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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel PostAZV

Zeitreise: 16.08.2024

Auf Grund des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), der zuletzt durch Artikel 223 Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Post AG und nach Anhörung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost:

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