Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 54 Grundsatz

(1) Die Mittel für die Pflegeversicherung werden durch Beiträge sowie sonstige Einnahmen gedeckt.

(2) Die Beiträge werden nach einem Vomhundertsatz (Beitragssatz) von den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 55) erhoben. Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. Für die Berechnung der Beiträge ist die Woche zu sieben, der Monat zu 30 und das Jahr zu 360 Tagen anzusetzen.

(3) Die Vorschriften des Zwölften Kapitels des Fünften Buches gelten entsprechend.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 57 Beitragspflichtige Einnahmen


(1) Bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, gelten für die Beitragsbemessung § 226 Absatz 1, 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 bis 5 sowie die §§ 227 bis 232a, 233 bis 238 und § 244 des Fünften Buch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen


(1) Die Pflegekassen dürfen personenbezogene Daten für Zwecke der Pflegeversicherung nur verarbeiten, soweit dies für:1.die Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49),2.die Feststellung der Beitragspflich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung


(1) Der Beitragssatz beträgt, vorbehaltlich des Satzes 2, bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird grundsätzlich durch Gesetz festgesetzt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Beitragssatz nach Satz

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund Betriebsprüfung anzuordnen. Die Antragstellerin besteht aus S. B. und K. S., die eine Physioth

Sozialgericht Würzburg Urteil, 08. Mai 2018 - S 11 KR 8/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 14.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 07.12.2017 verurteilt, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeit von 01.06.2016 bis 31.12.2016 unter

Sozialgericht Augsburg Rechtsentscheid, 13. Okt. 2016 - S 17 R 1087/12

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. September 2012 wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 96.036,2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand   1 Im

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2018 - L 11 KR 4536/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.10.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbe

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2017 - B 3 P 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 119/16 B

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2017 - L 4 KR 5324/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klage wegen der Bescheide der Beklagten vom 25. Januar 2016, 11. April 2016 und 12. Januar 2017 wird abgewiesen.Außergerichtliche Ko

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juni 2010 geändert.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 13/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 30. Juni 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Februar 2015 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Okt. 2016 - L 11 KR 739/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.01.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - L 11 KR 888/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 04.02.2015 werden zurückgewiesen. Die Bescheide vom 03.01.2014, 29.09.2014, 28.01.2015 und 14.10.2015 werden aufgehoben, soweit darin Beiträge auf das Landesblindeng

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2015 - S 45 R 1761/15 ER

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26.06.2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.05.2015 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.511,20 EUR fest

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 15/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Mai 2010 geändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Sept. 2015 - L 11 KR 3986/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.08.2014 abgeändert und der Bescheid der Beklagten zu 1) vom 01.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.01.2012 aufgehoben und die Beklagten verpf

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Sept. 2014 - L 4 KR 75/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich im

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Aug. 2014 - L 9 SO 286/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 638/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 6 3 8 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Apr

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2014 - 1 StR 516/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 5 1 6 / 1 3 vom 16. April 2014 in der Strafsache gegen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. April 2014, an

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Feb. 2014 - S 13 R 559/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) aufgrund einer Pflichtmit

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Jan. 2014 - XI B 120/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tatbestand 1 I. Im Februar 2009 zog der 1967 geborene, geistig behinderte A bei der 1973 geborenen Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) im Rahmen einer Maßnahme de

Bundessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2013 - B 12 KR 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2012 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2013 - L 4 KR 4983/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 14. September 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 12 KR 7/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande

Bundessozialgericht Urteil, 06. Feb. 2013 - B 6 KA 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Nov. 2012 - L 11 KR 5353/11

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 05.08.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Im Streit steht die Höhe von Beiträgen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3416/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11.05.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den B

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - L 5 KR 101/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 24. November 2010 geändert. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Kläge

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 12 KR 14/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigte Kläger begehrt die Feststellung, dass er nicht verpflichtet ist, den Beitragszuschlag für

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 05. Sept. 2006 - S 5 KR 3218/04

bei uns veröffentlicht am 05.09.2006

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 20.1.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.7.2004 wird insoweit aufgehoben, als darin ein monatlicher Beitrag des Klägers zur sozialen Pflegeversicherung von mehr als 32 EUR festgesetzt ist. Im

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 20. März 2006 - S 8 KR 3035/05

bei uns veröffentlicht am 20.03.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Streitig ist die Berechtigung der Beklagten zur Erhebung eines Beitragszuschlages von 0,25% in der Pflegeversicherung ab