Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet

1.
mit dem Tod des Mitglieds,
2.
mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
3.
mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt oder
4.
mit Ablauf eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten rückwirkend ab dem Beginn dieses Zeitraums, in dem für die Mitgliedschaft keine Beiträge geleistet wurden, das Mitglied und familienversicherte Angehörige keine Leistungen in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse trotz Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches ermitteln konnte.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 188 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft


(1) Die Mitgliedschaft Versicherungsberechtigter beginnt mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse. (2) Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versi
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 175 Ausübung des Wahlrechts


(1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren. Das Wahlrecht kan

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Aug. 2017 - L 5 KR 300/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 14.9.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. 3. Die Revision wir

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juli 2017 - L 11 KR 1710/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 06.04.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist, zu welchem Zeitpunkt

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 KR 23/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. März 2016 - L 16 KR 301/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.04.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begeh

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 5 AL 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. März 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Sept. 2014 - L 16 KR 735/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.08.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist

Sozialgericht Detmold Urteil, 14. März 2014 - S 24 KR 478/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Die Bescheide vom 16.01.2013, 06.02.2013, 20.02.2013 und 20.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.06.2013 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeit vom 20.01.2013 bis 30.09.2013 unt

Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Aug. 2013 - L 11 KR 281/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 12.04.2013 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auch für die Zeit vom 15.07.2013 bis 30.1

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 27. März 2013 - L 2 AL 51/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Fortbestand der freiwil

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 12 KR 4/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 12 KR 8/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 aufgehoben, soweit es wegen des Anspruchs auf Krankengeld für die Zeit vom 23. S

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 12 KR 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 25. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Jan. 2012 - L 11 KR 5900/10

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.11.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der

Bundessozialgericht Urteil, 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Apr. 2010 - L 10 KR 65/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben sich keine außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten da

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2007 - L 5 KR 97/06

bei uns veröffentlicht am 25.04.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 9. Oktober 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wir

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 06. Nov. 2006 - S 5 KR 332/06

bei uns veröffentlicht am 06.11.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Streitgegenstand ist das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft der Klägerin in der Kranken- und Pflegeversicherung. 2

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 07. Aug. 2006 - S 5 KR 5259/05

bei uns veröffentlicht am 07.08.2006

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 19.9.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.11.2005 wird aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten. Tatbestand   1  Streitgegenstan

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 21. Juni 2006 - S 15 KR 3758/05

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten darüber, ob die freiwillige Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten wegen Nichtentrichtung

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2006 - L 11 KR 4223/05

bei uns veröffentlicht am 14.02.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 15. September 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelasse

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Aug. 2005 - L 4 KR 1533/02

bei uns veröffentlicht am 19.08.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 27. März 2002 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Apr. 2005 - L 11 KR 2672/04

bei uns veröffentlicht am 05.04.2005

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 31. Juli 2002 streitig. 2  Der ... 1952 geborene Kläger ist seit 1. Ja

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Okt. 2004 - L 11 KR 1392/04

bei uns veröffentlicht am 05.10.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 5. März 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen d

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(1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren. Das Wahlrecht kann nach...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...