Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

(1) Werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 neu ermittelt, gelten diese als neu festgesetzte Regelsätze (Neufestsetzung), solange die Länder keine abweichende Neufestsetzung vornehmen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Regelbedarfe nach § 28a fortgeschrieben werden.

(2) Nehmen die Länder eine abweichende Neufestsetzung vor, haben sie die Höhe der monatlichen Regelsätze entsprechend der Abstufung der Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 durch Rechtsverordnung neu festzusetzen. Sie können die Ermächtigung für die Neufestsetzung nach Satz 1 auf die zuständigen Landesministerien übertragen. Für die abweichende Neufestsetzung sind anstelle der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen, die sich nach § 28 aus der bundesweiten Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ergeben, entsprechend aus regionalen Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelte Regelbedarfsstufen zugrunde zu legen. Die Länder können bei der Neufestsetzung der Regelsätze auch auf ihr Land bezogene besondere Umstände, die die Deckung des Regelbedarfs betreffen, berücksichtigen. Regelsätze, die nach Absatz 1 oder nach den Sätzen 1 bis 4 festgesetzt worden sind, können von den Ländern als Mindestregelsätze festgesetzt werden. § 28 Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt für die Festsetzung der Regelsätze nach den Sätzen 1 bis 4 entsprechend.

(3) Die Länder können die Träger der Sozialhilfe ermächtigen, auf der Grundlage von nach Absatz 2 Satz 5 bestimmten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze festzusetzen; bei der Festsetzung können die Träger der Sozialhilfe regionale Besonderheiten sowie statistisch nachweisbare Abweichungen in den Verbrauchsausgaben berücksichtigen. § 28 Absatz 4 Satz 4 und 5 gilt für die Festsetzung der Regelsätze nach Satz 1 entsprechend.

(4) Werden die Regelsätze nach den Absätzen 2 und 3 abweichend von den Regelbedarfsstufen nach § 28 festgesetzt, sind diese in den Jahren, in denen keine Neuermittlung der Regelbedarfe nach § 28 erfolgt, jeweils zum 1. Januar durch Rechtsverordnung der Länder mit der Veränderungsrate der Regelbedarfe fortzuschreiben, die sich nach der Rechtsverordnung nach § 40 ergibt.

(5) Die nach den Absätzen 2 und 3 festgesetzten und nach Absatz 4 fortgeschriebenen Regelsätze gelten als Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen


(1) Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Von ihm sind abzusetzen: 1. a) die in § 82 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Beträge;b) bei Parteien, die ein Einkommen
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42 Bedarfe


Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen


(1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten od

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 11 Beratung und Unterstützung


(1) Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt. (2) Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche St

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 63 Leistungen für Pflegebedürftige


(1) Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 1. häusliche Pflege in Form von a) Pflegegeld (§ 64a),b) häuslicher Pflegehilfe (§ 64b),c) Verhinderungspflege (§ 64c),d) Pflegehilfsmitteln (§ 64d),e) Maßnahmen zur
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen


(1) Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar nach den Absätzen 2 bis 5 fortgeschrieben. (2) Zum 1. Januar 2023 werden die Eurobeträge der zum 1. Januar 2022 fortgeschriebenen Regelbeda

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 40 Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates1.die für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung de

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2008 - V ZB 94/08

bei uns veröffentlicht am 27.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/08 vom 27. August 2008 in dem Zwangsversteigerungsverfahren http://www.justiz.de/ - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. August 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2017 - L 9 AL 49/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.November 2013 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 12. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. August 201

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 25. Apr. 2018 - S 8 SO 60/18 ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Parteien streiten über die Übernahme der Kosten der Unterkunft des Antragstellers für die Zeit v

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 SO 95/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2017 - 12 C 17.121

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. Gründe Die zuläs

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 SO 4844/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24. November 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Übernahme von Beiträgen zur priv

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2016 - 5 C 57/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt für den Zeitraum von September 2009 bis Mai 2013 die Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung seiner damals noch minderjährigen Tö

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 8 SO 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Bundessozialgericht Beschluss, 24. Feb. 2016 - B 8 SO 88/15 B

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - L 7 SO 1474/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. März 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für einen Telefonanschlu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Okt. 2015 - L 7 SO 118/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten sind höhere Leistungen der Grund

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Trägerin des Senior

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 8 SO 15/13 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 370/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1 Satz 1 Z

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Landgericht Essen Beschluss, 04. Sept. 2014 - 7 T 285/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 05.05.2014 dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner aus seinem Arbeitseinkommen monatlich ab dem 12.02.2014 ein Betrag von 2.308,53 Euro pfandfrei zu b

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Aug. 2014 - L 20 SO 141/13

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2013 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 20.12.2005, 23.01.2006 und 17.02.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2011

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Juli 2014 - L 9 SO 388/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.07.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Die Revision des Antragsgegners gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. September 2013 - L 36 AS 1987/13 NK - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2014 - L 9 SO 263/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.01.2013 abgeändert. Der Bescheid vom 07.06.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.11.2006 und des im Termin am 25.01.2013 erlassenen Änderungsbescheids

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2014 - L 2 SO 3177/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. Juni 2013 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwische

Sozialgericht Duisburg Urteil, 16. Jan. 2014 - S 52 SO 504/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten Kosten der Unterkunft und Heizung beanspruchen kann bzw. ob diese Kosten bei ihrer Bedarfsermittlung

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - B 8 SO 24/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Okt. 2013 - III R 24/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter eines im Mai 1981 geborenen Sohnes (S). S ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung betr

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Okt. 2013 - III R 23/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter einer am 3. August 1977 geborenen Tochter (T). T ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderu

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - B 8 SO 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Februar 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Ver

Bundessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2013 - B 8 SO 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2012 - B 12 KR 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 aufgehoben. Die

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 18. Dez. 2012 - S 47 SO 90022/09

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 22. Juni 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. September 2011 wird aufgehoben, soweit der Beklagte seinen Bescheid vom 5. Februar 2009 für den Bewilligungszeitraum vom 18. Dezember 2008 bis zum 30.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 25/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurück

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 22/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2009 aufgehoben, soweit es die Beschaffung einer Wohnung und die Zusicherung der Kostenübe

Landgericht Stendal Beschluss, 29. Okt. 2012 - 25 T 150/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Burg vom 21. Mai 2012 - 36 M 402/12 - abgeändert und der Antrag des Gläubigers auf Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850 d ZPO vom 25. Mai 2012 zur

Sozialgericht Konstanz Urteil, 24. Jan. 2012 - S 3 SO 2812/09

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Januar 2010 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung einer Kaltmiete einschließlich „kalter“ Nebenkosten von 393,80 EU

Bundessozialgericht Urteil, 10. Nov. 2011 - B 8 SO 18/10 R

bei uns veröffentlicht am 10.11.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 29/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. August 2010 aufgehoben, soweit darin über Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung

Bundessozialgericht Urteil, 14. Apr. 2011 - B 8 SO 19/09 R

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juli 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Bundessozialgericht Urteil, 14. Apr. 2011 - B 8 SO 18/09 R

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. August 2009 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts S

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 02. März 2011 - L 2 SO 4920/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 10. September 2009 insoweit abgeändert, als der Beklagte nur zur Zahlung von 503,37 EUR verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen wird.Im Übrigen wird die Beru

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 11. Feb. 2011 - S 1 SO 5181/10

bei uns veröffentlicht am 11.02.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Jan. 2011 - S 4 SO 204/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt von der Beklagten höhere Grundsicherungsleistungen und eine höhere Umzugskostenbeihilfe, jeweils aus Mitteln der Sozialhilfe. 2 Der 1

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Jan. 2011 - B 8 SO 60/10 B

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. November 2009 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Dez. 2010 - L 2 SO 2078/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 24. Februar 2010 wird zurückgewiesen.Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Tatbestand   1 St

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Nov. 2010 - L 12 AS 1520/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. März 2009 insoweit abgeändert, als die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 19. Oktober 2007 und des Änderungsbescheids vom 13. Dezember 2007 in der Gesta

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2010 - L 7 SO 2708/10

bei uns veröffentlicht am 18.11.2010

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 20. Mai 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, den Widerspruch der Klägerin vom 11. September 2010 zu bescheiden.Der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Okt. 2010 - L 7 SO 3392/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 11.10.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 10. Juni 2010 abgeändert. Der Antragsteller wird in Abänderung des Beschlusses vom 27. Januar 2010 (S 3 SO 31/10 ER) verpflichtet, dem Antragsgegner für d

Sozialgericht Freiburg Urteil, 21. Sept. 2010 - S 12 SO 4273/08

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tenor 1. Der Bescheid vom 30.04.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.07.2008 wird aufgehoben.2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom 01.06.2008 bis 31.05.2011 Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit in g

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08

bei uns veröffentlicht am 31.05.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juni 2008 - 4 K 1144/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Rev

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates1.die für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags...