Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen

(1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen.

(2) Zusätzlich zu den nach § 82 Absatz 2 vom Einkommen abzusetzenden Beträgen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen abzusetzen, soweit sie einen Betrag von 26 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

(3) Die Verletztenrente nach dem Siebten Buch ist teilweise nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie auf Grund eines in Ausübung der Wehrpflicht bei der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlittenen Gesundheitsschadens erbracht wird. Dabei bestimmt sich die Höhe des nicht zu berücksichtigenden Betrages nach der Höhe der Grundrente nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes, die für den Grad der Schädigungsfolgen zu zahlen ist, der der jeweiligen Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent beträgt der nicht zu berücksichtigende Betrag zwei Drittel, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 Prozent ein Drittel der Mindestgrundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

(4) Erhalten Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel in einem Land nach § 29 Absatz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 festgesetzte und fortgeschriebene Regelsätze und sieht das Landesrecht in diesem Land für Leistungsberechtigte nach diesem Kapitel eine aufstockende Leistung vor, dann ist diese Leistung nicht als Einkommen nach § 82 Absatz 1 zu berücksichtigen.

(5) § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden.

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Familienrecht: Ehebedingter Nachteil beim Krankheitsunterhalt

03.01.2012

wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit während der Ehe-BGH vom 02.03.11-Az:XII ZR 44/09

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld


(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,2.Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Bu

Zivilprozessordnung - ZPO | § 902 Erhöhungsbeträge


Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:1.die pfändungsfreien Beträge nach § 850c Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4, we

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - BSHG§88Abs2DV 1988 | § 1


Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind:1.für jede in § 19 Absatz 3, § 27 Absatz 1 und 2, § 41 und § 43 Absatz 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch genannte vo
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 41 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen n

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch


Personen, die nach dem Zweiten Buch als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine Leistungen für den Lebensunterhalt. Abweichend von Satz 1 können Personen, die nicht hilfebedürftig nach § 9 des Zweite
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 31


(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen1.von 30in Höhe von 171 Euro,2.von 40in Höhe von 233 Euro,3.von 50in Höhe von 311 Euro,4.von 60in Höhe von 396 Euro,5.von 70in Höhe von 549 Euro,6.von 80in Höhe v
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 90 Einzusetzendes Vermögen


(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung1.eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage od

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 82 Begriff des Einkommens


(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören1.Leistungen nach diesem Buch,2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze


(1) Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedür

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze


(1) Werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 neu ermittelt, gelten diese als neu festgesetzte Regelsätze (Neufestsetzung), solange die Länder keine abweichende Neufestsetzung vornehmen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Regelbedarfe nach § 28a fortge

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 91 Darlehen


Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, soll die

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung


Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen

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Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2011 - XII ZR 44/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 44/09 Verkündet am: 2. März 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2006 - XII ZR 84/04

bei uns veröffentlicht am 20.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 84/04 Verkündet am: 20. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 205/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2018 - L 8 SO 18/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. November 2015 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 02.10.2014, 06.11.2014, 26.11.2014, 08.12.2014, 21.01.2015, 04.03.2015, 27.03.2015 und 08.05.2015 in Gesta

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. Apr. 2014 - 3 K 13.755

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicher

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juni 2017 - L 8 SO 8/13

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2012 teilweise aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum Februar 2017 Leistungen der Grundsicheru

Amtsgericht Kronach Beschluss, 10. Dez. 2014 - 1 F 396/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor 1. Die Antragsgegner ist verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 15.09,2011 bis 31.05.2012 Unterhalt aus übergegangenem Recht für …, geb. am … in Höhe von 3,082,19 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentp

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 24/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2016 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Apr. 2018 - S 2 SO 3939/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Hilfe zur Pflege, hilfsweise die Feststellung, dass er eine Rentenversicherung mit Rückkaufwert von zuletzt jedenfa

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. März 2017 - L 8 SO 46/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Umstritten ist die Rechtsmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides des Beklagten. 2 Der am ... 1932 geborene u

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Jan. 2017 - 3 K 3061/15

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, auf den Antrag des Klägers vom 24.03.2015 eine weitere Beihilfe i.H. v. 27.152,12 EUR zu bewilligen. Der Bescheid vom 21.04.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 05.08.2015 wird aufgehoben, soweit er

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Nov. 2016 - L 7 SO 4387/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 4. November 2016 (Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung) wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2016 - 4 Bf 58/13

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Februar 2013 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 25. Januar 2012 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 24. Februar 2012

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Apr. 2016 - L 8 SO 78/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 15. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller (im Folgend

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 8 SO 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2016 - L 9 SO 145/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.02.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Okt. 2015 - L 7 SO 118/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten sind höhere Leistungen der Grund

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2015 - XII ZB 56/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Dezember 2013 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. März 2015 - L 9 SO 309/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.06.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand:

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Dez. 2014 - L 7 SO 2474/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 25. März 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und b

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 28. Aug. 2014 - S 30 SO 431/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 30.03.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.08.2012 verurteilt, der Klägerin für die Zeit von Januar 2012 bis März 2013 weitere Leistungen für Kosten der Unterkunft in Höhe von

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Aug. 2014 - L 20 SO 141/13

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2013 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 20.12.2005, 23.01.2006 und 17.02.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2011

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23. Mai 2013 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverw

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 27. März 2014 - L 2 AS 877/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 3. August 2012 und der Bescheid des Beklagten vom 3. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Juli 2011 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2014 - L 9 SO 263/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.01.2013 abgeändert. Der Bescheid vom 07.06.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.11.2006 und des im Termin am 25.01.2013 erlassenen Änderungsbescheids

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2014 - L 20 SO 401/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 08.08.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläge

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 469/13 WA

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 40/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - B 8 SO 21/11 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juli 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Apr. 2013 - 10 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tatbestand 1 Die am 4. Mai 1936 geborene Klägerin, eine russische Staatsangehörige, erstrebt die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2013 - V R 48/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe dem Kläger und Revisionskläger (Kläger), einem Landkreis, ein Anspruch auf Abzweigung des Kindergelds für den S

Bundessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2013 - B 8 SO 12/11 R

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gerich

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 25/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurück

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 13/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gerich

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gerich

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Aug. 2012 - III B 26/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) gewährt dem Vater (V) der am … Juni 1989 geborenen T Kindergeld. T ist schwerbehindert (GdB 10

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Feb. 2012 - 1 K 58/11

bei uns veröffentlicht am 02.02.2012

Tenor Der Bescheid vom 20.04.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.12.2010 ist rechtswidrig. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen dem Kläger und der Beklagten gegeneinander aufgehoben. D

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 SO 20/09 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. September 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurüc

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Apr. 2011 - L 7 SO 2497/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten st

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 08. Sept. 2010 - L 7 SO 3038/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 15. Juni 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfa

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 15/08 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind (noch) höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (51,80 Euro monatlich für die Zeit vom 1.3. bis 30.11.2005 und

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist die Heranziehung der Klägerin für Kosten der Eingliederungshilfe seit April 2003.

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind um 67 Euro pro Monat höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1.5. bis 31.10.2005.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 28. Mai 2009 - S 4 SO 6021/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2009

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 23. Januar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2007 und des weiteren Bescheids vom 27. Dezember 2007 werden aufgehoben, soweit darin vom Kläger ein höherer Kostenbeitrag als die monatli

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 26. Sept. 2008 - 3 A 30/08

bei uns veröffentlicht am 26.09.2008

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Di

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. März 2005 - 5 K 4713/03

bei uns veröffentlicht am 15.03.2005

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Widerspruchsbescheids vom 13.11.2003 verpflichtet, dem Kläger ab 01.01.2003 bis 30.06.2003 Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz in gesetzlicher Höhe zu gewähren. 2. Die Beklagte trägt die Kos

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