Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG | § 6 Unterrichtungspflicht

(1) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet.

(2) In Fällen des § 4 Abs. 1 (Vereinfachtes Zustimmungsverfahren) unterrichtet die Bundesregierung die zuständigen Ausschüsse und die Obleute unverzüglich.

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Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG | § 4 Vereinfachtes Zustimmungsverfahren


(1) Bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite kann die Zustimmung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Die Bundesregierung hat begründet darzulegen, aus welchen Gründen der bevorstehende Einsatz von geringer Intensität und Tragw

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 ParlBG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - I ZR 139/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Berichtigt durch Beschluss vom 9. November 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 139/15 Verkündet am: 1. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urku

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 01. Juni 2017 - I ZR 139/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 13. Okt. 2016 - 2 BvE 2/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin zu 3. wird verworfen. 2. Der Antrag der Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. wird zur

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 6 U 5/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 333/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu. Ziffer 1. wie folgt lautet: Die Beklagte wird verurteil

Landgericht Köln Urteil, 02. Okt. 2014 - 14 O 333/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor 1.               Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu

Referenzen

(1) Bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite kann die Zustimmung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Die Bundesregierung hat begründet darzulegen, aus welchen Gründen der bevorstehende Einsatz von geringer Intensität und Tragweite ist. Die...