Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 57 Beitragspflichtige Einnahmen

(1) Bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, gelten für die Beitragsbemessung § 226 Absatz 1, 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 bis 5 sowie die §§ 227 bis 232a, 233 bis 238 und § 244 des Fünften Buches sowie die §§ 23a und 23b Abs. 2 bis 4 des Vierten Buches. Bei Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, ist abweichend von § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches das 0,2266fache der monatlichen Bezugsgröße zugrunde zu legen und sind abweichend von § 54 Absatz 2 Satz 2 die Beiträge für jeden Kalendermonat, in dem mindestens für einen Tag eine Mitgliedschaft besteht, zu zahlen; § 232a Absatz 1a des Fünften Buches gilt entsprechend.

(2) Bei Beziehern von Krankengeld gilt als beitragspflichtige Einnahmen 80 vom Hundert des Arbeitsentgelts, das der Bemessung des Krankengeldes zugrundeliegt. Dies gilt auch für den Krankengeldbezug eines rentenversicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen eines landwirtschaftlichen Unternehmers. Beim Krankengeldbezug eines nicht rentenversicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen ist der Zahlbetrag der Leistung der Beitragsbemessung zugrunde zu legen. Bei Personen, die Krankengeld nach § 44a des Fünften Buches beziehen, wird das der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt; wird dieses Krankengeld nach § 47b des Fünften Buches gezahlt, gelten die Sätze 1 bis 3. Bei Personen, die Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, von einem Beihilfeträger des Bundes, von einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Träger von Kosten in Krankheitsfällen auf Bundesebene, von dem Träger der Heilfürsorge im Bereich des Bundes, von dem Träger der truppenärztlichen Versorgung oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger von Kosten in Krankheitsfällen auf Landesebene, soweit Landesrecht dies vorsieht, im Zusammenhang mit einer nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgenden Spende von Organen oder Geweben oder im Zusammenhang mit einer im Sinne von § 9 des Transfusionsgesetzes erfolgenden Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen erhalten, wird das diesen Leistungen zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Bei Personen, die Krankengeld nach § 45 Absatz 1 des Fünften Buches beziehen, gelten als beitragspflichtige Einnahmen 80 Prozent des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts oder des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens.

(3) Für die Beitragsbemessung der in § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 genannten Altenteiler gilt § 45 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte.

(4) Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist für die Beitragsbemessung § 240 des Fünften Buches entsprechend anzuwenden. Für die Beitragsbemessung der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentenantragsteller und freiwillig versicherten Rentner finden darüber hinaus die §§ 238a und 239 des Fünften Buches entsprechende Anwendung. Abweichend von Satz 1 ist bei Mitgliedern nach § 20 Abs. 1 Nr. 10, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, § 236 des Fünften Buches entsprechend anzuwenden; als beitragspflichtige Einnahmen der satzungsmäßigen Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind der Wert für gewährte Sachbezüge oder das ihnen zur Beschaffung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an Wohnung, Verpflegung, Kleidung und dergleichen gezahlte Entgelt zugrunde zu legen. Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die von einem Rehabilitationsträger Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld erhalten, gilt für die Beitragsbemessung § 235 Abs. 2 des Fünften Buches entsprechend; für die in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten gilt § 46 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte.

(5) Der Beitragsberechnung von Personen, die nach § 26 Abs. 2 weiterversichert sind, werden für den Kalendertag der 180. Teil der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zugrunde gelegt.

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Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Tarifvertrag

14.08.2013

§ 11 Abs. 4 Buchst. a TV UmBw (aF) verpflichtete die BRD nicht dazu, die Hälfte der Pflichtversicherungsbeiträge zur landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen.
Tarifvertragsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag


(1) Für Auszubildende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, erhöht sich der Bedarf um 94 Euro monatlich für ihren Krankenversicherungsbeitrag. Für ihren Ve

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 16a


(1) Versicherte haben an die Künstlersozialkasse als Beitragsanteil zur sozialen Pflegeversicherung für den Kalendermonat die Hälfte des sich aus § 55 Abs. 1 und 2 und § 57 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ergebenden Beitrages zu zahlen. Der
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung


(1) Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Bu
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Transplantationsgesetz - TPG | § 8 Entnahme von Organen und Geweben


(1) Die Entnahme von Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung auf andere ist bei einer lebenden Person, soweit in § 8a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn 1. die Person a) volljährig und einwilligungsfähig ist,b) nach Absatz 2

Transplantationsgesetz - TPG | § 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen


Die Entnahme von Knochenmark bei einer minderjährigen Person zum Zwecke der Übertragung ist abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b sowie Nr. 2 mit folgender Maßgabe zulässig:1.Die Verwendung des Knochenmarks ist für Verwandte ersten

Transfusionsgesetz - TFG | § 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile


Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. § 8 Abs. 2 bis 4 gi
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung


(1) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies sind:1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt be

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit


(1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinisch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 19 Begriff der Pflegepersonen


Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung


(1) Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Bu

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 54 Grundsatz


(1) Die Mittel für die Pflegeversicherung werden durch Beiträge sowie sonstige Einnahmen gedeckt. (2) Die Beiträge werden nach einem Vomhundertsatz (Beitragssatz) von den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitragsbemessungsgren

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 46 Pflegekassen


(1) Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Bei jeder Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 des Fünften Buches) wird eine Pflegekasse errichtet. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung führt die Pflegev

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen


(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betre

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 26 Weiterversicherung


(1) Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 20, § 21 oder § 21a Absatz 1 ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert ware

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Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - 1 StR 416/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 416/08 vom 2. Dezember 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 266a AO § 370 Abs. 1 und 3 1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2005 - XII ZB 228/03

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 228/03 vom 9. November 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 h Zur Anwendung der Härteklausel des § 1587 h Nr. 1 BGB beim schuldrechtlichen Ausgleich einer betriebli

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2009 - 1 StR 150/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 150/09 vom 8. Juli 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Juli 2009 gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO beschlossen: 1. Der Antrag auf Wie

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 01. Aug. 2016 - S 11 KR 186/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte berechtigt ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kran

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund Betriebsprüfung anzuordnen. Die Antragstellerin besteht aus S. B. und K. S., die eine Physioth

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Juli 2015 - L 14 R 732/12

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch das Direktor

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - L 16 R 278/14 B

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Tenor I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird Ziffer III. des Urteils des Sozialgerichts München vom 13. Februar 2014 abgeändert und der Streitwert auf 67.693,50 € festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurück

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - L 2 P 25/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 26.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revision wir

Sozialgericht Würzburg Urteil, 08. Mai 2018 - S 11 KR 8/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 14.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 07.12.2017 verurteilt, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeit von 01.06.2016 bis 31.12.2016 unter

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und

Sozialgericht Augsburg Rechtsentscheid, 13. Okt. 2016 - S 17 R 1087/12

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2012 wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 96.036,2

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Feb. 2017 - L 5 KR 313/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 13.05.2015 und der Bescheid vom 20.07.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.06.2014 insoweit aufgehoben, als dort das der Klägeri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2017 - L 14 R 586/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 03.06.2014 abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 10.02.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.07.2012 in der Fassung de

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2018 - L 5 KR 63/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 2. Mai 2016 und die Bescheide der Beklagten vom 17. April 2013 in der Fassung der Bescheide vom 7. Juni 2013, 3. Juli 2013, 8. August 2013 und 13. Augus

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 R 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2018 - B 12 R 4/18 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2017, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 25. Oktober 2016 sowie der Be

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - L 11 KR 4549/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 25.10.2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand   1 Im

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2018 - L 11 KR 4536/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.10.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbe

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Han

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juni 2010 geändert.

Sozialgericht Mainz Urteil, 11. Juli 2017 - S 14 KR 197/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2017 wird betreffend den Krankenversicherungsbeitrag für Dezember 2016 aufgehobe

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Okt. 2016 - L 11 KR 739/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.01.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten

Sozialgericht Detmold Urteil, 06. Okt. 2016 - S 19 R 164/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 08.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2009 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte für die im vorgenannten Widerspruchsbescheid genannten Personen zu 1), 3), 7), 8), 10), 12), 16), 17)

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Okt. 2016 - L 8 R 250/14

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2013 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Ko

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 29. März 2016 - S 10 R 943/15 ER

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.07.2015 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Im Streit ist die Anordnung der aufschie

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Feb. 2016 - L 8 R 66/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.12.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst t

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - L 11 KR 888/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 04.02.2015 werden zurückgewiesen. Die Bescheide vom 03.01.2014, 29.09.2014, 28.01.2015 und 14.10.2015 werden aufgehoben, soweit darin Beiträge auf das Landesblindeng

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Jan. 2016 - L 5 KR 333/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.3.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 R 11/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 25. Juni 2014 aufgehoben. Die S

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 R 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 KR 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - 5 AZR 567/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2014 - 11 Sa 200/14 - wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2015 - S 45 R 1761/15 ER

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26.06.2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.05.2015 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.511,20 EUR fest

Sozialgericht Detmold Urteil, 20. Okt. 2015 - S 22 R 564/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 43.497,76 Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen für den Zei

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 15/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Mai 2010 geändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Sept. 2015 - L 11 KR 3986/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.08.2014 abgeändert und der Bescheid der Beklagten zu 1) vom 01.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.01.2012 aufgehoben und die Beklagten verpf

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2015 - L 4 R 3257/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Juni 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2011, soweit darin Gesamtsozialversicherun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juni 2015 - L 4 KR 2901/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 4. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Der Bescheid der Beklagten vom 10. September 2014 wird aufgehoben, soweit darin Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember

Bundessozialgericht Urteil, 28. Mai 2015 - B 12 KR 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. August 2012 wird zurückgewiesen, soweit es die Beitragsbemessung für die Zeit vom 1. Mai 2007 bis 14. Ju

Bundessozialgericht Urteil, 28. Mai 2015 - B 12 KR 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Konstanz Urteil, 28. Apr. 2015 - S 11 R 1488/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. Mai 2013 wird in Höhe von 100.624,96 EUR (Beiträge für die Jahre 2005 und 2006) aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt 3/

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2015 - L 4 KR 2691/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 14. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Die Klage wegen der Bescheide vom 22. Januar 2014, 24. September 2014 und 19. Januar 2015 wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. März 2015 - L 6 KR 97/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 23. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2009 und in Gestalt des Bescheides vom 12. Januar 2015 werden aufgehob

Sozialgericht Aachen Urteil, 10. Feb. 2015 - S 13 KR 308/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und sozialen Pflegeversicherung (PV) ab 01.08.201

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 19/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2012 aufgehoben, soweit Gesamtsozialversicherungsbeiträge von mehr als 854 057,07 Euro nacherhobe

Referenzen

Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine oder mehrere...
(1) Die Mittel für die Pflegeversicherung werden durch Beiträge sowie sonstige Einnahmen gedeckt. (2) Die Beiträge werden nach einem Vomhundertsatz (Beitragssatz) von den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 55)...
(1) Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches wird...
(1) Die Entnahme von Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung auf andere ist bei einer lebenden Person, soweit in § 8a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn 1. die Person a) volljährig und einwilligungsfähig ist,b) nach Absatz 2 Satz 1 und 2...
Die Entnahme von Knochenmark bei einer minderjährigen Person zum Zwecke der Übertragung ist abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b sowie Nr. 2 mit folgender Maßgabe zulässig:1.Die Verwendung des Knochenmarks ist für Verwandte ersten Grades oder...
Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. § 8 Abs. 2 bis 4 gilt...
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu...
(1) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies sind:1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind...
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu...
(1) Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies sind:1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind...
(1) Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Bei jeder Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 des Fünften Buches) wird eine Pflegekasse errichtet. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung führt die Pflegeversicherung...
(1) Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 20, § 21 oder § 21a Absatz 1 ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert waren, können sich...
(1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinische Dienst oder...