Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

(1) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. Die Partner der Bundesmantelverträge legen für die ambulante Versorgung beispielhaft fest, bei welchen Tätigkeiten Personen nach Satz 2 ärztliche Leistungen erbringen können und welche Anforderungen an die Erbringung zu stellen sind. Der Bundesärztekammer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert. Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschußt werden. Das Gleiche gilt für implantologische Leistungen, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 festzulegende Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach den §§ 26 und 27 des Psychotherapeutengesetzes und durch Psychotherapeuten nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes (Psychotherapeuten), soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte entsprechend den Richtlinien nach § 92 durchgeführt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Spätestens nach den probatorischen Sitzungen gemäß § 92 Abs. 6a hat der Psychotherapeut vor Beginn der Behandlung den Konsiliarbericht eines Vertragsarztes zur Abklärung einer somatischen Erkrankung sowie, falls der somatisch abklärende Vertragsarzt dies für erforderlich hält, eines psychiatrisch tätigen Vertragsarztes einzuholen.

(4) (weggefallen)

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Sonderausgaben: Praxisgebühren nicht abziehbar

04.10.2012

Steuerpflichtige können nur Beiträge zu Krankenversicherungen als Sonderausgaben abziehen-BFH vom 18.7.12-Az:X R 41/11
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Nebenbetriebsstätten bei Medizinischen Versorgungszentren sind nicht zahlenmäßig beschränkt

03.12.2010

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 31 Fahrtkosten


(1) Beihilfefähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete Fahrten 1. im Zusammenhang mit einer stationären Krankenbehandlung einschließlich einer vor- und nachstationären Krankenbehandlung,2. anlässlich einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus,3.
wird zitiert von 11 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 39 Krankenhausbehandlung


(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, tagesstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bish

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte


(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitliche

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 85 Gesamtvergütung


(1) Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärzt
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Psychotherapeutengesetz - PsychThG 2020 | § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung


(1) Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“. Eine vorübergehende Ausübung des Berufs ist auch aufgrund einer bef

Psychotherapeutengesetz - PsychThG 2020 | § 27 Abschluss von Ausbildungen


(1) Ist eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem 1. September 2020 begonnen worden, so wird
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2011 - 3 StR 458/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 458/10 vom 5. Mai 2011 in dem selbstständigen Verfallsverfahren gegen wegen Anordnung von Wertersatzverfall Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 17. März 2011 in der Sitzu

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2006 - IV ZR 305/04

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 305/04 Verkündetam: 15.Februar2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2006 - IV ZR 209/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 209/04 Verkündetam: 15.Februar2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2006 - IV ZR 192/04

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

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Sozialgericht München Urteil, 03. Nov. 2016 - S 15 KR 1899/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.09.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14.12.2015 verpflichtet, für die Zeit von Juli 2015 bis Juli 2016 dem Kläger Kosten in Höhe von 455,90 Euro für

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege während eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus in der Zeit vom 28.03. bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. März 2016 - L 5 KR 458/15 ZVW

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.06.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 05. Feb. 2019 - S 11 KR 260/17

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.04.2016, in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.05.2017 sowie des Bescheides vom 06.04.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2018 verurteilt

Sozialgericht München Endurteil, 29. Juni 2017 - S 15 KR 1793/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 05.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Sachleistung die streitgegenständliche Infusionstherapie mit Zoledron

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. März 2015 - L 5 KR 52/12

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - als Rechtsnachfolger der A., geb.1967, verstorben 2012 - - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. B., B-Straße, B-Stadt gegen A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - L 5 KR 4/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. August 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - L 12 KA 5022/14 KL

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Auf die Klage wird der Beschluss des Landesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern vom 26. Februar 2014, aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag der Beigeladenen vom 21.11./18.12.2013 u

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Jan. 2015 - L 5 KR 1/15 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 12. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 5 KR 260/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 20.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Bescheid vom 11.08.2016 wird aufgehoben. III. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Jan. 2015 - L 5 KR 41/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 4 P 59/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 16. September 2013 wird unter Nr. I aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. O

Oberlandesgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - 6 U 1509/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen. II. Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. III. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Gründe

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 20. Jan. 2016 - S 12 KR 415/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juli 2015 verurteilt, die Kosten für eine Versorgung der Klägerin mit Zahnimplantaten im Oberkiefer und Unte

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 30. Apr. 2014 - 3 K 363/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Aufwendungen für den Besuch eines Bades als Aufwendungen für außergewöhnliche Belastung

Bundessozialgericht Urteil, 06. Nov. 2018 - B 1 KR 30/18 R

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2017 und des Sozialgerichts Ulm vom 19. Mai 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vo

Bundessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2018 - B 1 KR 98/17 B

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 2 U 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird festgesetzt au

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2018 - L 11 KR 3227/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg wird zurückgewiesen.Die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren trägt die Beklagte. Tatbestand  1 Der Kläger macht einen Anspruch auf Versor

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 6 KA 44/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2017 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 01. März 2018 - 9 k 4201/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 26.05.2015 sowie des diesen Bescheid betreffenden Teils dessen Widerspruchsbescheids vom 13.08.2015 verpflichtet, die in dem von

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 K 862/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 28. Juni 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - B 1 KR 17/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - B 6 KA 34/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2016 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - B 8 SO 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin zu 1 gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. August 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Juli 2017 - B 1 KR 30/16 R

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2016 und des Sozialgerichts Hannover vom 13. Februar 2014 aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - L 5 KR 113/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 18. September 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelass

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Juni 2017 - 1 BvR 1877/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundessozialgericht Urteil, 10. Mai 2017 - B 6 KA 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. März 2017 - L 11 KR 3687/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des SG Mannheims vom 26.09.2016 (S 9 KR 2135/15) aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 SO 4844/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24. November 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Übernahme von Beiträgen zur priv

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2017 - L 4 KR 4256/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 3. September 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Erst

Sozialgericht Stralsund Urteil, 20. Jan. 2017 - S 3 KR 180/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2014 verurteilt, an die Klägerin 619,82 € zu zahlen. 2. Die Beklagte ist verpflichtet, die notwendigen außer

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2016 - B 1 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2016 - L 5 KR 1101/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.02.2016 abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Nov. 2016 - L 4 KR 4432/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 10. September 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Erstattung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 1 K 5515/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Der Kläger ist Zollbeamter und bei der Beklagten mit einem Bemessungssatz von 50 % beihilfeberechtigt. Er leidet an einer ausgeprägten Zahnfehlstellung. 3Unte

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 320/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Aachen Urteil, 21. Juni 2016 - S 13 KR 292/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.06.2014 und des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2014 verurteilt, den Kläger mit einer myoelektrischen Unterarmprothese mit einer "i-limb revolution"-Hand der Fa. Touch Bionics zu versorg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Juni 2016 - 6 B 611/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Es wird im Wege einstweiliger Anordnung festgestellt, dass der Antragsgegner Kosten der am Wohnort der Antragstellerin in den Niederlanden vorgesehenen Entbindung

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Ist eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem 1. September 2020 begonnen worden, so wird sie nach dem...