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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans

Zeitreise: 23.10.2024

Die Satzung der Europäischen Genossenschaft kann festlegen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans von der Generalversammlung gewählt und abberufen werden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.