entscheidung ergänzende Informationen des Antragstellers erforderlich sind, ist der Lauf der Frist bis zum Eingang dieser Informationen unterbrochen.

(1b) Verordnungen, die über die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 geregelte orientierende Behandlungsmenge hinausgehen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkasse.

(1c) (weggefallen)

(2) Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag an die abgebende Stelle zu leisten. Dies gilt auch, wenn Massagen, Bäder und Krankengymnastik als Bestandteil der ärztlichen Behandlung (§ 27 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1) oder bei ambulanter Behandlung in Krankenhäusern, Rehabilitations- oder anderen Einrichtungen abgegeben werden. Die Zuzahlung für die in Satz 2 genannten Heilmittel, die als Bestandteil der ärztlichen Behandlung abgegeben werden, errechnet sich nach den Preisen, die nach § 125 vereinbart oder nach § 125b Absatz 2 festgesetzt worden sind.

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Steuerrecht: Außergewöhnliche Belastungen – Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs nicht abzugsfähig

25.10.2019

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

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§ 32 SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 32 SGB 5 wird zitiert von 4 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 39 Krankenhausbehandlung


(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bish

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 69 Anwendungsbereich


(1) Dieses Kapitel sowie die §§ 63 und 64 regeln abschließend die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken sowie sonstigen Leistungserbringern und ihren Verbänden, einschließlich der B

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 11 Leistungsarten


(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen 1. bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i),2. zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 125 Verträge zur Heilmittelversorgung


(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen
§ 32 SGB 5 zitiert 3 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 27 Krankenbehandlung


(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt 1. Ärztliche Behandlung einsc

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 125 Verträge zur Heilmittelversorgung


(1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 61 Zuzahlungen


Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen und zur außer

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

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Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund Betriebsprüfung anzuordnen. Die Antragstellerin besteht aus S. B. und K. S., die eine Physioth

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 597/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.11.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.02.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2015 abgewiesen. II.

Sozialgericht München Beschluss, 20. Sept. 2017 - S 12 KR 2265/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Amtsgericht Dortmund verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 05. Feb. 2019 - S 11 KR 260/17

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Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.04.2016, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.05.2017 sowie des Bescheides vom 06.04.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2018 verurteilt

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 10. Dez. 2015 - S 11 KR 299/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 04.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2014 aufgrund der ärztlichen Verordnung vom 30.09.2013 die Kosten für die podologische Fuß

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Sept. 2015 - L 8 SO 23/13

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Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2012, S 48 SO 449/09, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wir

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - L 8 SO 240/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 26. Oktober 2015, S 48 SO 333/11, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 30. Apr. 2015 - S 7 KR 496/14

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Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25.09.2014 verurteilt, der Klägerin eine bariatrische Operation als Sachleistung zu gewähren. II. Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 27. Nov. 2014 - S 12 KR 183/14

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Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 22. Juli 2013 und 8. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. April 2014 werden aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für eine Laserepilation an Ober

Sozialgericht München Beschluss, 06. Apr. 2017 - S 17 KR 2054/16 ER

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Tenor I. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, es zu unterlassen, 1. vertragsärztliche Verordnungen bzw. Bescheinigungen von Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen von Versicherten der Antragstellerin

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Jan. 2017 - L 4 KR 295/14

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Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine bariatrische Operation in einer Vertragsklinik als Sachleistung zu gewähren.

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 20. Jan. 2016 - S 12 KR 415/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juli 2015 verurteilt, die Kosten für eine Versorgung der Klägerin mit Zahnimplantaten im Oberkiefer und Unte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Feb. 2017 - L 5 KR 471/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.09.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Sachleistung eines Elektrorollstuhls B 500 des Herstellers Otto Bock verurteilt

Sozialgericht Augsburg Urteil, 12. Nov. 2014 - S 12 KR 3/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. Dezember 2013 verurteilt, an die Klägerin 760,04 € zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die außergeric

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R

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Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

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Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 24/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerich

Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 2/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

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Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 15/17 R

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Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 8/17 R

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2017 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1899/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Juni 2016 - 7 K 3134/15 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kläger

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - 9 S 1034/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Sozialgericht Stralsund Urteil, 20. Jan. 2017 - S 3 KR 180/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2014 verurteilt, an die Klägerin 619,82 € zu zahlen. 2. Die Beklagte ist verpflichtet, die notwendigen außer

Sozialgericht Speyer Urteil, 09. Dez. 2016 - S 19 KR 49/16

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit einer Magenbypass-Operation gemäß dem Antragsschreiben vom 05.06.2013 als Sachleistung zu versorgen. 2. Der Bescheid vom 26.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.01.2016

Sozialgericht Detmold Urteil, 11. Nov. 2016 - S 2 SO 190/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.03.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.06.2014 verurteilt, dem Kläger Leistungen der Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulbildung in Form der Übernahme der Kosten der

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Sept. 2016 - L 6 KR 43/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Übernahme von Mehrkosten für eine glutenfreie Ernährung. 2 Die im N

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2016 - 4 StR 163/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 163/16 vom 16. August 2016 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 266 Abs. 1 Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber ei

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 KR 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - B 1 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

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Verwaltungsgericht Münster Urteil, 01. Sept. 2015 - 5 K 572/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden

Landgericht Bonn Urteil, 19. Aug. 2015 - 9 O 188/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1/10 und die Klägerin zu 9/10. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägeri

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - L 11 KR 4481/12

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22.09.2010 wird zurückgewiesen, soweit darin der Bescheid der Beklagten vom 04.06.2009 aufgehoben wurde. Im Übrigen wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - B 3 KR 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. März 2014 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 5 KR 10/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 27. November 2014 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Antragsteller dreimal podologische

Sozialgericht Mainz Urteil, 10. Feb. 2015 - S 14 KR 549/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Kostenübernahme aus der KKV für das Produkt Lactrase. 2 Der Kläger ist

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Mai 2014 - L 11 KR 4072/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der Kläger einen Ansp

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Feb. 2014 - VI R 27/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 des Einkommensteuerges

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2013 - L 4 KR 2784/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 11. Juni 2013 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf EUR 5.092,06 festgeset

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 27/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 17. Apr. 2013 - 5 K 71/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 8. Dezember 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. März 2011 wird dahingehend geändert, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen weitere Aufwendungen in Höhe von 1.080 € berücksichtigt w

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Jan. 2013 - L 4 KR 89/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.01.2013

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 17. September 2012 wird aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragssteller vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens S 25 KR 127/12 mit einem Transmitter

Sozialgericht Stralsund Urteil, 17. Dez. 2012 - S 3 KR 12/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2012

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Juni 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Oktober 2009 verurteilt, dem Kläger Sachleistungen in Form des Sportrollstuhles Rugby Offensiv zu gewähren. 2. Die Beklagt

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 12. Dez. 2012 - S 14 KR 26/09

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Kostenerstattung für die Selbstbeschaffung der Therapiesoftware „...“ (beziehbar über www...). 2 Der Kläger erl

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2012 - B 3 KR 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lan

Bundessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2011 - B 1 KR 20/10 R

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - B 1 KR 25/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. November 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - B 1 KR 23/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

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Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen und zur außerklinischen...
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(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt 1. Ärztliche Behandlung einschließlich...
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