Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch

Personen, die nach dem Zweiten Buch als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine Leistungen für den Lebensunterhalt. Abweichend von Satz 1 können Personen, die nicht hilfebedürftig nach § 9 des Zweiten Buches sind, Leistungen nach § 36 erhalten. Bestehen über die Zuständigkeit zwischen den beteiligten Leistungsträgern unterschiedliche Auffassungen, so ist der zuständige Träger der Sozialhilfe für die Leistungsberechtigung nach dem Dritten oder Vierten Kapitel an die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Absatz 2 Satz 2 des Sechsten Buches und nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens an die Entscheidung der Agentur für Arbeit zur Erwerbsfähigkeit nach § 44a Absatz 1 des Zweiten Buches gebunden.

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Kindergeld: Kein Kinderzuschlag für Großeltern

21.06.2012

diese können zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag-LSG Rheinland-Pfalz, L 6 BK 1/10
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung


(1) Angemessene Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung sind als Bedarf anzuerkennen, soweit Leistungsberechtigte diese nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Leistungsberechtigte können die Beiträge so weit aus eigenem Einkommen tragen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 117 Pflicht zur Auskunft


(1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung diese

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen


Für Personen, die am 31. Dezember 2004 einen Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag nach § 21 Abs. 3 Satz 4 des Bundessozialhilfegesetzes haben, wird diese Leistung in der für den vollen Kalendermonat Dezember 2004 festgestellten Höhe weiter erbra
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles


(1) Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. (2) Wünschen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen


(1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten od

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft


(1) Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit

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Sozialgericht München Beschluss, 05. Jan. 2017 - S 46 AS 3026/16 ER

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin zu 1 für die Zeit von 01.01.2017 bis einschließlich 31.05.2017 Arbeitslosengeld II von monatlich jeweils 620,- Euro zu gewähren. II. Im Übrigen wird der

Sozialgericht Augsburg Urteil, 23. Aug. 2016 - S 3 AS 1420/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 11. September 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2015 wird abgewiesen. II. Der Hilfsantrag wird abgewiesen. III. Außergerichtliche Kosten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2018 - L 8 SO 18/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. November 2015 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 02.10.2014, 06.11.2014, 26.11.2014, 08.12.2014, 21.01.2015, 04.03.2015, 27.03.2015 und 08.05.2015 in Gesta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Jan. 2017 - L 11 AS 914/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.11.2016 wird aufgehoben, soweit die Beigeladene zur vorläufigen Zahlung von Leistungen über den 01.11.2016 hinaus verpflichtet worden ist. Der Antrag auf Erlass einer einstweil

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Dez. 2016 - S 11 AS 1222/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Beklagten wird abgewiesen. II. Der Beigeladene wird verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Grundsicherung nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Hilfe zum Lebensunterh

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 07.04.2016 abgeändert und der Beigeladene verpflichtet, der Beschwerdegegnerin vorläufig Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von 1.039 EUR monatlich für die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Aug. 2016 - L 11 AS 293/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.05.2016 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2016 - L 16 AS 221/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren.

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Sozialgericht Landshut Beschluss, 11. Apr. 2017 - S 5 SO 10/17 ER

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Antragstellerinnen begehren im Wege des einstweiligen R

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2017 - L 8 SO 130/17 B

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 11. April 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Antragstellerinnen b

Sozialgericht München Beschluss, 01. Feb. 2017 - S 40 AS 3074/16 ER

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Der Beigeladene wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 15.02.2017 Überbrückungsleistungen - für Ernährung sowie Körper- und Gesundheitspflege 152,66 Euro für Januar 2017 und 76,33 Euro f

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Jan. 2019 - L 7 AS 1085/18 B

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.06.2018 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. M, F, beigeordnet. 1Gründe: 2I. 3Die Kläger wenden

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 14 AS 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. April 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - B 14 AS 32/17 R

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - B 14 AS 5/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. Januar 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Bundessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - B 14 AS 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. März 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2017 - L 8 SO 32/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 8. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Zwischen den Beteiligten ist im Beschwerdeverfahren e

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - B 14 AS 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12. September 2016 geändert. Di

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 26. Apr. 2017 - L 1 AS 854/17 ER-B

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts K. vom 27.02.2017 insoweit teilweise aufgehoben, als darin für den Zeitraum vom 05.02.2017 bis 21.02.2017 eine einstweilige Anordnung erlassen worden ist. Im Übrigen wir

Sozialgericht Halle Beschluss, 22. Feb. 2017 - S 25 AS 73/17 ER

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Der Antragsgegner wird dem Grunde nach verpflichtet, den Antragstellern vorläufig, unter dem Vorbehalt der Rückforderung, ab dem 1.2.2017 bis zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 30.6.2017, Leistun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 9 AS 3548/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. April 2015 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 1. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2014 verurte

Sozialgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - S 11 AS 357/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Am 06.12.2013 stellte er erstmalig bei dem Beklagten einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen na

Sozialgericht Dortmund Urteil, 24. Okt. 2016 - S 32 AS 4290/15 WA

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 4883/13 geführten Klageve

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 62 SO 403/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I.) 3Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Verpflichtung der Antragsgegnerin, d

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 5367/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 4085/12 geführten K

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 190/16 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 354/15 geführten Klagever

Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 4289/15 WA

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger und die Beklagte streiten in dem ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 32 AS 2010/13 geführten Kla

Sozialgericht Aachen Urteil, 30. Aug. 2016 - S 14 AS 751/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Aufhebungsbescheid des Beklagten vom 16.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.07.2015 rechtswidrig war. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach. 1Tatbestand: 2

Sozialgericht Aachen Urteil, 09. Aug. 2016 - S 20 SO 162/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.07.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.11.2015 verurteilt, den Klägerinnen für die Zeit vom 13.07. bis 11.10.2015 Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Krankheit, der Kläger

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 19 AS 1437/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2016 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Beschwerdeverfahren. Den Antragst

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Juli 2016 - L 8 SO 19/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 28. April 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird ab

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Juli 2016 - L 8 SO 20/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 28. April 2016 über die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Sozialgericht wird zurückgewiesen. Kosten sind für das.

Sozialgericht Dortmund Urteil, 20. Juli 2016 - S 32 AS 3037/16 ER

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1), 2) und 5) vorläufig für die Zeit vom 28.06.2016 bis zu einer bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens

Sozialgericht Detmold Beschluss, 05. Juli 2016 - S 18 AS 775/16 ER

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) insbesondere über da

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 15. Juni 2016 - S 49 AS 1653/16 ER

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beigeladene wird im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig dazu verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 19.04.2016 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, Hilfe zum Lebensu

Landessozialgericht NRW Beschluss, 06. Juni 2016 - L 20 SO 249/16 B ER und L 20 SO 250/16 B

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.04.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskosten

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. Juni 2016 - L 7 AS 955/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunter

Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. Mai 2016 - L 9 SO 210/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.3.2016 werden zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin 3/4 der notwendigen außergerich

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Mai 2016 - L 20 SO 139/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.03.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren. Der Ant

Sozialgericht Halle Beschluss, 28. Apr. 2016 - S 13 SO 32/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe 1 Die Antragsteller sind kroatische Staatsangehörige. Sie reisten im Ju

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. März 2016 - L 19 AS 289/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2016 geändert. Die Antragsgegnerin zu 2) wird als Beigeladene einstweilig verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2016 - L 13 AS 4877/13

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 27. September 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt vom

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(1) Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten...