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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Hilfsmerkmale

Zeitreise: 23.12.2016

Hilfsmerkmale sind: 1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, 2. für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung, 3. für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger, 4. Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

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