Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 91 Darlehen

Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25f


(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. Dies gilt auch für Ansparungen aus Leistungen nach diesem Gesetz. Leistungen der Kriegsopferfürsorge dürfen nicht von dem Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, s
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen


(1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten od
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 90 Einzusetzendes Vermögen


(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung1.eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage od

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2011 - IV ZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 7/10 Verkündetam: 19.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 205/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 12 C 16.2411

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. Oktober 2016 - M 18 K 16.2310 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - L 8 SO 37/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 1. Februar 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Juli 2015 - Au 3 K 14.1578

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Okt. 2018 - L 18 SO 180/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenregelung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.12.2018, längstens jedoch bis zur erneuten Eilentscheidung des Sozialgerichts Bayreuth, Leistungen

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 18. Juni 2018 - S 5 SO 76/18 ER

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor I. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22.05.2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14.05.2018 hinsichtlich der Ziffer 3 des Bescheides wieder herzustellen, wird abgelehnt. II. Außergerichtlic

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Juli 2018 - L 18 SO 126/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 18.06.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Im vorliegenden Eilverfahren

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2018 - L 8 SO 294/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2016 sowie der Bescheid des Beklagten vom 22. September 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2014 werden aufgehoben und der Beklagte verurteilt,

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Apr. 2018 - S 2 SO 3939/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Hilfe zur Pflege, hilfsweise die Feststellung, dass er eine Rentenversicherung mit Rückkaufwert von zuletzt jedenfa

Bundessozialgericht Urteil, 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2016 - 7 A 10344/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. Februar 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Sozialgericht Duisburg Urteil, 23. Aug. 2016 - S 48 SO 69/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.03 2015 verurteilt, die Kosten für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Beigeladenen in dem Zeitraum vom 12.08.2014 bis einschl

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Feb. 2016 - L 20 SO 16/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 08.12.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin begehrt im Wege d

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 24. Nov. 2015 - S 4 SO 370/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.10.2011, 07.09.2012 und vom 10.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2014 verurteilt, der Klägerin höhere monatliche Leistungen der Grundsicherung im Alter für di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 5 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erhebung eines Beitrags zu den Kosten einer Hilfe für junge Volljährige aus einer Erbschaft, die der Testamentsvollstrecku

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Juni 2015 - L 9 SO 89/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.02.2015 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu ers

Landgericht Rottweil Urteil, 29. Mai 2015 - 2 O 319/13

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3 . Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbesta

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. Okt. 2014 - L 20 SO 20/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.10.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Aug. 2014 - L 3 SB 67/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts C-Stadt vom 18. Oktober 2013, mit dem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsa

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11246/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. November 2013 der Bescheid der Beklagten vom 5. November 2012 in der Gestalt d

Bundessozialgericht Urteil, 27. Mai 2014 - B 8 SO 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Oktober 2012 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Be

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 23. Apr. 2014 - 9 K 2556/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1T a t b e s t a n d: 2Die am 00. geborene Klägerin wurde am 15. Februar 2011 in die Senioren-Residenz  N.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2014 - 21 W 1/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Auf die sofortigen Beschwerden  der Beklagten wird ihnen unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 18.10.2013 - 9 O 310/13 - zu den Bedingungen der angefochtenen Entscheidung Prozesskostenhilfe im vollen Umfang ih

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Jan. 2014 - 12 B 1478/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Ant

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 13/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gerich

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 2 LB 13/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21.03.2011 geändert: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.0

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 5 C 7/09

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tatbestand 1 Die klagende Stadt begehrt als Trägerin der Jugendhilfe von dem Beklagten als Träger der Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) die weitere Ers

Sozialgericht Freiburg Urteil, 19. Juni 2008 - S 6 SO 1867/07

bei uns veröffentlicht am 19.06.2008

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 12.9.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.2.2007 verpflichtet, der Klägerin weitere 7,77 Euro für Bestattungskosten zu gewähren. Im Übrig

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Feb. 2008 - L 2 SO 233/08 ER-B

bei uns veröffentlicht am 22.02.2008

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 3. Januar 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 29. Jan. 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 29.01.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 2. November 2006 werden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin darf die (darlehensweise) Auszahlung der la

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Jan. 2006 - 2 K 958/05

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Ravensburg vom 04.03.2005 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Ravensburg vom 24.05.2005 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander auf

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05

bei uns veröffentlicht am 11.05.2005

Tenor Gründe   1  2  Aus den Gründen: I. 3  Die Parteien - der 1970 geborene Antragsteller und die 1969 geborene Antragsgegnerin - haben 1992 die Ehe geschlossen. A

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(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung1.eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur...
(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung1.eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur...