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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 04.12.2023

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.

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Ende des Gesetzes